gelbes Licht ist in D nicht zulässig.
Widerspruch Euer Ehren !!!!
Gelbes Licht ist mittlerweile zulässig, aber ein Prüfzeichen muss trotzdem dran sein.
Wenn Du also einen gelben Scheinwerfer ( so wie ihn die Franzmänner früher hatten ) hast, und da ist
ein Prüfzeichen drauf ( hatten die das

), dann ist alles gut.
Bei uns muss alles eine Nummer haben - die Glühlampe, die Lichtscheibe und auch die Folie -
denk doch mal an die Scheibentönungsfolien für die Heckfenster, da ist immer irgendwo die Wellenlinie
mit ner Nummer.
Grüße
Stefan
...und nächtes Jahr will ich weniger müssen müssen, und dafür mehr wollen können !