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Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Tipps, Tricks, Informationen und Fragen zu Vorschriften, Gesetzen und Schlupflöchern
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Ratz
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Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von Ratz »

Ich habe zwei Motorräder, BJ vor 1930, für die es keine Fahrzeugpapiere mehr gibt. Also wollte ich das jetzt mal in Angriff nehmen und neue Papiere beantragen. Der erste Versuch gestern scheiterte da dies Cheffsache wäre und die Cheffin der Zulassungsstelle gestern nicht da war. Na dann heute, mit Termin, nochmal mein Anliegen der Cheffin unterbreitet, meine ordentlichen Kaufverträge vorgelegt und voll eine Klatsche bekommen.

Frau Amtsvorsteherin erklärte mir das die Fahrzeuge ja schon mal zugelassen waren und somit Fahrzeugpapiere vorhanden sein müssen. (Eines der beiden Motorräder findet sich sogar laut Fahrgestellnummer im Computer.) Deshalb möchte sie von mir jetzt eine Historie, wer wann wie lange im Besitz dieser Fahrzeuge war und bei wem und wann die Papiere verloren gegangen sind. Und von demjenigen möchte sie dann eine schriftliche Bestätigung das er die Papiere verloren hat, am besten eidesstattlich. :stupid:

Nun stellt mich das ein wenig vor ein Problem, wie man sich denken könnte. Mit viel Glück geben mir die Verkäufer vielleicht die Namen der Vorbesitzer der Mopeds. Wenn ich dann bei denen mit dem Quatsch anbimmel jagen die mich doch vermutlich zum Teufel. :banghead:

Hat jemand schon mal einen Motorrad ohne Brief gekauft und einen Neuen beantragt? Ich war der Meinung Kaufvertrag und Anfrage beim KBA reichen aus. Wenn dann das Fzg nicht irgendwo als geklaut auftaucht sollte das doch ausreichend sein, so zumindest war meine Auffassung bevor ich heute bei der Frau Cheffin war.

http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... eugpapiere
Zuletzt geändert von Ratz am 19. Apr 2017, insgesamt 1-mal geändert.
Wenn du keine Angst vor dem Teufel hast brauchst du auch keinen Gott!

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wimmerma
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von wimmerma »

Ich seh schon, die Chefin kennt sich aus... :stupid: :banghead:
Historie...so ein Quatsch... :hammer:

Das Vorgehen sollte eigentlich immer noch gültig sein.
http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... eugpapiere
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Marcus

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obelix
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von obelix »

Vielleicht hilft das weiter?

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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obelix
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von obelix »

Oder das?

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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LucaGregory
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von LucaGregory »

Schau mal hier.

Besonders der Abschnitt könnte Dir helfen:
Aufgebotsverfahren im Verkehrsblatt

Hat zu dem Fahrzeug schon einmal ein Fahrzeugbrief existiert und ist dieser abhanden gekommen, sind weitere Zwischenschritte erforderlich, bevor Ihr Oldie auf Sie zugelassen werden kann. Hier trifft die Verordnung in § 12 Abs. 4 FZV recht detaillierte Regelungen: Die verlorene ZBII muss im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde aufgeboten werden. Dieses Aufgebotsverfahren soll jedermann die Gelegenheit bieten, möglicherweise bestehende Rechte am Fahrzeug geltend zu machen, bevor eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wird.
Die genannte Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde beträgt zumeist 14 Tage. Da das Verkehrsblatt zweiwöchentlich erscheint, vergehen im Regelfall sechs bis acht Wochen, bis für die verlorene ZBII ein Ersatz ausgefertigt werden kann.
Gruß Oliver
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Stick
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von Stick »

Hatte das mal bei meinem alten Trecker Bj. 1954. Gekauft ohne Papiere. Habe beim Straßenverkehrsamt einen schrieb bekommen den ich ausfüllen und nach Flensburg schicken musste ob das Fahrzeug geklaut ist.
Nach zwei Wochen bekam ich Nachricht das nichts vorliegt und habe dann neu Papiere bekommen. Ganz ohne Stress und Probleme.
Ist aber schon 14 Jahre her. Kann ja sein das sich der Bürokratische aufwand des Beamtenstaates vergrößert hat. :law:

Gruß Dirk
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recycler
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von recycler »

Evtl. über den TÜV mit §21-Begutachtung? Dann hat die Dame etwas amtliches in der Hand und stellt evtl. die Papiere aus.

Würde ich aber vorher erstmal mit dem TÜV-Prüfer und der Zulassung besprechen. Hatte neulich einen Fall, wo nur italienische Papiere vorlagen (und war mit gut 160.-- TÜV nicht billig bei einer 50er APE und das obwohl ich Vergleichspapiere vorliegen hatte).

