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Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Tipps, Tricks, Informationen und Fragen zu Vorschriften, Gesetzen und Schlupflöchern
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Ratz
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von Ratz »

Nachtrag:
Der Vermieter der das Fzg, das ihm nicht gehört, verschenkte, hat sich da seines Problems entledigt. Er kann nämlich mit dem Fzg auch rein gar nichts machen.

Wir hatten sowas mal früher in der Werkstatt.
Ein Kunde hat sein Auto in die Werkstatt gebracht und nicht wieder abgeholt, auch nicht bezahlt. Es stellte sich heraus das der Typ im Ausland wegen Menschenhandel langjährig in den Bau eingefahren ist. Sein Fzg konnte weder verkauft, beseitigt noch zurückgegeben werden und ist bei uns am Platz vergammelt. Der Chef hat versucht über Unterstellkosten, die sich angesammelt haben, das Fzg zu übernehmen. Das hat er aber wegen der anstehenden Gerichtskosten dann sein lassen - unrentabel. Und so hat sich die Natur das Auto geholt.

Der Vermieter hätte die Polizei holen und den Fall dort anzeigen sollen.
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EnJay
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von EnJay »

@ Ratz
Fahrzeugbrief etc gibts natürlich nicht...

Dass der Vermieter in dem Sinne das Fahrzeug eigentlich gar nicht verschenken kann, da es ihm nicht gehört ist soweit auch klar.

Wie und was da was geht und was nicht in so einem Fall kann ich ehrlich gesagt nicht beurteilen. Ich bin kein Rechtsanwalt und hab auch keine persönliche Erfahrung gemacht mit sowas.
Ich hatte den Kumpel halt da drauf angesprochen ob er weiß auf was er sich einlässt und er hatte sich da nach eigener Aussage bereits mit beschäftigt und informiert.
Das für ihn zuständige Zulassungsstelle würde sich mit dem Schrieb von der Polizei, dass es nicht als gestohlen gemeldet ist zufrieden geben und eben den letzten Halter anschreiben.So scheinen sich aber zumindest die Besitzverhältnisse klären zu lassen.

Bei der Sache geht es im übrigen nicht um ein seltenes oder teures Motorrad. Lediglich eine alte mitgenommene Reise-Enduro die im nicht mehr fahrbereiten Zustand abgestellt worden sein muss. Ich sehe da durchaus gute Chancen, dass der letzte Halter/eigentliche Besitzer kein Interesse an dem Fahrzeug mehr hat, da sie in dem Zustand auch nicht mehr viel Wert hatte.

Spannend macht die Sache natürlich die Tatsache, dass der eigentliche Besitzer Besitzansprüche geltend machen könnte und was dann passiert.
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obelix
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von obelix »

EnJay hat geschrieben:Spannend macht die Sache natürlich die Tatsache, dass der eigentliche Besitzer Besitzansprüche geltend machen könnte und was dann passiert.
Vmtl. nix. Den dann würde der §959 BGB greifen:

Aufgabe des Eigentums
Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.

Wovon man ausgehen kann/muss, wenn ein Fahrzeug jahrelang abgestellt wird und ohne ab und zu nachsehen oder sonstige Benachrichtigung vor sich hin gammelt. Nachder Aufbietung des Briefes isses eh vorbei für den eigentlichen Eigentümer.

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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Ratz
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von Ratz »

EnJay hat geschrieben:@ Ratz
Fahrzeugbrief etc gibts natürlich nicht...
Das müßt ihr erstmal beweisen und dazu bedarf es der eidesstattlichen Versicherung des jenigen bei dem die Papiere verlustig gegangen sind.
EnJay hat geschrieben: Das für ihn zuständige Zulassungsstelle würde sich mit dem Schrieb von der Polizei, dass es nicht als gestohlen gemeldet ist zufrieden geben und eben den letzten Halter anschreiben. So scheinen sich aber zumindest die Besitzverhältnisse klären zu lassen.
Das ist nicht korrekt. Ein Nachweis daß das Fzg nicht gestohlen ist reicht nicht aus.
Um überhaupt so einen Vorgang auszulösen bedarf es eines Eigentumnachweises. Der Eigentumsnachweis ist im Normalfall der Fzg-Brief. Ist dieser vermutet nicht mehr existent gilt ersatzweise ein ordentlicher Kaufvertrag oder vielleicht auch eine Schenkungsurkunde.
Ihr habt nichts von Alledem in der Hand.
EnJay hat geschrieben: Bei der Sache geht es im übrigen nicht um ein seltenes oder teures Motorrad. Lediglich eine alte mitgenommene Reise-Enduro die im nicht mehr fahrbereiten Zustand abgestellt worden sein muss. Ich sehe da durchaus gute Chancen, dass der letzte Halter/eigentliche Besitzer kein Interesse an dem Fahrzeug mehr hat, da sie in dem Zustand auch nicht mehr viel Wert hatte.

