Zu1: JA, muss. Aber nicht, weil ich es sage:-) Die E-Nummer ist ja quasi nix anderes wie eine ABE früher. Und die hat bei spezifischen Teilen wie Auspuffen, Luftfiltern oder anderen Teilen eben einen definierten Verwendungsbereich. Und im Gegensatz zur landläufigen Meinung lässt sich diese Prüfnummer auch nachvollziehen. Vielleicht nicht direkt vor Ort, asu dem Bürostuhl aber auf jeden Fall.TortugaINC hat geschrieben: ↑24. Nov 2019 Lt. der Aussage von Obelix hätte der Auspuff für die DR650 neu geprüft werden müssen. Bei einem Auspuff ohne Nummer wäre es eklig geworden, keine Frage.
Ich rede nicht von universellen Teilen wie Leuchten, Spiegel oder so. Die kannst montieren wo Du lustig bist, die E-Nummer gilt - solange die Anbauvorschriften eingehalten werden.
Bei Teilen, die auf bestimmte Modelle, Motoren oder Marken geprüft wurden, verlieren aber die Prüfzeichen ihre Gültigkeit, wenn sie ausserhalb des geprüften Umfanges verwendet werden. Das gilt z.B. auch, wenn Du einen für Dein MÖP geprüften Auspuff anbaust, den aber mit nem nicht serienmässigen Luffi kombinierst. Oder einen Auspuff anbaust, der von einem anderen Motorrad stammt. Der ist ja prinzipiell auch geprüft, nur eben nicht für ne Yamaha sondern für ne Suzi.
Auspuffe ohne E-Zeichen sind prinzipiell auch eintragbar, der Prüfer muss nur irgend ne Nummer haben, die er reinschreiben kann. Inwieweit sich der aaS aus dem Fenster lehnen kann/will und auf ein Abgasgutachten verzichtet, liegt in seinem Ermessen. Ne Geräuschmessung wird aber ganz sicher fällig, ausser der Prüfer ist Dein Schwager:-)))
Gruss
Obelix