MichaelZ750Twin hat geschrieben:Hi Bastl,
da kommt für die Probefahrten ein legaler Auspuff mit ABE dran, in so fern also keine Bedenken wegen "übermäßiger Geräuschentwicklung" !
Ich will ja diesmal nicht den Motor bis zum Extrem testen, sondern die Fahrwerkskomponenten und speziell die breiten Reifen (120/70-17 vorn und 160/60-17 hinten), halt alles im Rahmen meiner (Schräglagen- und Brems-) Fähigkeiten ;-)
Ist schon eine krasse Veränderung zu den Originalreifen mit 3.25x19 vorn und 4.00x18 hinten !!!
Danke für die Info !
Das hört sich ja schon mal so an, als ob ich mit der "gelben" Nummer die Probefahrten machen kann.
Das ist ein sehr zweisschneidiges Schwert.
Händlerkennzeichen unterliegen sehr strengen Vorgaben, das darf auch nicht einfach so mal verliehen werden. Da bekommt der Verleiher im Fall des Falles richtig Ärger und hat u.U. danach kein Kennzeichen mehr, weil es ihm aberkannt wird.
Zitat aus der FZV zu Kurzzeitkennzeichen:
Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
Der entsprechende § der StVZO:
Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.
Auf Deutsch bedeutet das, dass das KZ-KZ zwar die Anwendung des §31 wie zitiert nicht vorsieht, im Zweifelsfall bewegst Du Dich aber mit so einem Umbau in einer Grauzone, somit ist der Ausgang von jedweden Streitigkeiten zweifelhaft, da Du hier selbst aktiv Veränderung vorgenommen hast, die die Fahrzeug-BE erlöschen lassen und Du das wissentlich getan hast. Die Regelung ist von Hause aus halt nicht für Tuning und Customizing geschaffen worden, sondern eben für "Normalfälle", bei denen davon ausgegangen wird, dass ein Fahrzeug geprüft wird, das über "normale" Mängel verfügt, für die der Betreiber nicht selbst gesorgt hat oder diese beheben will oder behoben hat.
I.d.R. wird Dir wohl nichts passieren, solange Du nicht funkensprühend um die Hausecken kratzt, ein Risiko fährt aber immer mit. Vor allem, solange die Angehörigen der Rennleitung auch noch mit etwaigen Antipathien unterwegs sind.
Gruss
Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...