
caferacer-forum.de - Das Forum für Petrolheads, Garagenschrauber, Ölfinger, Frickelracer und Alteisentreiber
Honda» Silles Güllepumpe
Forumsregeln
Bitte beachte folgende Punkte, wenn Du Dein Projekt bei uns vorstellen möchtest.
Vielen Dank.
Bitte beachte folgende Punkte, wenn Du Dein Projekt bei uns vorstellen möchtest.
- Bitte wähle die Kategorie mit Bedacht.
Solltest Du Dir nicht sicher sein, dann prüfe anhand der Stilbeschreibungen unter der entsprechen Kategorie, welchem Stil Dein Motorrad am ehesten entspricht oder kontaktiere einen Moderator/Administrator. - Gestalte Dein Thema interessant und mit Bildern. Interessante Themen finden mehr Beachtung und Du bekommst umfangreicheres Feedback.
- Bitte halte Dein Thema aktuell und poste hin und wieder den aktuellen Fortschritt oder einfach nur neue Bilder.
Vielen Dank.
- MaxEmil
- Beiträge: 495
- Registriert: 18. Dez 2014
- Motorrad:: '81er Honda CX500
'80er Yamaha XS650 - Wohnort: Schwäbisch Hall
Re: Silles Güllepumpe
Schlüssel auf "ON" und am rechten Griff den Lichtschalter auf die linke Position dann muss alles gehen... Motor muss nicht laufen, nein.
Re: Silles Güllepumpe

Du musst registriert und eingeloggt sein, um die Dateianhänge dieses Beitrags sehen zu können.
- MaxEmil
- Beiträge: 495
- Registriert: 18. Dez 2014
- Motorrad:: '81er Honda CX500
'80er Yamaha XS650 - Wohnort: Schwäbisch Hall
Re: Silles Güllepumpe
Na wenigstens den Fehler gefunden, ist doch schon was 

Re: Silles Güllepumpe
was sagt ihr zu meiner Batteriehalterung,und Blinker am Kühler verbaut ich hoffe das macht der TÜV mit
Du musst registriert und eingeloggt sein, um die Dateianhänge dieses Beitrags sehen zu können.
- MaxEmil
- Beiträge: 495
- Registriert: 18. Dez 2014
- Motorrad:: '81er Honda CX500
'80er Yamaha XS650 - Wohnort: Schwäbisch Hall
Re: Silles Güllepumpe
Blinker hat der Marlo auch an der Kühlerverkleidung und wohl auch das OK vom TÜV bekommen.
Batteriehalter find ich nicht schlecht, ich will auch noch was in das Rahmendreieck bauen und mir schwebt was ähnliches vor nur als Werkzeugtasche.
Gruß Maxi
Batteriehalter find ich nicht schlecht, ich will auch noch was in das Rahmendreieck bauen und mir schwebt was ähnliches vor nur als Werkzeugtasche.
Gruß Maxi
- Marlo
- Beiträge: 2081
- Registriert: 18. Okt 2013
- Motorrad:: Triumph Speed Triple BJ 2001
Honda CX 500 CR BJ 1980
Jawa Mustang BJ 1973 (Indianerfahrrad) - Wohnort: 99976
Re: Silles Güllepumpe
Ja der TÜV wollte eigentlich seinen Segen dazu geben aber hat es mir dann doch nicht in die Papiere eingetragenMaxEmil hat geschrieben:Blinker hat der Marlo auch an der Kühlerverkleidung und wohl auch das OK vom TÜV bekommen.

