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Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

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grumbern
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von grumbern »

Mittlerweile kann ich mir fast alles vorstellen (habe da so zwei drei Stories auf Lager)! Ich mache schon mal Popcorn zurecht ;)

Onym

Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von Onym »

Inzwischen muß ich sagen das sich das Klima bei der Zulassungsstelle komplett gedreht hat.
Die Frau Amtsleiterin ist äußerst nett und hilfsbereit, übernimmt jetzt sogar sämtliche Nachforschungen die sie für notwendig hält selbst. Ruft auch bei den Verkäufern an um den Verbleib der Papiere zu klären.
So hat´s zu laufen ! Amtsleiterin hin oder her...die Frau ist StaatsDIENERIN ! Die hat sich daran zu beteiligen das der Sachverhalt zu den Fahrzeugen aufgeklärt wird und die Teile wieder auf die Straße kommen wenn DU das möchtest. Leider suggerieren einem Beamte in Behörden gerne was anderes um sich Arbeit vom Hals zu halten. Gängige Praxis...
Fzg 2 entwickelt sich zum Supergau! Es ist zwar nicht gestohlen aber näheres will ich im Moment nicht schreiben da die :bulle: jetzt auch mit dabei sind.
Endlich mal was spannendes, Mann! :rockout: Vielleicht war´s mal irgendein Fluchtfahrzeug.....oder es gehörte einem Boss von einem Drogenkartell oder Mafiafamilie.....oder einem berühmten Rockstar und wurde von einem irren Fan "mitgenommen"...oder......
Geil !! :jump: :jump:

Heutzutage muss doch überall ne "Story" mit bei sein. Du hast schon den Anfang von einer.... :clap:

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Ratz
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von Ratz »

Onym hat geschrieben:Endlich mal was spannendes, Mann! :rockout: Vielleicht war´s mal irgendein Fluchtfahrzeug.....oder es gehörte einem Boss von einem Drogenkartell oder Mafiafamilie.....oder einem berühmten Rockstar und wurde von einem irren Fan "mitgenommen"...oder......
Geil !! :jump: :jump:

Heutzutage muss doch überall ne "Story" mit bei sein. Du hast schon den Anfang von einer.... :clap:
Haha. Bin ja nicht so der Typ für tolle Stories und so glamourös wird's dann leider auch nicht. :cry:
Wenn du keine Angst vor dem Teufel hast brauchst du auch keinen Gott!

Dengelmeister

Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von Dengelmeister »

Es heißt ja nicht umsonst:

:rockout: Ride it like u stole it :rockout:





:grinsen1:

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EnJay
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von EnJay »

Ich bin mal gespannt was bei nem Kumpel von mir rauskommt:

Der hat nen Mopped geschenkt bekommen, was wohl 15 Jahre in einer Tiefgarage stand. Hat ein Mieter stehen lassen und nie wieder abgeholt.
Er hat sich dem Fall angenommen und wir haben sie wieder flott gemacht.

Das Straßenverkehrsamt meinte es sei kein Problem. Bei der Anmeldung (bzw bevor er das machen kann) wird der letzte Halter angeschrieben. Dumm nur das man das nicht offiziell machen kann ohne den Versuch sie zu zu lassen. Und das kann er nur wenn die Karre TÜV hat.

Heißt: Er muss das Ding über den TÜV bekommen um zu versuchen sie anzumelden damit dann der letzte Vorbesitzer angeschrieben wird, dass jemand sein Motorrad anmelden will. Wenn er dann Pech hat hat er dann für jemanden der die Karre 15 Jahre in ner Tiefgarage vergammeln lassen hat wieder fertig gemacht...

