Jep, so sieht das aktuell aus.f104wart hat geschrieben: ↑11. Mär 2018 Niemand ist verpflichtet, einen Kaufvertrag abzuschließen. Und wenn ich einen FzgBrief verloren habe, dann habe ich natürlich auch keine Angaben mehr zum Vorbesitzer. Genau so hat der Vorbesitzer keine mehr zum Vorvorbesitzer. Der kann theoretisch auch längst verstorben sein. Und dann schmeißt Du den Rahmen auf den Schrott, weil Dir der Vorbesitzer zwar eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hat, in der er versichert dass ER (nicht der Vorvorbesitzer) den Brief verloren hat, der Vorvorbesitzer aber verstorben ist oder nicht mehr ausfindig gemacht werden kann?
Auf der anderen Seite isses für einen Vorbesitzer kein Drama so eine Erklärung auszustellen - also wenn das Dingen wirklich nicht geklaut ist, hat der Vorbesitzer ja auch überhaupt nichts zu befürchten, es entstehen ihm keine Kosten und auch sonst keinerlei Nachteile.
Will der Vorbesitzer den Schrieb nicht ausstellen, rate ich derzeit auf jeden Fall dazu NICHT zu kaufen.
Ob diese schärfere Regelung dazu dienen soll zumindest mal ein paar "alte Karren" aus dem Verkehr zu ziehen oder gestohlenen Bikes die Rückkehr auf die Straße erschwert werden soll, kann jeder für sich selbst deuten.
P.S. Man kann sich ja auch nen eigenen Kaufvertrag basteln, in dem diese Erklärung direkt integriert ist.