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Kürzel P und N in den Geräuschangaben

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Tobbe
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Registriert: 21. Jul 2014
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Kürzel P und N in den Geräuschangaben

Beitrag von Tobbe »

Nabend,

ich hab da mal wieder eine brennende Frage, zu der ich keine konkrete Antwort finde.
Sofort zum TÜV laufen und fragen will ich nicht, erst mal keine schlafenden Hunde wecken...

Anbei ein Foto von meinem aktuellen KFZ Schein:
IMAG1370_1.jpg
U1: Standgeräusch in dB(A), U2: Mindestdrehzahl zu U1, U3: Fahrgeräusch in dB(A)

Ich kenne das so, dass hinter der dB(A) Angabe noch ein P oder N steht. P für Proximity, also der aktuellen Nahfeldmessung fürs Standgeräusch. Bis so ca. Ende der 70er wurde nach N gemessen, aus 7m Entfernung und 20dB Toleranz zum P-Wert.

Soll den Grünen also sagen wie sie zu messen haben :?:
Fakt ist, beim Gutachten im Rahmen meiner 21er Vollabnahme sowie in den neuen Papieren wurde kein N oder P angegeben.
Wie soll ich das nun verstehen, wurde da was vergessen oder wird dank EZ 1976 nach Methode N gemessen?

Vielleicht hat da jemand die gleichen Erfahrungen gemacht?

Viele Grüße,
Tobias
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Tobbe
Beiträge: 186
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Motorrad:: Honda CB 750 Four F1

Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben

Beitrag von Tobbe »

Ich hole das Thema nochmal hoch, immer noch präsent.

Viele Grüße,
Tobias
bin ich ölich bin ich fröhlich

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Marlo
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Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben

Beitrag von Marlo »

So wie es jetzt da steht gelten die aktuellen Messverfahren.
Ich denke mal bei deiner Abnahme ist eine Geräuschmessung gemacht wurden und die dabei ermittelten Messwerte wurden so in die Papiere übernommen.(meine Vermutung)

Online
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obelix
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Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben

Beitrag von obelix »

Hast Du noch den originalen Brief? Wenn sich durch einen Übertragungsfehler zu Deinen Ungunsten geirrt wurde, reklamieren! Papiere berichtigen lassen und der TÜV soll die Kosten übernehmen.

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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Tobbe
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Motorrad:: Honda CB 750 Four F1

Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben

Beitrag von Tobbe »

Hi zusammen,

nein leider nicht, Papiere waren nicht mehr vorhanden und komplett neu.
Bei der Abnahme wurde lustigerweise überhaupt nichts gemessen, einfach die Daten aus der TÜV Datenbank übernommen vermute ich.

Da sehe ich bei der nächsten Kontrolle wohl alt aus, in inoffiziellen Datenblättern stehen die gleichen Werte allerdings mit dem "N" dahinter, habe ich eben rausgefunden. Ich frag mal beim TÜV, das inoffizielle Datenblatt gibt mir keine Ruhe.
bin ich ölich bin ich fröhlich

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DerAlte
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Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben

Beitrag von DerAlte »

So wie ich das bisher recherchiert habe bedeutet das Weglassen eines Buchstabens so viel wie "N".
Ich hatte da vor ca. 2 Jahren sehr viel dazu gelesen und ich erinnere mich, daß da irgendwo stand : kein Buchstabe oder N ist nationale Norm, also 7 m Abstand und damit die 20 dB Plus zur P- Messung am Straßenrand an einem schönen Sonntagvormittag - wenn man eigentlich nicht damit gerechnet hat.

Grüße Volker

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Tomster
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Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben

Beitrag von Tomster »

Ich habe U1: 93P und U3: 84E im Schein stehen.
Was bedeutet das denn das E bei U.3? :dontknow:

Danke und bis dahin
Tom
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RennQ
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Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben

Beitrag von RennQ »

Tomster hat geschrieben:Ich habe U1: 93P und U3: 84E im Schein stehen.
Was bedeutet das denn das E bei U.3? :dontknow:

Danke und bis dahin
Tom
...das bedeutet, daß sich der nichtwissende laut StVo. selber schlau machen soll.... :wink:

ich zitiere:

"Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht."

z.b. : https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrger%C3%A4usch

ich würde also die füße still halten, wenn im schein die buchstaben fehlen. :cool:

ich habe da 98 eingetragen, - da muß der herr komissar noch 26 hinzuaddieren...... :oops:

:unbekannt:
...immer schön langsam, - aber nicht überholen lassen...

"ich weis längst, daß ich nicht motorrad fahren kann, das muß ich niemanden mehr beweisen!"

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Tomster
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Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben

Beitrag von Tomster »

Ok, danke für deinen Tipp und den Link.

Wie geschrieben, fehlen bei mir keine Buchstaben und in deinem Link konnte ich auch keinen Hinweis darauf finden, was das "E" im Feld U.3 bedeutet.

Aber ich werd das schon noch rausbekommen.

Danke und bis dahin
Tom

PS: schön dass du deinen Beitrag noch editiert hast :wink:
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RennQ
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Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben

Beitrag von RennQ »

...immer schön langsam, - aber nicht überholen lassen...

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