Ich bin sowieso kein freund des pulvern aber das die paar grad eine Gefüge verändern bezweifle ich mal da wird nicht mal der Leberkäse im röhr richtig Woher will jetzt der TÜV wissen das vor den lackieren nicht sandgestrahlt wurde ? Farbe ist im Endeffekt auch nur ein Kunststoff Überzug. Die Anweisung gehört den einfach an den Kopf getackert, die wissen echt nicht mehr was sie angeben sollen.
Grüße
Roland
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Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?
Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?
War das beim TÜV oder DEKRA?
Betraf diese Anweisung auch Felgen?
Auf jeden Fall würde das bedeuten, die Szene mal wieder gewaltig umzukrempeln. Ähnlich dieser Polier-Problematik...
- saflo
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?
Es ging "nur" um Motorradrahmen. Was Felgen (Motorrad und Auto) angeht, ist man sich wohl noch nicht so genau über den
Wortlaut der Einschränkung einig - aber da kommt noch was
Grüße - Stefan
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Grüße - Stefan
...und nächtes Jahr will ich weniger müssen müssen, und dafür mehr wollen können !
- TortugaINC
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVO zulässig?
Infohalber:
Schweißbaugruppen aus Aluminium werden häufig nach dem Schweißen wärmebehandelt/warmausgelagert und nicht davor.
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- LucaGregory
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?
Hab eben mal unverfänglich bei dem TÜV-Prüfer meines geringsten Misstrauens angerufen.
TÜV-Hessen gibt dazu folgende Auskunft.
"Da der TÜV nicht nachvollziehen kann bei welcher Temperatur der Rahmen gepulvert wurde und was der Hersteller als unbedenklich frei gibt, ist das unzulässig. Dazu kommt noch die dickere Schichtdicke gegenüber einer Lackierung, die eventuelle Haarrisse verbirgt."
Das ist die Aussage vom TÜV-Hessen, der TÜV-Rheinland gibt eine gleichlautende Auskunft. Eine offizielle bzw. interne Anweisung, Verordnung etc. gibt es dazu nicht.
Das wird über den § 30 StVZO Satz 3 abgewickelt.
"(3) Für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit wichtige Fahrzeugteile, die besonders leicht abgenutzt oder beschädigt werden können, müssen einfach zu überprüfen und leicht auswechselbar sein"
Gruß Oliver
TÜV-Hessen gibt dazu folgende Auskunft.
"Da der TÜV nicht nachvollziehen kann bei welcher Temperatur der Rahmen gepulvert wurde und was der Hersteller als unbedenklich frei gibt, ist das unzulässig. Dazu kommt noch die dickere Schichtdicke gegenüber einer Lackierung, die eventuelle Haarrisse verbirgt."
Das ist die Aussage vom TÜV-Hessen, der TÜV-Rheinland gibt eine gleichlautende Auskunft. Eine offizielle bzw. interne Anweisung, Verordnung etc. gibt es dazu nicht.
Das wird über den § 30 StVZO Satz 3 abgewickelt.
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- Stefan82
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?
Die lassen sich schon jedes Jahr was neues einfallen. teilweise langsam echt lächerlich.
trotzdem DANKE für die info.
trotzdem DANKE für die info.
Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?
Aha, und wenn ich den Rahmen nun deswegen Standard-Lackiere, dann leckt der Lackierer die alte Farbe vorher ab?Vor dem Pulvern wird der Rahmen gestrahlt, was einen in seiner Quantität nicht näher definierten Materialabtrag bedeutet
Viele Grüße
Mannie
Mannie
- TortugaINC
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?
Bei Alurahmen könnte ich es nachvollziehen. Bei Stahl(rohr)rahmen hat sich bislang noch keiner dafür interessiert.
Die größte Gefahr bei den alten Karren ist eh das sich im inneren Feuchtigkeit sammelt und der Rahmen von innen nach Außen gammelt...
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- CafeSchlürfer
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?
Also die Theorie ist das eine, aber wenn man einem Prüfer nicht unter die Nase reibt, wie man etwas beschichtet und farbig gemacht hat, ist das doch komplett egal.
Selbst bei Alu pulvern hätte ich fast keine Probleme. Die meisten Alu-Brückerahmen sind Guss und aus zwei Teilen zusammengeschweißt- Hochfest ist das also auch schonmal nicht und wird beim Pulvern nicht so stark beeinflusst.
Genau genommen dürften an Autos die ganzen BBS 2 teiler auch nicht gepulvert werden, da der äußere Topf gewalzt ist und sich daher die innere Struktur schon eher bei Wärme verändert. Interessiert auch niemand und funktioniert trotzdem
Selbst bei Alu pulvern hätte ich fast keine Probleme. Die meisten Alu-Brückerahmen sind Guss und aus zwei Teilen zusammengeschweißt- Hochfest ist das also auch schonmal nicht und wird beim Pulvern nicht so stark beeinflusst.
Genau genommen dürften an Autos die ganzen BBS 2 teiler auch nicht gepulvert werden, da der äußere Topf gewalzt ist und sich daher die innere Struktur schon eher bei Wärme verändert. Interessiert auch niemand und funktioniert trotzdem
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?
Da haben einige Tüvler nicht viel Ahnung. Eine heimliche Unterrostung kann es bei Lack genauso geben. So einfach ist es auch nicht feststellbar ob Pulver oder Lack verwendet wurde. Was sie auch nicht zu wissen scheinen ist das es mittlerweile Pulver in Flüssigform gibt das man spritzen kann und genauso verschmolzen wird. Auch gibt es Lacke die fast ähnliche Eigenschaften haben wie Lacke. So schlagfest und chemikalienbeständig wie Pulver. Und Material das keine 180C aushält sollte man besser überhaupt nicht für einen Rahmen verwenden. Vor allem wenn da ein heißer Motor drin sitzt. Möchte nicht wissen wie heiß ein Rahmen in Krümmernähe im Hochsommer wird.