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BMW» BMW Back to Black 1st Edition Umbau zum "Old Style Scrambler"

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cafescramblerracer
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BMW» BMW Back to Black 1st Edition Umbau zum "Old Style Scrambler"

Beitrag von cafescramblerracer »

Hallo zusammen,

wie in meiner Vorstellung bereits erwähnt dürft ihr Euch jetzt auch noch mit meinem Umbau zum Old Style Scrambler rumschlagen.
Der Umbau hat 5 Monate gedauert und mir einige graue Haare mehr beschert.
Nachdem man nur bedingt Bilder uploaden kann habe ich meinen Umbaubericht mit mehr als 50 Bilder als 3 PDF Dokumente verfasst.
Ich freue mich auf Eure Reaktionen und weis jetzt schon sie werden positiv aber auch negativ sein. :dance1:
BMW Werdegang1von3.pdf
BMW Werdegang2von3.pdf
BMW Werdegang3von3.pdf
viele Grüße und viel Spaß beim lesen
Christian
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sven1
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Re: BMW» BMW Back to Black 1st Edition Umbau zum "Old Style Scrambler"

Beitrag von sven1 »

Moin Christian,

chapeau vor deinem Tempo und den schönen Details. (Danke für die vielen Bilder).
Die Details der Sattelstange finde ich geil, daran habe ich bei mir (Monorohr, Edelstahl 2 mm) lange gezweifelt.
Den Ersatz des Luftis .daumen-h1: die Optik schön erhalten.
Viel Spaß mit deinem Moped.

Grüße

Sven

guzzifan
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Re: BMW» BMW Back to Black 1st Edition Umbau zum "Old Style Scrambler"

Beitrag von guzzifan »

Großer Applaus und Hut ab vor diesem gelungenen Umbau. Für die noch ausstehenden TÜV-Einträge viel Erfolg!!

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Tuttlboxer
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Re: BMW» BMW Back to Black 1st Edition Umbau zum "Old Style Scrambler"

Beitrag von Tuttlboxer »

Jo servus......
Bist eh doa a Dahoam....
Nid nur im Bmw Forum......!
Wia gsog....mia gefällt Deine!
Grüsse Hermann :grin:

bastlwastl
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Re: BMW» BMW Back to Black 1st Edition Umbau zum "Old Style Scrambler"

Beitrag von bastlwastl »

hallo

ich hätte da ne frage

und zwar was hat der prüfer zu den blinkern hinten gesagt ?
es gibt da ja ne regelung von 30cm ab hinterkante moped . was meistens also ca hintere reifenachse heißt .

gibts da ne ausnahmeregelung oder dergleichen ?

wäre für infos dankbar

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grumbern
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Re: BMW» BMW Back to Black 1st Edition Umbau zum "Old Style Scrambler"

Beitrag von grumbern »

Hmmm, ich sehe da weder nen Scrambler, noch Old Style. Ist doch eher ein Chopper mit Stollenreifen und im Stil hochmodern?!
Gruß,
Andreas

matigoal
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Re: BMW» BMW Back to Black 1st Edition Umbau zum "Old Style Scrambler"

Beitrag von matigoal »

Ich finde es super gelungen und vor allem in der kurzen Zeit! Entweder bin ich soooo langsam oder du hast mehr Freizeit als ich ;-)

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recycler
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Re: BMW» BMW Back to Black 1st Edition Umbau zum "Old Style Scrambler"

Beitrag von recycler »

grumbern hat geschrieben: 7. Okt 2018 Hmmm, ich sehe da weder nen Scrambler, noch Old Style. Ist doch eher ein Chopper mit Stollenreifen und im Stil hochmodern?!
Gruß,
Andreas
Für mich eher ein Bobber, wegen dem Einzelsitz, aber ist doch Latte wie man die Mopete nennt.

Ciao

recycler
old's cool!