Aus der Sicht des Prüfers OK aber was der Wachtmeister bei einer Kontrolle sagt

- Marlo
- Beiträge: 2081
- Registriert: 18. Okt 2013
- Motorrad:: Triumph Speed Triple BJ 2001
Honda CX 500 CR BJ 1980
Jawa Mustang BJ 1973 (Indianerfahrrad) - Wohnort: 99976
Re: Silles Güllepumpe
Ich sehe gerade das du keine Blenden am Kühler mehr hast, dann dürfte auch der Winkel aus dem der Blinker sichtbar sein muss nicht gegeben sein (ist bei mir gerade so gegeben), das gibt auf jeden Fall eine Rote Karte!
Hier noch was interessantes von der Kellermann Seite (gerade gefunden), man beachte die Farbig markierte stelle
Kann ich beim micro 1000 DF & micro Rhombus DF komplett auf mein Rück- und Bremslicht verzichten? Kann ich mein originales Rücklicht an seinem Platz lassen, wenn ich die micro DF verbaue?
Ja! Nur nach der StVZO war die Anzahl von Rück- und Bremslicht auf eins beschränkt. Nach europäischem Recht darf ein Motorrad ein oder zwei Brems- und Rücklichter haben, die symmetrisch zur Fahrzeugmittelebene montiert werden. Das bedeutet, dass das vorhandene Rück- und Bremslicht demontiert werden kann. Wird es nicht demontiert, sondern lediglich vom Bordnetz getrennt, muss es zumindest durch Lackieren oder Folieren unkenntlich gemacht werden.
Drei Rück- und Bremslichter sind bei einem Motorrad nicht erlaubt. Wenn Sie möchten, dass Ihr originales Rück- und Bremslicht am Fahrzeug verbleibt, müssen die Funktionen Bremslicht und Rücklicht getrennt werden. Man nutzt das originale Rück- und Bremslicht lediglich als Rücklicht (Bremslicht abklemmen) und die micro DF lediglich als Bremslicht (Rücklicht abklemmen) oder umgekehrt. So wird jede der beiden Funktionen von maximal zwei Leuchten erfüllt. Wenn Ihr Fahrzeug noch nach StVZO zugelassen wurde, können Sie trotzdem die micro DF Blinker verbauen, indem Sie die gesamte Beleuchtungseinrichtung auf den Stand bringen, der nach europäischem Recht gefordert wird. Konkret benötigen Sie im Unterschied zu vorher zwingend eine vordere Begrenzungsleuchte (früher Standlicht), die immer leuchtet, wenn die Instrumente beleuchtet werden. Wenn Sie also ein Standlicht haben, schließen Sie es statt an den Standlichtschalter direkt an die Instrumentenbeleuchtung an, und Ihr Fahrzeug entspricht i.d.R. europäischem Recht.
Das deckt sich dann wieder mit der aussage meines Prüfers "Wenn die komplette Lichtanlage nach EG ist ist es doch OK"
Er hatte gefordert das auf jeden Beleuchtungsteil ein E ist und alle Kontrollleuchten in der richtigen Farbe vorhanden sein Müssen
Hier noch was interessantes von der Kellermann Seite (gerade gefunden), man beachte die Farbig markierte stelle

