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Hilfe beim TÜV - TÜVler Raum München

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Bassi
Beiträge: 10
Registriert: 23. Apr 2017
Motorrad:: GL500 '82
Wohnort: München

Hilfe beim TÜV - TÜVler Raum München

Beitrag von Bassi »

Hallo zusammen,

ich brauche eure Hilfe...
Ich habe mir einen lang ersehnten Traum erfüllt, und endlich einen Caferacer gekauft (Honda GL500 Umbau). Bilder dazu im Anhang. Leider macht jetzt wider erwarten der TÜV ganz schön rum, und da würde ich euch gern mal um Rat fragen.

Folgende Antwort habe ich bekommen:


-Reifen Zuverlässigkeit nicht nachgewiesen
Testfahrt durch den TÜV ca. 120,-- Euro
ANMERKUNG: Reifen haben E-Prüfzeichen (sind Shinko Old School)

-Lenkanschlag muß montiert, oder angeschweißt
werden

-Radabdeckung vorne muß von der Gabel bis 90 Grad Senkrechte
nach vorne abdecken.
ANMERKUNG: Maschine ist Baujahr und EZ 1982. Meines Wissens ist das bis Bj. 1986 nicht vorgeschrieben?

Radabdeckung hinten im voll eingefederten Zustand muß 15cm
bis zur Achshöhe betragen. Solltest Du dann nach Deinen Wünschen
aussuchen.
ANMERKUNG: Was will er mir damit sagen? Auch hier bin ich der Meinung, Bj. '82


Tauchrohre Gabel haben Rost müssen ausgetauscht werden.
Kannst Du die besorgen?
ANMERKUNG: Die sind aus Alu...?!?!?


Blinker hinten müssen montiert werden. Besorgst Du die?
ANMERKUNG: Aktuell Ochsenauchen montiert. Meines Wissens ist eine Mindestlenkerbreite für Ochenauchen erforderlich, aber keine hinteren (bei allem vor EZ 1986)


Lenker hier muß die Zulässigkeit für das Modell geprüft
werden (ca. 30,-- Euro)
ANMERKUNG: Gutachten lag den Unterlagen bei. Muss das für jedes Modell individuell geprüft werden??


Für das Rücklicht werden technische Daten benötigt, da
fraglich ob die Leuchtleistung ausreichend ist.
ANMERKUNG: Rückstrahler hat ebenso E-Prüfzeichen...

Rückstrahler muß fahrzeugmittig angebracht sein
und mit E Zeichen
ANMERKUNG: Hat E-Prüfzeichen... Mittige Montage im Ermessen des Prüfers? Habe beide Varianten schon gehört/gelesen.




Insgesamt habe ich den Eindruck, als wenn das alles ein bisschen übertrieben ist. Ich würde es gerne mal bei einem anderen TÜVler probieren, würde hier gern auf eure Erfahrungen/Empfehlungen vertrauen. Kennt ihr jemanden, bzw. könnt mir jemanden empfehlen? (gern auch per PN!)

Danke euch schon mal für eure Hilfe, weiß ich sehr zu schätzen!

LG,
Bassi
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EnJay
Beiträge: 1319
Registriert: 14. Mai 2014
Motorrad:: GPZ 550 Bj88 -> cafed
Wohnort: Waltrop

Re: Hilfe beim TÜV - TÜVler Raum München

Beitrag von EnJay »

Reifen:
Die haben sehr wahrscheinlich nicht die original vorgeschriebene Dimensionen nehme ich an. Das ist das eine Problem, da sich die vom Tacho angezeigte Geschwindigkeit ändern kann sowie die Höchstgeschwindigkeit. Zu 2. sind die vermutlich auch nicht für die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der GL zugelassen. Von Shinko wirst du vermutlich auch keine Freigabe für die GL bekommen nehme ich an.
Das ist definitiv Problematisch

Lenkanschlag:
Lenker darf nicht an den Tank anschlagen bzw man sollte sich nicht die FInger klemmen können. Einfache Lösungsmöglichkeinten sind Wuchtgewichte auf die Nippel des Lenkanschlags kleben oder Loch durch die Nippel mit Gewinde und eine Schraube zum Einschlag einstellen durchschrauben.

Radabdeckung:
Siehe mein Beitrag hier:
viewtopic.php?f=31&t=5692
Eventuell lässt sich der Prüfer davon überzeugen.

Tauchrohre/Standrohre:
Verwechslung Tauchrohre/Standrohre? Ich nehme an, dass die Standrohre gemeint sind und Rostpickel haben. Das kann natürlich je nachdem wo die sind deine Gabelsimmerringe zerstören und zum Ölen führen. Vllt etwas kleinlich wenn die Simmerringe noch in Ordnung sind, aber wenn die am Ölen sind ist das definitiv ein schwerer Mangel. Zumindest darauf hin zu weisen finde ich daher in Ordnung.

Blinker:
Ochsenaugen können nur als alleinige Blinker verwendet werden wenn diese auch als Blinker hinten zugelassen sind. Meist haben die Blinker die man heute kaufen kann nur eine Zulassung für vorne (Neben dem E Prüfzeichen muss eine 11 (vorne) und eine 12 (hinten) zu sehen sein).