@ Ratz:
Immer diese Cliffhänger... wir können bei so einer spannenden Geschichte nicht warten :-P
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Fußhupe
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von Fußhupe »

Naja, das Eigentumsverhältnis hat sich ja nicht geändert, nur das Besitzverhältnis. Das sind 2 unterschiedliche Sachen! Eigentümer ist der, dem es gehört; Besitzer ist der, bei dem es rumsteht. Wenn ich z.B. einem Kumpel mein Fahrrad leihe, dann ist der dann der Besitzer und ich nach wie vor der Eigentümer.

Gruß
Jürgen

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EnJay
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von EnJay »

Jein, so ganz richtig liegst du damit wohl nicht.
Man kann nach einer gewissen Zeit tatsächlich rechtmäßiger Eigentümer werden wenn man es lange genug "gutgläubig" besessen hat.

Der Kollege hatte es mir erklärt, aber genau wiedergeben kann ich es gerade nicht.

Kurze Google Recherche sagt:
"10-jährig fortgesetzter gutgläubiger Eigenbesitz einer Sache [...] führt zum Eigentumserwerb durch Ersitzung."

Leih deinem Kumpel also nicht zu lange dein Fahrrad!

Edit:
Oder wollte er es evtl. über Fund machen!? So könnte man ja auch zum Eigentümer werden. Er hatte nur etwas erzählt, dass es ginge da das Motorrad so lange "Herrenlos" rumstand
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mzmann
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von mzmann »

Oh ich wollte doch nicht , dass hier Weitergeschrieben wird :versteck: ,aber leider kommt bei mir nix mehr ohne Brief oder fraglich Zulassungsfähig als mein Eigentum unter die Schlüssel.
Gesetz hin und her , hier haben bestimt viel auch Ihr Lehrgeld lassen dürfen .LEIDER.

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Ratz
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Motorrad:: Mad Martin

Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von Ratz »

EnJay hat geschrieben:Ich bin mal gespannt was bei nem Kumpel von mir rauskommt:

Der hat nen Mopped geschenkt bekommen, was wohl 15 Jahre in einer Tiefgarage stand. Hat ein Mieter stehen lassen und nie wieder abgeholt. Er hat sich dem Fall angenommen und wir haben sie wieder flott gemacht.
Na hoffentlich hat er wenigstens nen Fahrzeugbrief für das geschenkte Fundstück. :?
Ja, schon klar -> den Brief hat er nicht weil sonst bräuchte es den Zinober nicht. :oldtimer:

Da hier anzunehmen ist das der ursprüngliche Eigentümer im Besitz des Briefes ist gibt es keine neue Ersatzpappe!
Also ist die einzige Chance die ihr habt, den Eigentümer (ehem. Mieter) aufzusuchen und ihn nach dem Fzg-Brief zu bitten. Hat er diesen nicht mehr benötigt ihr eine eidesstattliche Versicherung von ihm das er den Brief verloren/vernichtet hat und natürlich auch einen Kaufvertrag zwischen ihm und deinem Kumpel.

Alles andere ist Mumpitz. Über Eigentumsübernahme, Fund und blabla braucht ihr euch gar keine Gedanken machen. Das ist halt ein Fzg und benötigt einen Fzg-Brief. Zwei existente Fzg-Briefe für ein Fzg kann es nicht geben.

Also ein Tip von mir an deinen Kumpel.
Er soll das Moped wieder da hin stellen wo er es gefunden hat. :oldtimer:
Wenn du keine Angst vor dem Teufel hast brauchst du auch keinen Gott!

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Mainländer
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von Mainländer »

EnJay hat geschrieben: Kurze Google Recherche sagt:
"10-jährig fortgesetzter gutgläubiger Eigenbesitz einer Sache [...] führt zum Eigentumserwerb durch Ersitzung."

Leih deinem Kumpel also nicht zu lange dein Fahrrad!
Durch dauerhaftes Ausleihen in eigenen Besitz übergegangen!
Kenne ich aus der Kindheit mit Computerspielen, Sammelkarten und Kleinkram.... :lachen1:
Sie sehen mich rodeln.....Sie HASSEN!

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