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Blinkerabstand zum Ende des Fahrzeugs

Lackierung, Oberflächenveredelung, optische Details
rain8
Beiträge: 9
Registriert: 22. Mär 2017
Motorrad:: MV Agusta Brutale

Re: Blinkerabstand zum Ende des Fahrzeugs

Beitrag von rain8 »

Kann Sven nur recht geben, letztlich hat der Prüfer mir ja dann auch freundlich den Ausweg gezeigt:

- Trotz EZ nach EU-Regelung kann eben eine Baugruppe (wie in dem Fall Blinker) nach StVZO gültig sein und muss eben nicht eingetragen werden, wenn ABEs vorliegen.
- D.h. in dem Fall: In der StVZO gibt es die 30cm-nach-hinten-in-Längsrichtung nicht, dadurch wird also das kurze Heck möglich.
- Allerdings muss man dann, wie oben geschrieben, auch die anderen StVZO Blinkerrichtlinien bei allen vier Blinkern beachten, wie z.B. zwischen den vorderen 34cm und den hinteren 24cm Abstand zwischen den Blinkern (bei EU sind es z.B. hinten lediglich 18cm glaube ich).
- Wenn man alle Blinker nach StVZO ausrichtet, passt es also, auch wenn das Motorrad nach EU-Regeln zugelassen wurde.

Soweit jedenfalls die Info vom TÜV Mitarbeiter, der aber wirklich (nicht nur bei dieser Umbaumaßnahme) kompentent und freundlich war. Allerdings gibt es mit Sicherheit auch wieder andere Prüfer, die die Regeln anders auslegen... Also, viel Erfolg, bei mir hats geklappt :)

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