forum logo image
caferacer-forum.de - Das Forum für Petrolheads, Garagenschrauber, Ölfinger, Frickelracer und Alteisentreiber

Alternative Gabelbrücke für Suzuki GS 550?

Technische Fragen und Antworten, Tipps und Tricks für Profis und Bastler
Benutzeravatar
obelix
ehem. Moderator
Beiträge: 8159
Registriert: 14. Aug 2014
Motorrad:: Kawasaki Z550
Wohnort: 71640
Kontaktdaten:

Re: Alternative Gabelbrücke für Suzuki GS 550?

Beitrag von obelix »

Das ist mal wieder so ein Endlosthema.
Die einen sagen dies, die anderen das. Aber immerhin gibt es Fakten. Und die sagen: BE ist erloschen.
Da beisst die Maus keinen Faden ab.

Was daraus entstehen kann sollte man zumindest mal überdenken.
Passiert was, leistet zunächst mal die Haftpflicht, dafür ist sie da und kommt auch ned raus.
Regress ist möglich, aber in der Höhe beschränkt (soweit ich weiss, auf knapp über 5K)

Soweit ist ja alles noch klar übersichtlich.

Die rechtliche Frage ist was ganz anderes. Das kommt dann wieder auf den Richter und dessen Auslegung der Gesetze an. Das kann dann von der Einstellung bis hin zu drastischen Sanktionen reichen. Der muss nur ein Motrradhasser sein, dann dient man als Exempel:-)

Und zu Guter (oder Schlechter?) Letzt: es steht ja dem Geschädigten oder dessen Vertretern/Hinterbliebenen immer noch der zivilrechtliche Weg offen, und das zahlt die Haftpflicht ned.

Numwierum isses ein Vabanquespiel, dessen Ausgang ungewiss ist.

Auf einem ganz anderen Blatt steht die Sachlage, wenn man in ner Kontrolle an einen Rennkommissar gerät, der sich auskennt. Dann hat man ein nicht gerade angenehmes (und teures) Problem. Den interessiert es nicht, ob nach bestem Wissen und Gewissen behauptet werden kann, dass die Modifikation "ungefährlich" ist. Der legt das Teil an die Kette und der Rest ist Bürokratie. Vor allem besteht dann natürlich die Gefahr, dass die das Bike peinlich genau anguggn. Und schon kommt das nächste Problem. Eintragungen können bei solchen Sachen nämlich ganz schnell ausgetragen werden, dann steht man ganz schnell ganz blöd da. Wieso geht man so ein Risiko ein? Wir stehen ja schon eh unter Generalverdacht und grundsätzlich mit einem Bein tief in der Bussgeldkasse. Dann das noch rausfordern? Tut das not?

Letzten Endes muss das jeder für sich selbst entscheiden, ich persönlich versuche, alles so legal wie nur irgendwie möglich zu bauen.

Ob und welche Gefahr von so einer bearbeiteten Brücke ausgeht, können wir alle hier nur schätzen, vermuten, meinen. Denkbar isses immer. Man weiss ja nicht, welche Gefügeveränderungen aufgetreten sind beim Schweissen. Und wie bei den meisten Sachen, kommt es immer im Fall einer Höchstbelastung dann zum Versagen. Und wenn die tatsächlich bricht, kann ich mir schon vorstellen, dass das höchst unangenehm ausgeht, da ja dann die obere Führung der Gabel schlagartig fehlt und die Stabilität des Systems zusammenbricht.

Neulich hat einer hier ein Video gepostet, wo einem der selbstgeschweisste Lenker abgebrochen ist. Man stelle sich das in ner scharfen Rechts auf der Landstrasse auf letzter Rille vor und ned wie im Video auf ner menschenleeren, graden Strasse. Dann endet das zwangsläufig in ner 90°-Schräglage im Gegenverkehr.

Just my two cents...

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

cafetogo
Beiträge: 1676
Registriert: 10. Jun 2017
Motorrad:: Dr 800 big

Re: Alternative Gabelbrücke für Suzuki GS 550?

Beitrag von cafetogo »

Ja wenn so eine brücke wegfliegt holt vielleicht einen Hubschrauber .........Fantasie ist da keine grenzen gesetzt. 
Und wenn der Richter Motorradfahrer ist und keine aufschwätzter mag ? ist er einfach auch befangen.
Alles so legal wie nur irgendwie möglich zu bauen ? Entweder es ist legal oder nicht, zwischen drin gibt es nichts.