Lenker:
Wenn der Lenker nur allgemein geprüft ist (und nicht extra für das Motorrad) muss der über Einzelabnahme (§21) geprüft werden. Das darf in den alten Bundesländern nur der TÜV und in den neuen die DEKRA. So wie es aussieht trägt dein Prüfer dir den ein für 30€?!?

Rücklicht:
Wenn E-Prüfzeichen vorhanden hat sich die Sache eigentlich gegessen. Damit ist das zulässig (solange das nicht verändert wurde)

Rückstrahler:
Jap, ist leider vorgeschrieben das mittig anzubringen.

Allgemein ist das nicht super überzogen. Mit dem Auspuff den offenen Luftfiltern und dem Kennzeichen könntest du mehr/größere Probleme haben (eingetragen?!?).
Wenn man sowas kauft muss man durchaus aufpassen, dass alles eingetragen ist bzw. was und wie viel der Vorbesitzer evtl. umbauen musste wenn er zum TÜV musste.
Dein größtes Problem scheint mir gerade der Reifen zu sein. Zumindest wenn der nicht die originalen Dimensionen hat.
Mein Umbauthread - GPz 550 zum Cafe Racer
http://www.caferacer-forum.de/viewtopic.php?f=97&t=5206

Bassi
Beiträge: 10
Registriert: 23. Apr 2017
Motorrad:: GL500 '82
Wohnort: München

Re: Hilfe beim TÜV - TÜVler Raum München

Beitrag von Bassi »

Danke für deine ausführlichen Antworten. Hilf schon mal! Unten meine Anmerkungen.
EnJay hat geschrieben:Reifen:
Die haben sehr wahrscheinlich nicht die original vorgeschriebene Dimensionen nehme ich an. Das ist das eine Problem, da sich die vom Tacho angezeigte Geschwindigkeit ändern kann sowie die Höchstgeschwindigkeit. Zu 2. sind die vermutlich auch nicht für die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der GL zugelassen. Von Shinko wirst du vermutlich auch keine Freigabe für die GL bekommen nehme ich an.
Das ist definitiv Problematisch
Hmm... Das werde ich mal genau prüfen. Sollten alle Stricke reißen, verstehe ich es so, dass für 120 EUR eine Eintragung erfolgen kann (sollte der Prüfer OK sein mit dem Fahrverhalten...)

Lenkanschlag:
Lenker darf nicht an den Tank anschlagen bzw man sollte sich nicht die FInger klemmen können. Einfache Lösungsmöglichkeinten sind Wuchtgewichte auf die Nippel des Lenkanschlags kleben oder Loch durch die Nippel mit Gewinde und eine Schraube zum Einschlag einstellen durchschrauben.
Ok. Alternativ könnte ich die Lenker doch auch einfach ein bisschen nach außen drehen (vorausgesetzt das reicht, oder?)


Radabdeckung:
Siehe mein Beitrag hier:
viewtopic.php?f=31&t=5692
Eventuell lässt sich der Prüfer davon überzeugen.
Oh, das ist mal sehr interessant!! Das sollte helfen, danke!


Tauchrohre/Standrohre:
Verwechslung Tauchrohre/Standrohre? Ich nehme an, dass die Standrohre gemeint sind und Rostpickel haben. Das kann natürlich je nachdem wo die sind deine Gabelsimmerringe zerstören und zum Ölen führen. Vllt etwas kleinlich wenn die Simmerringe noch in Ordnung sind, aber wenn die am Ölen sind ist das definitiv ein schwerer Mangel. Zumindest darauf hin zu weisen finde ich daher in Ordnung.
Ja, das könnte sein...


Blinker:
Ochsenaugen können nur als alleinige Blinker verwendet werden wenn diese auch als Blinker hinten zugelassen sind. Meist haben die Blinker die man heute kaufen kann nur eine Zulassung für vorne (Neben dem E Prüfzeichen muss eine 11 (vorne) und eine 12 (hinten) zu sehen sein).
Werde ich mal nachschauen.

Lenker:
Wenn der Lenker nur allgemein geprüft ist (und nicht extra für das Motorrad) muss der über Einzelabnahme (§21) geprüft werden. Das darf in den alten Bundesländern nur der TÜV und in den neuen die DEKRA. So wie es aussieht trägt dein Prüfer dir den ein für 30€?!?
Habe ich auch so verstanden. Nun denn - ab wann reicht denn ein E-Prüfzeichen, und wann muss eine Einzelabnahme erfolgen...??

Rücklicht:
Wenn E-Prüfzeichen vorhanden hat sich die Sache eigentlich gegessen. Damit ist das zulässig (solange das nicht verändert wurde)
Ist unverändert, sollte also passen.

Rückstrahler:
Jap, ist leider vorgeschrieben das mittig anzubringen.