Spannend macht die Sache natürlich die Tatsache, dass der eigentliche Besitzer Besitzansprüche geltend machen könnte und was dann passiert.
Um was für ein Fzg es sich da handelt ist irrelevant und interessiert die Behörden überhaupt nicht. Der Vorgang ist immer der gleiche.
Deshalb auch mein Rat von vorher. Bevor ihr überhaupt was anleiert versucht doch erstmal das Fzg legal vom Eigentümer zu erwerben, mit Brief oder eidesstattlicher Versicherung.

Ansonst laßt die Finger davon - denn wenn man es genau nimmt habt ihr euch das Fzg unrechtmäßig angeeignet. Und um das zu erkennen bedarf es nicht mal irgendwelcher Besitzansprüche des Eigentümers. Da reicht es wenn du beim Amt mit deinem Anliegen vorstellig wirst!
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Ratz
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von Ratz »

obelix hat geschrieben:
EnJay hat geschrieben:Spannend macht die Sache natürlich die Tatsache, dass der eigentliche Besitzer Besitzansprüche geltend machen könnte und was dann passiert.
Vmtl. nix. Den dann würde der §959 BGB greifen:

Aufgabe des Eigentums
Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.

Wovon man ausgehen kann/muss, wenn ein Fahrzeug jahrelang abgestellt wird und ohne ab und zu nachsehen oder sonstige Benachrichtigung vor sich hin gammelt. Nachder Aufbietung des Briefes isses eh vorbei für den eigentlichen Eigentümer.

Gruss

Obelix
Gewagte Theorie bei einem Fzg, würde ich sagen.

Zu dem bleibt dann immer noch die Frage wie du ohne Eigentumsnachweis den Brief aufbieten willst und dabei noch nachweisen möchtest das der Brief nicht mehr existiert?
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EnJay
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von EnJay »

Wie gesagt:
Ich bin kein Rechtsanwalt und ich hab hab mich auch nicht so wirklich mit dem Thema beschäftigt.

Das Vorgehen hat der Kollege von den Ämtern. Sei zu hoffen, dass die annähernd wissen was sie tun. Nach der Aussage von dem Kollegen bzw. Obelix Antwort über dir scheint es ja durchaus die Möglichkeit zu geben, dass Dinge so den Besitzer wechseln können. Die Entscheidung liegt da dann wohl bei den Ämtern ob das rechtmäßig ist oder nicht.

Um was für ein Fzg es sich handelt hatte ich nur erwähnt, da die Zulassungsstelle den letzten Halter anschreiben möchte. Würde es sich um einen Ferrari mit Wert handeln wäre es zu vermuten, dass der letzte Halter seine Besitzansprüche geltend macht. Da es hier aber um keinen Wert geht ist die Chance hoch, dass dem das egal ist, da es für ihn sowieso nur Müll war.

Ich muss sagen, ich hätte so ein "heißes Eisen" auch nicht angefasst. Ich habe auch kein Geld in die Sache investiert (Kumpel/Kollege ist tatsächlich keine Umschreibung für mich selber!). Ich hatte das hier nur geschrieben als interessante Geschichte/Anekdote zu dem Thema, da ich es selber sehr spannend finde.

Bitte nicht zu ernst nehmen:
Wenn man es genau nimmt haben wir mit dem Wiederaufbau auch Sachbeschädigung vom allerfeinsten begangen :shock:

PS:
Ist "Obelix Theorie" tatsächlich Gewagt? Bei einem FZG handelt es sich definitiv um eine bewegte Sache (kein Grundstück). In wie fern er den Besitz aufgegeben hat, darüber könnte man vermutlich streiten. Die Annahme liegt aber bei so einer langen Zeit nicht ganz so fern würde ich vermuten.
Auch wenn ich es nicht weiß, aber ich könnte vermuten, dass das Verkehrsamt den letzten Halter anschreibt und ihn fragt ob er Besitzansprüche geltend macht und ob er noch Papiere besitzt. Das könnte ja auch direkt mit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verbunden sein?!?

EDIT:
Die Sache hat mich jetzt doch etwas mehr interessiert:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassung ... tumsschutz
Die Zulassungsbescheinigung ist KEIN EIGENTUMSNACHWEIS! - Das ist auch neu für mich

Und wenn man sich folgenden Fall anguckt, dann scheint es so, dass auch ein FZG den Eigentümer wechseln kann auch wenn jemand anderes die Zulassungsbescheinigung besitzt und eingetragen ist.
http://www.schlegel-fischer.de/index.ph ... -benoetige
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Ratz
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von Ratz »

Wie auch immer. Eigentlich ist der Fall doch ganz einfach.

Da der Eigentümer offensichtlich (oder vermutlich) kein Interesse mehr an dem Motorrad hat soll dein Kumpel ihn, im Namen des Vermieters, aufsuchen. Ihm mitteilen daß das Fzg vom Eigentümer beseitigt werden muß und der Vermieter monatliche Unterstellkosten von 5-10€ (nicht zu viel ansetzen) erhebt, die nun fällig werden. Alternativ bietet dein Kumpel dem Eigentümer an, die Beseitigung und die Unterstellkosten zu übernehmen wenn ihm der Eigentümer das Fzg überschreibt u. Brief oder eidesstattliche Erklärung aushändigt.