Es ist richtig das die brücke bestand der BE ist, die bleibt ja auch dran. Die erlischt aber auch wenn man von einer anderen Maschine eine anbaut, warum sollte er die ohne gutachten eintragen wenn der schon wegen paar Halter herumnörgelt  ?

Wenn man so einen Prüfer hat braucht man eigentlich gar nichts anfangen, der trägt einen ohne gutachten nicht mal einen Zahnstocher Halter ein anderseits braucht man nicht anfangen wenn man aus jeder Kleinigkeit einen Akt macht.

Grüße
Roland

Benutzeravatar
baehrmar
Beiträge: 61
Registriert: 11. Jun 2018
Motorrad:: Suzuki GS 750 Bj. 1979
Suzuki GS 550 Bj. 1979
Honda VTR 1000 F
Honda CBR 1000 RR
Honda VFR 750
Moto Guzzi Le Mans 4

Re: Alternative Gabelbrücke für Suzuki GS 550?

Beitrag von baehrmar »

Hallo Zusammen,

Oh, da habe ich wohl in ein Wespenest gestochen. Erst mal Danke an Obelix, ich komme mir schon vor als würde ich hier am Pranger stehen, nur weil ich es erst mal legal versuche. Wie gesagt, muss jeder für sich selber entscheiden. Ich will hier auch nicht als Moralapostel auftreten, will es halt nur erst mal legal versuchen. Ich glaube ja auch, dass die Gabelbrücke nach den Änderungen noch hält. Kann aber auch irgendwie verstehen, wenn ein Prüfer die Verantwortung nicht übernehmen will, da er ja nicht wirklich weiß was an der Brücke geändert wurde und wie viel Material nach dem Schleifen noch übrig ist.
Allerdings muss ich der Aussage
grumbern hat geschrieben: 12. Okt 2018 Wie bei Sven schon erwähnt, hat die obere Gabelbrücke, erst recht nach entfernen der Lenkerklemmung und damit des Lenkers und dessen einwirkenden Kräften, kaum noch etwas zu halten. Die wirkt nur zusätzlich etwas der Verwindung der Gabel entgegen und war häufig nur ein Stück Stahlblech. Dass da manche heute 50mm Alu zusammenfräsen, hat eher etwas mit der Optik denn der Wirkung zu tun.
widersprechen.
Die obere und untere Gabelbrücke bilden zusammen die Lager der Vorderachse. Da es beide Festlager sind, nehmen auch beide dieselben Kräfte auf. Deshalb sollte man zumindest nicht zuviel Material wegschleifen.

Noch mal zu meiner eigentlichen Frage. Könntet Ihr Eure Gabelbrücken mal nachmessen ob da eine die selben Maße hat und hat jemand eine selbst modifizierte Gabelbrücke eingetragen?

Viele Grüße

Martin

Benutzeravatar
obelix
ehem. Moderator
Beiträge: 8159
Registriert: 14. Aug 2014
Motorrad:: Kawasaki Z550
Wohnort: 71640
Kontaktdaten:

Re: Alternative Gabelbrücke für Suzuki GS 550?

Beitrag von obelix »

cafetogo hat geschrieben: 12. Okt 2018Und wenn der Richter Motorradfahrer ist und keine aufschwätzter mag ? ist er einfach auch befangen.
Da fehlt Dir scheinbar was wichtiges - das Wissen. Solche Richter gibt es immer wieder. In Stuttgart gab es einen vor vielen Jahren, der hat JEDEN Geschwindigkeitssünder gnadenlos mit der höchstmöglichen Strafe abgestraft. Grundsätzlich. Der Grund dafür: Er hat sein Kind bei einem Unfall verloren, bei dem der Fahrer zu schnell unterwegs war. Und nu? Was machst, wenn Du an so einen gerätst? Wohlgemerkt - Du weisst das ja ned, Du wunderst Dich dann nur, wieso der so durchgreift...

Wieso gehen in Bayern in manchen Landkreisen Winkelvergehen am Kennzeichen als Ordnungswidrigkeit durch und in der Nachbarstadt hast ne Anklage wegen Urkundenfälschung an der Backe?

