ChristianSch hat geschrieben: ↑8. Sep 2020Vielmehr interessiert mich, dass ich ein Gutachten habe, in dem mir die Betriebserlaubnis für genau das Fahrzeug in der Konfiguration zugesprochen wird. Es ist bebildert und die Polizei kann das Gutachten bei einer Kontrolle auch abrufen. Es geht quasi darum: Sticht Ober - Unter und vor allem wer ist Ober und Unter?
Gibt es da verlässliche Aussagen?
Nein:-)
Denn da isses wie vor Gericht oder auf Hoher See - Du bist in Gottes Hand*ggg*
Prinzipiell sollte man davon ausgehen (können), dass Eintragungen, die ein aaS erstellt hat, auch Bestand haben. Leider kann ein solches Gutachten auch schnell durch ein Gegengutachten die Gültigkeit verlieren. Wenn ein Sheriff in der Kontrolle Zweifel bekommt, ob das so korrekt ist, kann er das KFZ zur Untersuchung durch einen aaS an die Kette legen. Sind es offensichtliche Sachen wie z.B. ein Puff, der doppelt so laut wie erlaubt ist, wird er das i.d.R. sowieso tun. Solange die Umbauten allerdings belegbar der StVZO entsprechen und vom Prüfinschenör abgesegnet sind, ist die Gefahr recht gering. Trotzdem bleibt grundsätzlich ein Restrisiko.
Zitat eines Beamten in einer Kontrolle: "Was interessiert mich ne Eintragung von nem privaten Verein..."
Zunächst hat der Beamte immer und grundsätzlich erst mal Recht, auch wenn er nicht Recht hat.
Weil... Du kannst eig. rein gar nix machen vor Ort, und das nutzen manche auch gnadenlos aus.
Wie man da rauskommt, hängt auch immer von der Situation ab.
Numwierum, es bleibt immer ne spannende Sache in so ner Kontrolle:-) Gerechterweise sollte man aber auch sagen, dass solche Trophäenjäger recht sparsam gesät sind, die meisten erledigen Ihren Job korrekt und sind i.d.R. auch gesprächsbereit.
Gruss
Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...