forum logo image
caferacer-forum.de - Das Forum für Petrolheads, Garagenschrauber, Ölfinger, Frickelracer und Alteisentreiber

Einschlagwinkel des Lenkers zulässig ?

Tipps, Tricks, Informationen und Fragen zu Vorschriften, Gesetzen und Schlupflöchern
Antworten
Benutzeravatar
sven1
Beiträge: 10464
Registriert: 25. Jan 2015
Motorrad:: BMW R 65 Bj. 6/81 Typ 248
ex(Simson Spatz Bj. 1970)
Suzuki GS550D Bj. 1978 (CR im Aufbau)
Suzuki GS 550 Katana (im Wiederaufbau)
Suzuki GS 550 L Bj. 1981 (Roadster im Aufbau)
Matchless G3LS Bj. 1952 (fragmentiert)
Wohnort: ...wo die Bäume höher als die Häuser sind...

Einschlagwinkel des Lenkers zulässig ?

Beitrag von sven1 »

Moin,

da mein TÜV bis Anfang Oktober nicht zu erreichen ist, mal hier meine Frage.

Wie auf dem Foto zu sehen, besteht die Möglichkeit das mein Bein zwischen Lenker und Tank eingeklemmt wird (z.B. beim Sturz).
Muß ich hier etwas am Lenker oder an der Winkelbegrenzung ändern? Irgendwie finde ich hier nichts gescheites im www.
HINWEIS: Auf dem Bild ist der Lenker voll eingeschlagen, Teile des Mopeds (Tank) werden nicht berührt.
IMG_3768.JPG
Grüße

Sven
Du musst registriert und eingeloggt sein, um die Dateianhänge dieses Beitrags sehen zu können.

Benutzeravatar
wulf
Beiträge: 828
Registriert: 20. Jul 2014
Motorrad:: Triumph
Wohnort: Bayern

Re: Einschlagwinkel des Lenkers zulässig ?

Beitrag von wulf »

sven1 hat geschrieben: Wie auf dem Foto zu sehen, besteht die Möglichkeit das mein Bein zwischen Lenker und Tank eingeklemmt wird (z.B. beim Sturz).
Die Möglichkeit besteht ja fast bei jedem Lenker.
Wenn er sonst Nix berührt ist's ok.
British Bavaria

Benutzeravatar
rawberry
Beiträge: 748
Registriert: 17. Feb 2014
Motorrad:: Clubman (sold)
Ducati Pantah 500sl
Bonneville 50th Anniversary CaféLite (sold)
Wohnort: Waltrop

Re: Einschlagwinkel des Lenkers zulässig ?

Beitrag von rawberry »

In meinem Teilegutachten für die Stummel stand drin, dass zu allen Teilen des Mopeds 5cm Platz sein müssen.
Vielleicht nehmen sich manche Sachverständige auch so eine Zahl als Regel.

Benutzeravatar
MichaelZ750Twin
Beiträge: 7564
Registriert: 27. Mai 2014
Motorrad:: einige Kawa Z750Twin, Z1100ST, Z440, Yamaha RD80LC1, FZR1000EXUP (zu verkaufen), Ducati 900 SL, CanAm Military 250
Wohnort: Treuchtlingen
Kontaktdaten:

Re: Einschlagwinkel des Lenkers zulässig ?

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Hi Sven,

mein Prüfer achtet bei Lenkern darauf, das man sich nicht die Finger bzw. Daumen irgendwo einklemmen kann.
Weder am Tank noch, falls vorhanden, an einer feststehenden Verkleidung.
Bei einem Sturz hast du eine gewisse Wahrscheinlichkeit, das sich der Lenker verbiegt, dann hat ein vorher eingehaltener Freiraum keine Wirkung mehr.
LG, Michael
"Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)

Benutzeravatar
sven1
Beiträge: 10464
Registriert: 25. Jan 2015
Motorrad:: BMW R 65 Bj. 6/81 Typ 248
ex(Simson Spatz Bj. 1970)
Suzuki GS550D Bj. 1978 (CR im Aufbau)
Suzuki GS 550 Katana (im Wiederaufbau)
Suzuki GS 550 L Bj. 1981 (Roadster im Aufbau)
Matchless G3LS Bj. 1952 (fragmentiert)
Wohnort: ...wo die Bäume höher als die Häuser sind...

Re: Einschlagwinkel des Lenkers zulässig ?

Beitrag von sven1 »

Moin,

@Wulf, Rawberry, Michael Danke schon mal, die 5 cm Platz sind zu allen Teilen, Finger klemmen somit ausgeschlossen.

Grüße

Sven

Antworten

Zurück zu „Diskussionen zu Vorschriften und Zulassungsbestimmungen“

...cooles Zeug