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Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung

Tipps, Tricks, Informationen und Fragen zu Vorschriften, Gesetzen und Schlupflöchern
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Georg
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Kaffeerenner ersetzen)...und hat ihn ersetzt!
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Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung

Beitrag von Georg »

Dan hat geschrieben:Mmmh ... ich fahre seid über 25 Jahren Motorrad und hatte noch nie 98 PS unterm Arsch.
Spass hatte ich trotzdem immer ... was stimmt nicht mit mir ?
Da kann ich nur zustimmen! .daumen-h1:

Georg, der seit 1971 Motorrad fährt (die zwei Jahre Kreidler nicht mitgerechnet)
Besser XS als NiXS.

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ssussy99
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Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung

Beitrag von ssussy99 »

Hallo, ich denke, es geht nicht nur um die Geschwindigkeit, sondern um die Romantik zwischen Ihnen und Ihrem Pferd.....

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Schinder
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Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung

Beitrag von Schinder »

ssussy99 hat geschrieben: 24. Dez 2021 Hallo, ich denke, es geht nicht nur um die Geschwindigkeit, sondern um die Romantik zwischen Ihnen und Ihrem Pferd.....


Unbedingt ... :lachen1:



.
Ich würde mich ja gerne entschuldigen, aber es tut mir einfach nicht leid.

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Bambi
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Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung

Beitrag von Bambi »

Oft übersetzen solche Programme ähnliche Texte auch mit 'sondern um die Romantik zwischen Ihnen und Ihrem Fahrrad .....' :wink:
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Schinder
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Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung

Beitrag von Schinder »

Ich weiss, weisst Du ...

Die Liebe zum Pferd ist manchmal problematisch.
Besonders, wenn es mal oben liegen will ...



.
Ich würde mich ja gerne entschuldigen, aber es tut mir einfach nicht leid.

hue
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Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung

Beitrag von hue »

Auch wenn man unten liegt, kann es problematisch werden.

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manicmecanic
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Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung

Beitrag von manicmecanic »

Für die bereits bestehenden Führerscheine. Aber eben nicht im Ausland anerkannt. Somit fast wertlos.

nein,auch für die alten FS hat der "Rechtsstaat" hier doch den Bestandsschutz abgeschafft.
Ich habe es noch nicht ausprobiert weil ich unter den schon lange geltenden Jobbedingungen keinen großen LKW mehr fahre.Soll sich das Zeug doch selbst zum Kunden karren.
Aber ich bin mir ziemlich sicher daß ich bei einer Kontrolle mit meinem Führerschein 2 in juristische Schwierigkeiten käme.Der ist noch so wie ich ihn mal vor 30? Jahren gemacht habe.

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Bambi
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Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung

Beitrag von Bambi »

Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei, meinen alten Pappendeckel auf Scheckkarte umschreiben zu lassen.
Laut der Führerscheinstelle ist mein 1977 bei der Bundeswehr erworbener und 1978 umgeschriebener 2-er weg. Weil ich mich nicht mit 50 zur Verlängerung zum ersten Mal beim Arzt vorgestellt habe. Ich habe mich dann noch einmal kurz auf die Hinterbeine gestellt (was bei 170 cm nicht viel bringt) und versucht zu klären, ob es einen Unterschied zwischen gewerblicher und privater Nutzung der 2-er Klasse gibt. Sagen wir mal, ich komme in die verrückte Situation, mir aus einem alten BW-LKW 5 to (der nach zivilem Recht so um die 13 Tonnnen wiegt - für die Bundeswehr zählt nur die Nutzlast) ein Wohnmobil zu bauen (eine durchaus delikate Vorstellung). Das wurde dann recht rigoros negiert. Ich habe es dann auch gelassen, weil der Gedanke doch eher ins Reich der Fantasie gehört. Da mir die 7,5 to erhalten bleiben sollte es für meine Zwecke reichen, um einem Freund z.B. die Möbel zu schubsen oder so genügt dann eben ...
Aber genau prüfen, was man mir dann letztlich einträgt werde ich schon!
Schöne Grüße, Bambi
PS: worüber ich immer und immer und immer wieder lachen muß ist die Tatsache, daß es für die Gattung 'Motorrad mit Seitenwagen' keine eigene Führerscheinklasse gibt. Für jeden anderen Sch..ß gibt es eine eigene Klasse bis hin zu geschenkten Fahrerlaubnissen im 125-er Bereich für die Klasse 3-Fahrer (damals in den 90-ern). Doch da, wo echtes Gefahrenpotenzial schlummert, nicht. ABER PSSST - das bleibt unter uns!!!
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RC42
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Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung

Beitrag von RC42 »

Bambi hat geschrieben: 26. Jan 2022 ... daß es für die Gattung 'Motorrad mit Seitenwagen' keine eigene Führerscheinklasse gibt. ...
Schlafende Hunde soll man nicht wecken!!
Ebenso bekommt man mit dem PKW-Schein ja auch den M (50er) geschenkt und darf mit kleinen Anhängern fahren - obwohl man beides vorher nie geübt hat. Einige können nicht mal ohne Hänger rückwärts fahren. Stell dir die nun mit Anhänger vor.. Und was passieren kann, wenn man sich ohne jede Fahrpraxis auf einen Roller setzt, seh ich regelmäßig im Rahmen meiner Arbeit.
Und nach wie vor einen Kopfschüttler wert:
Ich darf mit 18 und bestandenem Führerschein ganz legal AMGPorscheFerrariLamborghini mit was-weiß-ich-wieviel PS fahren - aber auf dem Motorrad unterstellt man mir im gleichen Alter, dass mir die nötige Reife fehlt, um mit mehr als 48 PS zu fahren.. :stupid:

Es gibt also einige Baustellen im Führerscheinbereich.
Hannes!

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Bambi
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Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung

Beitrag von Bambi »

Aber sowas von: :salute: :salute: :salute:
Und dabei ist mir Militärisches so richtig - äh, lassen wir das!
Schöne Grüße, Bambi
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