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Yamaha: Neue Betriebserlaubnis und grandiose GTÜ

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Plungerism
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Yamaha: Neue Betriebserlaubnis und grandiose GTÜ

Beitrag von Plungerism »

Moin,

ich war gestern bei einem sehr sehr freundlichen und äußerst hilfreichen GTÜ Menschen in der wohl schönsten Prüfstelle Deutschlands.
Was die Leute da an Arbeit reingesteckt haben ist unglaublich, absolute Zeitreise das Ding, nur zu empfehlen! Zum Essen dort kann ich noch nix sagen, taugt aber bestimmt auch. --> http://www.tankstelle-brandshof.de/

Aber zum Thema: Hat jemand hier Erfahrungen mit Yamaha Deutschland zwecks neue Betriebserlaubnis fürs Mopped anfordern?
Die Anforderungen sind mir klar, muss erstmal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung usw. von der Zulassungsstelle besorgen, aber vielleicht hat ja jemand schonmal eine für ein altes Bike bei Yamaha geordert und kann ein paar Worte darüber verlieren. Wie lange die brauchen, wie kooperativ die sind, Kosten etc.

Vielen Dank :)

Grüße
Dave
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sven1
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Re: Yamaha: Neue Betriebserlaubnis und grandiose GTÜ

Beitrag von sven1 »

Keine Ahnung, aber die "Tanke" ist cool, vor allem die Homepage, da steckt viel Liebe drin.

Eigentlich schiebst du die Karre zum TÜV, wenn du den hast, zur Zulassungsstelle, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Aufgebot in so einem Amtsblatt, Frist abwarten und neuen Brief bekommen.
Aber da gibt es hier Kollegen die das Procedere genauer kennen.

Ansonsten bei der Zulassung anrufen und fragen, die helfen gerne :wink:

Sven

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Ratz
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Re: Yamaha: Neue Betriebserlaubnis und grandiose GTÜ

Beitrag von Ratz »

Lese dir doch dazu mal die ersten Seiten dieses Themas durch.
https://www.caferacer-forum.de/viewtopi ... 77&t=18737
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Plungerism
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Re: Yamaha: Neue Betriebserlaubnis und grandiose GTÜ

Beitrag von Plungerism »

Das ist doch mein Thread :D
Es geht mir hier nur um den Kontakt zu Yamaha Deutschland.
Da das Ding nur 100ccm hat Brauch ich erstmal nur die Betriebserlaubnis und damit gehts dann zum TÜV.
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Ratz
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Re: Yamaha: Neue Betriebserlaubnis und grandiose GTÜ

Beitrag von Ratz »

Das ist was Neues! Wozu brauchst du das?
Die Fahrzeugdaten liegen dem TÜV (oder wem auch) vor.
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Plungerism
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Re: Yamaha: Neue Betriebserlaubnis und grandiose GTÜ

Beitrag von Plungerism »

Laut GTÜ Mensch brauch ich die Betriebserlaubnis von Yamaha wenn ich keine Papiere hab, sonst gibts keine neuen.
Also wenn ich ihn richtig verstanden hab ist die Abfolge dann in meinem Fall:

1. Unbedenklichkeitsbescheinigung + je nach Laune des Zula-Mitarbeiters Eidesstattliche Erklärung durch letzten Besitzer vor Ort oder Notar oder Aufgebot in diesem Blatt. (Kaufvertrag usw. hab ich alles, bin optimistisch)
2. Neue Betriebserlaubnis von Yamaha Deutschland
3. Versichern
4. HU / Baurat (§21)
5. Neue Papiere und das Ding endlich auf der Straße

Er meinte dass die 100ccm Dinger früher keine richtigen Papiere sondern nur eine Betriebserlaubnis hatten, daher brauche ich die erstmal. Wenn ich die habe wäre der Rest anscheinend easy-going.
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Bambi
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Re: Yamaha: Neue Betriebserlaubnis und grandiose GTÜ