Fertich.
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sven1
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von sven1 »

Moin,

eine Halteranfrage sollte grundsätzlich möglich sein, gerade dann wenn es um die "Entsorgung" von Fahrzeugen geht.
Bei meiner Bekannten wurde auch ein Fahrzeug auf dem Hof vergessen (Da sind Leute ausgezogen, habe das Auto eines "Bekannten" stehen lassen), dessen Halter nicht bekannt war (kein Nummernschild, keine Papiere). Entsorger wollten es ncht mitnehmen, da keine Papiere vorhanden waren.
Passiert ist folgendes: Polizei, Halterfeststellung wegen illegaler Entsorgung eines Kfz., der Halter hatte keine müde Mark in der Tasche und keine Papiere. Freigabe zur Entsorgung wegen Aufgabe des Eigentums, Abholung des Autos und Verschrottung.
Also müßte der Garagenbesitzer Anzeige erstatten weil jemand seinen Müll liegenlassen hat, Dann kann er die Abholung oder Entsorgung verlangen, ab diesem Punkt könnte man sich wahrscheinlich auch auf Besitzübertragung einigen.
Allerdingswird er sich bestimmt die Frage stellen lassenmüßen, warum er erst nach über 10 Jahren das Moped bemerkt hat :mrgreen: .oder bis zum heutigen Tage das Kfz geduldet hat.

Grüße

Sven

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leroyak7777
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von leroyak7777 »

Moin,

ich habe eine Suzuki GS 750 ohne Papiere gekauft.Der Vorbesitzer kaufe ein Grundstück und fand dort mehrere Motorräder. Vor dem Kauf sprach ich mit meinem Dekra-Prüfer und der Zulassungsstelle, was sie denn gerne für neue Papiere haben wollten.
Der Chef der Zulassungsstelle meinte er bräuchte einen Kaufvertrag und eine Erklärung des Vorbesitzers, dass er die Maschine gefunden hat, als er sein Haus kaufte. Somit wäre die Maschine ja sein Eigentum. Durch den Kaufvertrag ist sie jetzt mein Eigentum.
Ebenfalls meinte, dass kann formlos passieren. Also auch keine eidesstattliche Erklärung.

Dazu habe ich von Suzuki ein Typendatenblatt angefordert, welches sie gegen Bezahlung rausgeben.
Somit sollte mein Dekra-Prüfer es bei der 21-Abnahme einfacher haben.
Auch habe ich das Motorrad polizeilich überprüfen lassen.

Laut Zulassungsstelle, kann mit dem Kaufvertrag, der Erklärung des Vorbesitzers und dem 21-Gutachten, eine neue Zulassung erfolgen.

Ich habe mich dann gefragt, wie die Erstzulassung des Fahrzeuges herausgefunden wird.
Denn in Deutschland werden alle Einträge, welche älter als 7 Jahre sind, gelöscht.
Laut Zulassungsstelle wird das Datum der EZ bei der 21-Abnahme beziffert und dann im Baujahreszeitraum festgesetzt.

Ich hatte Bammel davor, dass es eine Neuzulassung wird.

Ich hoffe mal es klappt so...
Grüße,
Leroy

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Endert
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von Endert »

Moin, ich hab da auch eine Story: hab ne KMX 125 für 10 Kisten Bier von einem Bekannten bekommen, der ist damit nur ab und an über die Felder gefegt, sein Sohn hat sie mit 16 wohl gefahren. Nun ist Sie meine und ich bin zur Zulassungsstelle, mit unserem ausgefüllten "Schenkungsvertrag", denn das ist was schriftliches und klingt besser als "mündlich übernommen gegen 10 Kisten Krombacher". Von der Zulassungsstelle habe ich, durch Abfrage, die Aufforderung erhalten mich binnen 30 Tagen bei einem §21 berechtigtem Prüfer mit der Maschine vorzustellen. Zu meinem Gunsten kannte ich diesen und die Werkstatt in der er prüft gut und konnte ihm alles gut beibringen. Zu veranschaulichung habe ich ihm auch einen Schein mitgebracht, den ich im Netz gefunden hatte. Er stellt mir daraufhin alle nötigen Papiere aus, die ich brauchte um die neue Zulassungsbescheinigung bei der Zulassungsstelle drucken zu lassen. Zu den Kosten: beim ersten Besuch bei der Zulassungsstelle glaube ich knapp 23,- anschließend für die Abnahme §21 102,90,- und bei der Zulassungsstelle dann nochmal 54,- oder sowas für alles (Papiere, Anmeldung, Aufkleber).

Denke das war ein gutes Geschäft ;)
mit besten Grüßen
Endert #76

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