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

cafetogo
Beiträge: 1676
Registriert: 10. Jun 2017
Motorrad:: Dr 800 big

Re: Alternative Gabelbrücke für Suzuki GS 550?

Beitrag von cafetogo »

Hier mal die Gabelbrücke eines 2 Ventiler Boxer https://www.meyer-bikes.de/index.php?pa ... 1421240075

Es überredet dich auch keiner was illegales zu tun es war eher gemeint das man nicht lange fragt und einfach macht, kannst es ihm dann ja immer noch auf die Nase binden, entweder er sagt Ja o. Nein. Wenn er nein sagt holt man sich bei ebay eine neue gebrauchte.

So einfach ausmessen geht auch nicht 1mm mehr oder weniger Setup und schon passt es nicht mehr.

Grüße
Roland

Benutzeravatar
obelix
ehem. Moderator
Beiträge: 8159
Registriert: 14. Aug 2014
Motorrad:: Kawasaki Z550
Wohnort: 71640
Kontaktdaten:

Re: Alternative Gabelbrücke für Suzuki GS 550?

Beitrag von obelix »

cafetogo hat geschrieben: 12. Okt 2018Es ist richtig das die brücke bestand der BE ist, die bleibt ja auch dran. Die erlischt aber auch wenn man von einer anderen Maschine eine anbaut, warum sollte er die ohne gutachten eintragen wenn der schon wegen paar Halter herumnörgelt  ?
Naja, ganz einfach, weil die andere Brücke geprüft ist und unverändert übernommen werden kann. wenn dann noch die technischen Daten wie Leistung, Gewicht etc. passen, kann er als aaS (amtlich anerkannter Sachverständiger) das beurteilen und zum Gebrauch freigeben, heisst - eintragen. Ne abgeänderte Brücke ist ohne Prüfung ne ungewisse Sache und er steht in der Haftung.

Würdest Du als Prüfingenieur deine berufliche und private Zukunft aufs Spiel setzen, weil einer aus ästhetischen Gründen Veränderungen vornimmt ohne Absicherung? Es ist Dein Arbeitsplatz, Dein Haus, die Zukunft Deiner Kinder. Für nen Fremden? Den man nie wieder sieht?
Wohl eher ned...

Ich kenne etliche Fälle, bei denen ein Prüfer bösartige Probleme bekam wegen Eintragungen und ich kann jeden verstehen, der bei sowas nicht mitzieht.

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

cafetogo
Beiträge: 1676
Registriert: 10. Jun 2017
Motorrad:: Dr 800 big

Re: Alternative Gabelbrücke für Suzuki GS 550?

Beitrag von cafetogo »

Was ist dir nur alles in deinen leben passiert :grinsen1:

Grüße
Roland

Benutzeravatar
grumbern
Administrator
Beiträge: 16114
Registriert: 18. Jan 2013
Motorrad:: Kreidler Mustang (1981, original), Kreidler RS (1974, Café), Kreidler Florett 80 (1982, original), Enfield Bullet 350 (1979, original), XS-650 (1977, Café), Royal Enfield Indian Chief 700 (1959), Royal Enfield Trial (1963, im Aufbau), Royal Enfield Interceptor (1964, im Aufbau)
Wohnort: Spessart

Re: Alternative Gabelbrücke für Suzuki GS 550?

Beitrag von grumbern »

Bleiben wir mal beim Thema, bitte!

Obelix hat schon Recht, ebenso Sven und baehrmar. Natürlich sollte man sich Gedanken machen und alles legal bekommen, so weit das möglich ist. An einem unbedenklichen Teil mache ich mir da aber keinen Kopf, dass etwas passiert, oder es jemand überhaupt merkt. Die Klemmböcke halten einfach nullkommagarnix, wenn kein Lenker dran ist und jemand daran herumturnt. Wenn die Weg sind, wird dadruch nix instabil. Wenn der TÜVer da nicht den Arsch in der Hose hat, das einzusehen, bin ich so schnell vom Hof, dass der noch nicht mal fragen kann warum, denn mit solchen Knalltüten kann man nichts anfangen und da ist auch kein fachmännisches Gespräch möglich. Das sind dann einfach paragraphenreitende Bürohengste, die nebenbei einen technisch angehauchten Titel tragen. Deswegen also: Gescheiten TÜV suchen und eintragen lassen, dann ist es legal und keiner pisst Dir ans Bein.