Allgemein ist das nicht super überzogen. Mit dem Auspuff den offenen Luftfiltern und dem Kennzeichen könntest du mehr/größere Probleme haben (eingetragen?!?). Dazu haben sie gar nichts gesagt... :roll:
Wenn man sowas kauft muss man durchaus aufpassen, dass alles eingetragen ist bzw. was und wie viel der Vorbesitzer evtl. umbauen musste wenn er zum TÜV musste.
Dein größtes Problem scheint mir gerade der Reifen zu sein. Zumindest wenn der nicht die originalen Dimensionen hat.

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f104wart
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Re: Hilfe beim TÜV - TÜVler Raum München

Beitrag von f104wart »

Ohne vorderen Fender oder zumindest nem Gabelstabi und der durchgeschobenen Gabel ist das Ding unfahrbar.

Die Shinkos tun den Rest und in Linkskurven setzt der Kennzeichenhalter auf.

Beim Bremsen knallen die Staubschutzkappen an die untere Gabelbrücke.


...Sei einfach froh, dass Dir der Prüfer die Kiste so nicht abgenommen hat.
.

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EnJay
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Re: Hilfe beim TÜV - TÜVler Raum München

Beitrag von EnJay »

Wenn der Prüfer dir das mit ner Fahrverhaltensprüfung einträgt...
Wenn die Dimensionen wie original sind wäre das durchaus machbar. Scheinbar sind die sogar bis 210 km/h zugelassen. Hatte im Kopf, dass die nur bis 170 oder sowas zugelassen waren.

Lenker kannst du theoretisch natürlich auch weiter nach vorne drehen, macht aber auch durchaus Sinn, auch einen Lenkanschlag in der bequemen Fahrposition zu haben. Nicht dass der Tank beim nächsten Rangieren direkt ne Beule bekommt...

E- Prüfzeichen: Allgemeine Betriebserlaubnis, auch ohne extra Abnahme. Zu beachten ist zB bei Endtöpfen, dass das nicht für jedes Motrrad dann gilt sondern nur für die in der ABE aufgeführten Motorräder

Allgemeine Betriebserlaubnis: Brauch nicht zwingend eingetragen werden, Gutachten muss aber mitgeführt werden. Gilt nur wenn das Motorrad in der ABE gelistet ist. Ist es nicht gelistet wird die ABE zum Teilegutachten und muss von einem Prüfer abgenommen werden

Teilegutachten: Muss von einem Prüfer abgenommen werden.

Einzelabnahme: Spezialsachen für die es keine Gutachten gibt (Eine Fahrprüfung wäre zB sowas). Umfangreiche mehrfach Abnahmen werden häufig zusammen als Einzelabnahme abgenommen, da die nach Zeit abgerechnet werden
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Blacksheep91
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Re: Hilfe beim TÜV - TÜVler Raum München

Beitrag von Blacksheep91 »

Fahr mit ein paar Bildern und Unterlagen mal zum XXX. Der hatte meine K100 auch abgenommen. Ist zwar nicht allzu günstig dafür ist der Kerl sehr kompetent und sagt dir was geht und was nicht.
Zuletzt geändert von f104wart am 18. Jun 2017, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Wie oft eigentlich noch?

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flensrocker
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Re: Hilfe beim TÜV - TÜVler Raum München

Beitrag von flensrocker »

Moin,

also was dir der Prüfer da gesagt hat bzw geschrieben ist doch sehr aussagekräftig und ich nenne es mal human. Der Prüfer hat anscheind Ahnung und ist willig dir zu helfen. Ich würde den nicht wechseln weil du mit der Kiste noch einiges mehr an Probleme bekommen kannst. Das ist wie schon geschrieben immer das Problem mit den gekauften Bikes ohne Abnahme ... tappingfoot. Ich vermute mal das der vorherige Besitzer das aus genau diesen Gründen verkauft hat ... Ich finde es eher erstaunlich das er nichts zum Endtopf gesagt hat oder hat der ABE/E-ZEichen?

Ich hoffe du kannst ein bisschen Schrauben weil sonst wird das ne teurere Geschichte.

Du musst folgende Sachen unbedingt Ändern um deine Gesundheit zu schützen:
Kennzeichenhalter in die mitte verlegen oder deutlich die psosition ändern sonst zerreist es dich in der Linkskurve.
Gabelrohre. Entweder wieder nach oben schieben oder halt Gabelstabi etc ... siehe Ralfs Kommentar

Du brauchst mindestes folgende Sachen die du ändern musst für den TÜV:
Die Lampe hinten ist defintiv nicht original. Wenn da kein Prüfzeichen drauf ist kannst es abhacken.
Ich würde mir da einfach was Ausdenken mit einer Kombination aus Schutzblech (schützt auch vor Regen :wink: ) Kennzeichenhalter Rückstraher Blinker etc. Dann umgehst du sämtliche Diskussionen und erschlägst damit mehrere offene Punkte.

Die anderen Themen wurden hier ja schon ausgibig behandelt und normalerweise nerven die Prüfer mit gekürzten Heck offene Luftfilter etc ...

Also einfach mal locker bleiben und evt das nächste mal nur ein Bike kaufen was kein Show Bike ist .daumen-h1:

Gruß
Finn
I love Rock & Röll => Umbau CB 750

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