Kann ich beim micro 1000 DF & micro Rhombus DF komplett auf mein Rück- und Bremslicht verzichten? Kann ich mein originales Rücklicht an seinem Platz lassen, wenn ich die micro DF verbaue?
Ja! Nur nach der StVZO war die Anzahl von Rück- und Bremslicht auf eins beschränkt. Nach europäischem Recht darf ein Motorrad ein oder zwei Brems- und Rücklichter haben, die symmetrisch zur Fahrzeugmittelebene montiert werden. Das bedeutet, dass das vorhandene Rück- und Bremslicht demontiert werden kann. Wird es nicht demontiert, sondern lediglich vom Bordnetz getrennt, muss es zumindest durch Lackieren oder Folieren unkenntlich gemacht werden.
Drei Rück- und Bremslichter sind bei einem Motorrad nicht erlaubt. Wenn Sie möchten, dass Ihr originales Rück- und Bremslicht am Fahrzeug verbleibt, müssen die Funktionen Bremslicht und Rücklicht getrennt werden. Man nutzt das originale Rück- und Bremslicht lediglich als Rücklicht (Bremslicht abklemmen) und die micro DF lediglich als Bremslicht (Rücklicht abklemmen) oder umgekehrt. So wird jede der beiden Funktionen von maximal zwei Leuchten erfüllt. Wenn Ihr Fahrzeug noch nach StVZO zugelassen wurde, können Sie trotzdem die micro DF Blinker verbauen, indem Sie die gesamte Beleuchtungseinrichtung auf den Stand bringen, der nach europäischem Recht gefordert wird. Konkret benötigen Sie im Unterschied zu vorher zwingend eine vordere Begrenzungsleuchte (früher Standlicht), die immer leuchtet, wenn die Instrumente beleuchtet werden. Wenn Sie also ein Standlicht haben, schließen Sie es statt an den Standlichtschalter direkt an die Instrumentenbeleuchtung an, und Ihr Fahrzeug entspricht i.d.R. europäischem Recht.
Das deckt sich dann wieder mit der aussage meines Prüfers "Wenn die komplette Lichtanlage nach EG ist ist es doch OK"
Er hatte gefordert das auf jeden Beleuchtungsteil ein E ist und alle Kontrollleuchten in der richtigen Farbe vorhanden sein Müssen
- blatho
- ehem. Moderator
- Beiträge: 3754
- Registriert: 16. Apr 2014
- Motorrad:: R9T Racer
GS 750 D Cafe Racer
FLHRC
Re: Silles Güllepumpe
Wir dürfen an unseren Fahrzeugen, egal wie alt sie sind, egal ob nach nationalem Recht oder schon nach EU/ECE Recht zugelassen, sämtliche Veränderungen vornehmen, die nach der neuen ECE Regelung erlaubt sind,Marlo hat geschrieben:...Wenn Ihr Fahrzeug noch nach StVZO zugelassen wurde, können Sie trotzdem die micro DF Blinker verbauen, indem Sie die gesamte Beleuchtungseinrichtung auf den Stand bringen, der nach europäischem Recht gefordert wird.
siehe http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

„Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum."
A.E.
A.E.
Re: Silles Güllepumpe
@ Blatho:
Ich hab den Artikel gerade mal überflogen. So wirklich eindeutig steht das da aber nicht drin oder hab ich das überlesen?
Gibt es dazu eventuell auch "offizielle" Quellen? Die Seite ist ja von einem privaten Verlag.
Ich hätte gerne was dazu zum ausdrucken um nicht ewig mit Polizisten diskutieren zu müssen warum ich der Meinung bin meine Blinker nach EU Recht sind ok.
Bei den Kotflügeln gibts ja den schönen Brief von KBA, der auch genau das eigentlich untermauert, dass das EU Recht gilt und ich mich mit meinem Motorrad nach STVO auch daran halten darf wenn ich möchte (unter dem Motto "Verpflichtend ist das aktuell gültige Gesetz (EU), aber ich darf mich auf die Richtlinien die zur Erstzulassung gegolten haben beziehen").
Ich hab den Artikel gerade mal überflogen. So wirklich eindeutig steht das da aber nicht drin oder hab ich das überlesen?
Gibt es dazu eventuell auch "offizielle" Quellen? Die Seite ist ja von einem privaten Verlag.
Ich hätte gerne was dazu zum ausdrucken um nicht ewig mit Polizisten diskutieren zu müssen warum ich der Meinung bin meine Blinker nach EU Recht sind ok.
Bei den Kotflügeln gibts ja den schönen Brief von KBA, der auch genau das eigentlich untermauert, dass das EU Recht gilt und ich mich mit meinem Motorrad nach STVO auch daran halten darf wenn ich möchte (unter dem Motto "Verpflichtend ist das aktuell gültige Gesetz (EU), aber ich darf mich auf die Richtlinien die zur Erstzulassung gegolten haben beziehen").
Mein Umbauthread - GPz 550 zum Cafe Racer
http://www.caferacer-forum.de/viewtopic.php?f=97&t=5206
http://www.caferacer-forum.de/viewtopic.php?f=97&t=5206