Wenn Du anfangen willst, jede nur erdenkliche Gabelbrücke auszumessen, wirst Du nicht fertig. Da muss nämlich passen:

-Standrohrdurchmesser
-Standrohraufnahme
-Gabeljochaufnahme
-Lageraufnahme/Lager
-Standrohrabstand zueinander
-Abstand Standrohre zum Joch
-Kröpfung der Gabel und damit Winkelversatz von Standrohren und Joch
-letzten Endes die Optik, und Nichtvorhandensein der Klemmböcke, oder ähnlicher Vorrichtungen an dieser

Wer soll das alles messen wollen? Was willst Du damit erreichen? Willst Du Dir das antun?!
Bessere Idee: Komplette Gabel tauschen.
Oder noch besser: Anderen TÜV suchen, denn die Gabel wird Dir der andere auch nicht eintragen ohne eine Freigabe und Prüfung an der nächtgelegenen TU durch einen hochversierten FEM-Experten (Paragraphen und so...), solltest Du überhaupt eine finden, die gefällt und passt - das ist ja auch nicht so leicht (Länge, Nachlauf, Federweg, Traglast...).

Oder eben einfach lassen, dann ist sowieso alles paletti, außer, dass es doof aussieht - aber auch dagegen gibt es Lösungen, wenn man Kreativ genug ist ;)

Zu guter Letzt: Niemand stellt Dich an den Pranger, Deine Beweggründe sind nachvollziehbar, aber auch ebenso blauäugig, meiner Meinung nach. Warum habe ich im obigen Text stark überspitzt dargestellt, ein Bisschen Satire darf ja sein. Oft ist es auch nur eine Sache des Auftretens und der Darlegung des Anliegens beim TÜV, manchmal gerät man aber eben auch an einen Deppen. Ist so, wie überall.
Gruß,
Andreas

P.S.: Deinem Widerspruch widerspreche ich direkt noch mal, denn er ist einfach nicht richtig. Die obere Gabelbrücke nimmt deutlich weniger Kräfte auf, als die untere, Punkt. Es mag Konstruktionen geben, wo das nciht so ist, aber bei angesprochener Ausführung dient das Ding einfach nur zum Anbringen des Lenkers, Übertragen der Lenkkräfte und Reduktion der Verwindung der Gabel. Deswegen ist das unten auch massiver Stahlguss und oben nur ein weiches Stück Aluminium. Sobald das die Fahrwerkskräfte aufnehmen muss, verabschiedet es sich sowieso.

Benutzeravatar
baehrmar
Beiträge: 61
Registriert: 11. Jun 2018
Motorrad:: Suzuki GS 750 Bj. 1979
Suzuki GS 550 Bj. 1979
Honda VTR 1000 F
Honda CBR 1000 RR
Honda VFR 750
Moto Guzzi Le Mans 4

Re: Alternative Gabelbrücke für Suzuki GS 550?

Beitrag von baehrmar »

grumbern hat geschrieben: 12. Okt 2018 Die obere Gabelbrücke nimmt deutlich weniger Kräfte auf, als die untere, Punkt.
Hallo Andreas,

wie kommst du nur darauf dass die obere Gabelbrücke weniger Kräfte aufnimmt als die Untere? Die obere und untere Gabelbrücke sind mit den Standrohren und dem Lenkschaftrohr fest verschraubt und teilen sich somit auch die Kräfte die vom Vorderrad kommen. Wie soll da eine mehr oder weniger Kräfte aufnehmen als die Andere?

Viele Grüße

Martin

Benutzeravatar
sven
Beiträge: 3445
Registriert: 23. Jan 2016
Motorrad:: Yamaha/Cagiva

Re: Alternative Gabelbrücke für Suzuki GS 550?

Beitrag von sven »

Martin, guck dir bitte nochmal die Konstruktion an und überleg dir:
1. in welcher Richtung die Lager Kräfte übertragen können und
2. in welcher Richtung dort Kräfte auftreten.

Alles klar!?

Gruß
Sven
Satan is my motor ...

meine XT

Antworten

Zurück zu „Lenker/Armaturen/Spiegel“

Axel Joost Elektronik