Ganz einfach: Bürokratenabzocke. ... und weil sich keiner wehrt wird sich auch nichts ändern.
Ist aber wegen 2 (gedrosselt 1) PS eine Frechheit und hier sollte es Bestandschutz oder ähnliche Kulanz geben.
Ich geh jetzt lieber schrauben, bevor ich mich wieder aufrege.
Ciao
recycler
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Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung
Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung
Ja, Bestandsschutz würde es sogar geben, in Deutschland, wegen der ganzen Technik.
Wegen dem Führerschein gibts ja auch schon Bestandsschutz, aber im Ausland eben nicht anerkannt .... diesmal also rein ein EU Problem in der Folge, obgleich von uns Deutschen verursacht weil wir als einzige nicht das Kleingedruckte im neuen EU Gesetz gelesen und richtig umgesetzt hatten .... nicht mal die Fahrschulen wussten am Anfang Bescheid .....
Wegen dem Führerschein gibts ja auch schon Bestandsschutz, aber im Ausland eben nicht anerkannt .... diesmal also rein ein EU Problem in der Folge, obgleich von uns Deutschen verursacht weil wir als einzige nicht das Kleingedruckte im neuen EU Gesetz gelesen und richtig umgesetzt hatten .... nicht mal die Fahrschulen wussten am Anfang Bescheid .....
- Marlo
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Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung
Bestandsschutz gibt es nicht! Eine auf 48 PS gedrosselte Maschine die im originalen mehr wie die 96 PS hat und schon die letzten Jahre gedrosselt war darf auch nicht gefahren werden wen der Führerschein ab 2017 ausgestellt wurde
- LastMohawk
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Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung
Naja welchen Bestand soll auch geschützt werden?
ein Führerschein, der erst jetzt ausgestellt wird? da gibt es keinen Bestand.
Die Jungs sollen doch froh sein, dass sie 48 PS fahren dürfen... es waren immerhin schon mal 27 PS die genügen mussten, und das ging auch.
Gruß
der Indianer
ein Führerschein, der erst jetzt ausgestellt wird? da gibt es keinen Bestand.
Die Jungs sollen doch froh sein, dass sie 48 PS fahren dürfen... es waren immerhin schon mal 27 PS die genügen mussten, und das ging auch.
Gruß
der Indianer
Mann, bin ich alt geworden...
- aber ich genieße diese innere Ruhe sehr.
Das wirkt sich auch an der Kuh aus, deren letzte Rille am Reifen meist unberührt bleibt
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meine alte Goldwing wird ein Caferacer
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Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung
Marlo hat geschrieben:Bestandsschutz gibt es nicht! Eine auf 48 PS gedrosselte Maschine die im originalen mehr wie die 96 PS hat und schon die letzten Jahre gedrosselt war darf auch nicht gefahren werden wen der Führerschein ab 2017 ausgestellt wurde
Bestandsschutz gibt es nach meiner Information. Innerhalb Deutschlands.
Für die bereits bestehenden Führerscheine. Aber eben nicht im Ausland anerkannt. Somit fast wertlos.
- LucaGregory
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Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung
Was bin ich froh mit einem grauen Lappen, in dem die Klassen 1, 1b, 3, 4 und 5 eingetragen sind, unterwegs zu sein.
Führerschein-Umtauschpflicht?? Da halte ich es mit dem Götz von Berlichingen.
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„Ein jeder ist ein Ehrenmann, solang er nicht bescheißen kann!“
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- LastMohawk
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Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung
naja wie oft bist du den im Ausland unterwegs?Ranger hat geschrieben:....Aber eben nicht im Ausland anerkannt. Somit fast wertlos.
die meinsten meiner 15.000 bis 20.000 km im Jahr bin ich in Deutschland unterwegs.... also doch was mit Wert oder?
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- ankavik
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Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung
Hallo @all,
danke für die rege Diskussion.
Scheint doch dann aber so zu sein, dass es ein Stück weit auch Ermessenssache ist, ob der TÜV eine Leistungsprüfung mit Nachweis einer Leistung unter 96PS einträgt, als Basis für eine Drosselung auf 48PS, richtig?
Denn darum geht´s ja: mein Sohn möchte gleich mit 18 Jahren das Bike fahren, dass dann mit 20 auch offen Spaß macht. Sieht nämlich nicht so aus, als könnte er sich im 2-Jahres-Rhythmus Bikes kaufen.... - und Papa sponsort auch nicht unbegrenzt....
danke für die rege Diskussion.
Scheint doch dann aber so zu sein, dass es ein Stück weit auch Ermessenssache ist, ob der TÜV eine Leistungsprüfung mit Nachweis einer Leistung unter 96PS einträgt, als Basis für eine Drosselung auf 48PS, richtig?
Denn darum geht´s ja: mein Sohn möchte gleich mit 18 Jahren das Bike fahren, dass dann mit 20 auch offen Spaß macht. Sieht nämlich nicht so aus, als könnte er sich im 2-Jahres-Rhythmus Bikes kaufen.... - und Papa sponsort auch nicht unbegrenzt....
Viele Grüße und allzeit Gute Fahrt!
Karsten
viewtopic.php?f=237&t=22778
viewtopic.php?f=295&t=16247
viewtopic.php?f=237&t=28452
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- Dan
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Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung
Mmmh ... ich fahre seid über 25 Jahren Motorrad und hatte noch nie 98 PS unterm Arsch.
Spass hatte ich trotzdem immer ... was stimmt nicht mit mir ?
Spass hatte ich trotzdem immer ... was stimmt nicht mit mir ?
Mit fröhlichem Grunzen
Dan
Dan
Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung
Jein. Ansichtssache. 1x über die Grenze könnte für Stress reichen ...LastMohawk hat geschrieben:naja wie oft bist du den im Ausland unterwegs?Ranger hat geschrieben:....Aber eben nicht im Ausland anerkannt. Somit fast wertlos.
die meinsten meiner 15.000 bis 20.000 km im Jahr bin ich in Deutschland unterwegs.... also doch was mit Wert oder?
Aber nach 2 Jahren hat ers eh' geschafft .....