Viel Erfolg

recycler
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GreenMilk
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von GreenMilk »

Habe 2015 meine Awo ohne Papiere zugelassen. Hat bei uns (OSL) ohne Probleme geklappt.
Bei Sven (LDS) war es auch schwierig bzw. unmöglich. Die haben genauso einen Ulk erzählt.
Ich glaube teilweise wollen die hören, daß du den Brief selbst verloren hast und das dann an Eides statt erklärst.
Gibt auch Leute die dann extra zu Verwandten in einen anderen Bezirk gefahren sind um anzumelden, weil da die Zulassungsstelle etwas humaner ist. Danach wurde die Karre einfach im gewünschten Bezirk umgemeldet.
beste Grüße
Steffen

Nueppi
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von Nueppi »

Hallo Ratz,
die Chefin hat recht.
Warum sollte sie sich also aus dem Fenster lehnen für jemanden den sie nicht mal kennt. Das ist bei TÜV Prüfern übrigens das gleicht, dazu später mehr.

Neulich in der Frittenschmiede habe ich eine Unterhaltung von 2 Fahrern belauscht. :versteck:
Der eine meinte er hätte eine Erklärung seiner Frau geliefert das Ihr das Motorrad gehörte (sie hatte das nie angemeldet) und die Papiere beim Frühjahrsputz verbummelt hat. Der andere meinte das hätte sein Kumpel gemacht.
Beide haben geschworen!!! das die auch mal in D angemeldet war vor ewigen Zeiten denn wenn nicht wäre das ja eine Neu-Anmeldung und dann muss die Möhre ja auch aktuell geltenden Geräusch und Emissions-Vorschriften entsprechen.
Du musst noch eidesstattlich erklären das die Gurke nicht gestohlen ist, das könntest Du dann selber machen.
Eine Abnahme nach §21 brauchst Du dann sowieso meinten beide. Machs dem Sachverständigen halt leicht und stelle ihm ein gepflegtes Moped hin an dem alles funktioniert. Hinten z.B. & u.a. noch ein Katzenauge dran, das mögen die. Was die gar nicht mögen sind Diskussionen warum, weshalb, wieso.
Der eine meinte auch das er die Katzenaugen hinten dauernd bei der Heimfahrt wieder verliert, naja, sowas blödes.

Das alles darf man natürlich nicht machen, ist ja nicht Gesetztes-konform, da hat die Chefin recht!
Ich würde sowas auch nie tun! Doppelschwör!

Du findest schon einen Weg.
Mecker nicht rum, schon gar nicht mit Cheffinen und Inschinöören, dann klappt das auch.

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pablo99
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von pablo99 »

servus ratz,

deine erfahrungen kann ich 1:1 mit der regensburger zulassungsstelle (landkreis) teilen.
bin da auch beim zulassungsstellen-leiter gesessen und er hat mir mangels original-brief einer alazzurra (kaufvertrag und kopie des briefes dabei) keine zulassung gegeben. tüv war ebenfalls frisch gemacht.
er hat mir quasi diebstahl unterstellt.
bin kopfschüttelnd wieder raus und hab mir die orig. papiere in italien geholt. das war - verbunden mit einem schönen urlaub - die vermeintlich einfachere lösung.
warum die orig. papiere zunächst in italien verblieben?
ganz einfach. zum zeitpunkt des spontanen kaufs war die maschine noch angemeldet und der besitzer brauchte die papiere zum abmelden.

ich war damals auch der naiven meinung, dass eine kopie der papiere und ein kaufvertrag für eine dt. zulassung reicht.

das war früher durchaus mal so, bis - laut flurfunk - mit harley-rahmen etwas zu viel schindluder getrieben wurde und daraufhin die oberste heeresleitung (ministerium) den zulassungsstellen neue vorschriften auf ihre bürohengst-tische gelegt haben.

nun ist's aber so, dass gerade im oldtimer-bereich sehr viele fahrzeuge ohne papiere angeboten werden... hmmm.
mein persönliches fazit:
a) keine fahrzeuge ohne papiere kaufen
b) wenn ohne papiere, dann muss in anbetracht des zu erwartenden zulassungsärgers der preis entsprechend stimmen/korrigiert werden
c) papierlose fahrzeuge nur auf der renne verballern
d) wenn erneut zulassungsärger aufgrund fehlender papiere, gibts nen schrieb ans ministerium mit der bitte um genaue verfahrensanweisung hinsichtlich wiederzulassung


kopf hoch und immer schön gegen den amtsschimmel treten!
pablo

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