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grumbern
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Re: BMW» BMW Back to Black 1st Edition Umbau zum "Old Style Scrambler"

Beitrag von grumbern »

Ne, ein Bobber ohne Bob ist ein Chopper ;)

cafescramblerracer
Beiträge: 4
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Motorrad:: BMW, RGV, Ducati

Re: BMW» BMW Back to Black 1st Edition Umbau zum "Old Style Scrambler"

Beitrag von cafescramblerracer »

bastlwastl hat geschrieben: 7. Okt 2018 hallo

ich hätte da ne frage

und zwar was hat der prüfer zu den blinkern hinten gesagt ?
es gibt da ja ne regelung von 30cm ab hinterkante moped . was meistens also ca hintere reifenachse heißt .

gibts da ne ausnahmeregelung oder dergleichen ?

wäre für infos dankbar
Hallo Bastlwastl, wow den Namen kenne ich noch vom Fernsehen früher :grin:
ja, das ist eine schwierige Sache und hat mir ebenfalls vorher Sorgen bereitet. Aber, es gibt eine harmonisierte Vorgehensweise dass einzelne Funktionen wie z.b. Blinker nach EWG und andere Komponenten wie z.b. Rücklicht nach StVZO abgenommen werden können.
Bei mir war es so dass ich eigentlich nur noch die Lenkerendenblinker haben wollte, was mit meinem Baujahr konform wäre. Mein Prüfer meinte aber was soll das sie könnten doch angeschlossen werden und er sieht es eindeutig so dass Sicherheit und Sichtbarkeit vor geht. Sichtbarkeit nach links, recht und nach oben muss aber eingehalten werden. Das gilt für Rücklicht, Bremslicht und Blinker. Ich hatte nichts einzuwenden also habe ich jetzt Lenkerendenblinker mit hinteren Blinkern. Ich denke es ist sehr viel im Ermessen des Prüfers wie und was er anwendet. Dann kommt es noch darauf an ob du eine Abnahme nach Paragraphen oder nur eine Einztragung machen möchtest.
Bremslichter sind z.b. nach EWG auch zwei erlaubt nach STVZO nur eines mittig. Ich habe dir mal den Text eingefügt aus dem das ersichtlich ist. Fakt ist, es ist nicht einfach und jeder behandelt das Thema auch anders.

2.4 Fahrtrichtungsanzeiger (Fundstelle: 93/92/EWG; ECE-R53; StVZO § 54)

Vorhandensein: vorgeschrieben; nach StVZO ab EZ 01.01.1962 Bezeichnung: (Kategorie) vorn -> 1, 1a, 1b, 11 hinten -> 2a, 2b, 12 Anzahl: Vier in der Breite (Mindestwerte):
nach EG-Rili: zueinander vorn 240 mm und hinten 180 mm nach StVZO: zueinander vorn 340 mm und hinten 240 mm; Blinkleuchten an den Lenkerenden ("Ochsenaugen") zueinander 560 mm --> Siehe dazu Hinweise unter Sonstiges in der Höhe: 350...1200 mm Einschaltkontrolle: nach EG-Rili vorgeschrieben; optisch oder akustisch oder beides; nach StVZO zulässig Sonstiges: "Ochsenaugen" (Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden) Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In Bezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, daß Krafträder mit EZ vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mit solchen FRA ausgerüstet sind. Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRA verfügen. Damit wurde StVZO durch Einfügen des Absatz 1a im § 54 StVZO diesbezüglich der Forderung der ECE-R53 (Anbau
Seite 20 von 91 AKE
Beleuchtungseinrichtungen Krad) angeglichen. Im übrigen besteht damit auch Übereinstimmung mit der EG-Rili 93/92/EWG (Anbau Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Krad). Hinweis: Bezüglich der Anbringung dieser Einrichtungen bestehen bei den TP'en und ÜO'en unterschiedliche Auffassungen bei der Interpretation der Rechtsvorschrift des § 54 StVZO Abs. 1a i.V.m. der Rili zur Anbringung von Fahrtrichtungsanzeigern.

Gruß
Christian

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