Beitrag von Bambi »

Hallo Plungerism,
Du schreibst 'Er meinte dass die 100ccm Dinger früher keine richtigen Papiere sondern nur eine Betriebserlaubnis hatten' und damit liegt Dein Prüfer meiner Ansicht nach falsch! Damals war eine 100-er ein vollwertiges Motorrad (alles über 50 bzw. später über 80 ccm war das!) und hatte einen Fahrzeugbrief. Ich muß gestehen, daß ich nicht weiß, wie das heute bei den 125-ern, welche nach den 80-ern die Stelle der 50-er übernommen haben, geregelt ist. Aber ich würde mich in dieser Richtung mal schlau machen. Darf der GTÜ eigentlich die für Deine Yammi erforderliche Vollabnahme machen?
Schöne Grüße, Bambi
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Meicel
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Re: Yamaha: Neue Betriebserlaubnis und grandiose GTÜ

Beitrag von Meicel »

Bambi hat geschrieben: 17. Feb 2018Darf der GTÜ eigentlich die für Deine Yammi erforderliche Vollabnahme machen?
Definitiv NEIN - §21 ist in HH dem TÜV vorbehalten, wie in allen "alten" Bundesländern.

Bei mir lief es so ab - mit Kaufvertrag zur Zulassungsstelle, dort wurde direkt die FIN gecheckt (eine uralte KBA-Unbedenklichkeitsbescheinigung hatte ich zwar dabei, gibt es aber so nicht mehr), Moped wurde dann sofort zugelassen (eVN nicht vergessen), d.h. ich gekam einen Zettel für die Vorführung beim TÜV, damit durfte ich sogar schon fahren - OHNE Schild. Nach erfolgter §21 Abnahme mit dem Gutachten wieder zur Zulassungsstelle, Stempel abgeholt und Zulassungsbescheinigung I und II erhalten - und basta! TÜV und Zulassung waren zwar nicht billig aber problemlos!

Viel Glück in HH - aber bei der (westdeutschen) GTÜ, selbst an der chicken Tanke (Essen ist da auch ok, erst der Kuchen!), brauchst wegen §21 nicht anklopfen.

Gruß aus Kiel,
Meicel
Dalla 750 SF, in tutte le sue svariate versioni, fino alla RGS l'arancione tipico delle Laverda entra nel cuore degli appassionati che ne apprezzano la personalità e le prestazioni tipiche delle moto super sportive italiane.

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Ratz
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Re: Yamaha: Neue Betriebserlaubnis und grandiose GTÜ

Beitrag von Ratz »

Denke ich auch. Du mußt zum TÜV (alte Bundesländer) die haben auch Zugriff auf deine Fahrzeugdaten, sprich Betriebserlaubnis. Dort bestehst du §21 und dann geht es bei der Zulassungsstelle weiter.

Oder in meinen Augen der bessere Weg, anders herum. Aber das hast du damals schlichtweg ignoriert.
Erst bei der Zulassungsstelle die Unbedenklichkeit einholen, Zusage für eine neue Briefausstellung, dann Geld ins Moped versenken und danach §21. Zulassen und neuen Brief abholen.

Danach kannst du H-Zulassung, 07er oder was auch immer machen.
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Plungerism
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Re: Yamaha: Neue Betriebserlaubnis und grandiose GTÜ

Beitrag von Plungerism »

Bei Leichtkrafträdern braucht man trotzdem die Betriebserlaubnis weil die Zulassungsfrei sind und keinen Brief haben.
Darauf wollte er glaube ich hinaus, HU usw. mach ich da sowieso nicht.
Aber nochmal: Ich will hier nicht schon wieder eine endlose Diskussion um Zulassungsfragen lostreten sondern wollte nur wissen ob schonmal jemand das mit Yamaha gemacht hat, ist auch egal jetzt ich ruf da einfach Montag an.
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Philip K. Dick

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