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Re: Yamaha: Neue Betriebserlaubnis und grandiose GTÜ

Verfasst: 18. Feb 2018
von Ratz
Plungerism hat geschrieben: 17. Feb 2018 Bei Leichtkrafträdern braucht man trotzdem die Betriebserlaubnis weil die Zulassungsfrei sind und keinen Brief haben.
Puh, :dontknow:
Ruf doch erst mal bei der Zulassungsstelle an und frage nach. Die und der Tüv sind deine Ansprechpartner.

Edit: Sorry aber so was kleines hatte ich noch nie.
Ohne (richtige) Zulassung gibt es aber auch keinen neuen Brief, soviel ist klar.

Re: Yamaha: Neue Betriebserlaubnis und grandiose GTÜ

Verfasst: 18. Feb 2018
von Plungerism
Gibt nur Fahrzeugschein und Betriebserlaubnis, hatte mit 16 auch keinen Brief für meine 125er.

Re: Yamaha: Neue Betriebserlaubnis und grandiose GTÜ

Verfasst: 18. Feb 2018
von Bambi
Sorry, daß ich noch einmal nachhake:
Wir berufen uns in vielen Dingen gerne auf die alten, für uns ggf. besseren Bestimmungen (z.B. Abgas und Lautstärke). D.h. auf die damalige Regelung. Bei Deiner 100-er soll statt dessen lieber die neue, günstigere Regelung angewendet werden. Vielleicht ist das sogar korrekt, ich weiß es nicht! Allerdings habe ich weder hier noch im Umbau-Thread einen entsprechenden Hinweis über eine solche Vorschriften-Änderung für eine alte 100-er aufgrund der heutigen 125-er Regelung gelesen und deshalb wollte ich nur noch einmal daran erinnern ... (Grundsätzlich passt sie dort hinein, aber ist deshalb ihre ursprüngliche Zulassung automatisch hinfällig?!)
Den Hinweis auf Deine 125-er halte ich in diesem Fall für fraglich, Du warst sowohl vom Führerschein, vom Alter und auch von den Fahrzeug-Papieren her den aktuellen Bestimmungen unterlegen.
Ich halte Dir die Daumen, daß Du richtig liegst (wäre ja einfacher!), überzeugt bin ich aber bisher nicht. Leider bin ich mit meiner 125-er MZ von 1976 noch nicht so weit daß sich die Frage schon gestellt hätte ...
Schöne Grüße, Bambi

Re: Yamaha: Neue Betriebserlaubnis und grandiose GTÜ

Verfasst: 18. Feb 2018
von Plungerism
Das ist absolut aktuell, hab ich eben auch noch mal nachgelesen in der FZV..
Bis 125ccm, nicht mehr als 15ps, vmax egal.
Leistungsgewicht gibt's noch min 110kg bei 15ps.
HU muss man natürlich trotzdem machen, Vorteil ist lediglich das man keine Steuern zahlt.

Re: Yamaha: Neue Betriebserlaubnis und grandiose GTÜ

Verfasst: 18. Feb 2018
von Bambi
Okay, ich sagte ja, daß ich ev. (jetzt also gewiß!) nicht ganz auf der Höhe der Zeit bin ... ;-)
Schöne Grüße, Bambi

Re: Yamaha: Neue Betriebserlaubnis und grandiose GTÜ

Verfasst: 18. Feb 2018
von obelix
Irgendwie kommt mir das komisch vor... Zu der Zeit gab es ja diese Feinheiten mit den 125ern, Leichtkrafträdern usw. nicht.
Da gab es Motorräder und Nähmaschinen mit Versicherungs-Kennzeichen. Und ein "grosses" Nummernschild bedeutet(e), dass ein Fz-Brief und -schein vorhanden sein muss. Schau ich mir dieses Bild an, erkenne ich da eindeutig ein reguläres Kuchenblech. Das Bild stammt von 1979, ist also "zeitaktuell". Ob das alte Teil aktuell unter neuen Gesichtspunkten eingestuft werden kann - keine Ahnung. Aber für mich ist klar, dass es die alten Papiere (Brief und Schein) geben muss.

Gruss

Obelix

Re: Yamaha: Neue Betriebserlaubnis und grandiose GTÜ

Verfasst: 18. Feb 2018
von Plungerism
Kann man heute als Leichtkraftrad fahren, früher gab's einen Brief das stimmt, da hatte der gtü tüp sich geirrt.

Re: Yamaha: Neue Betriebserlaubnis und grandiose GTÜ

Verfasst: 13. Mär 2018
von Plungerism
Ich war eben bei meiner Zulassungsstelle und habe jetzt verlässliche(re) Informationen denke ich, also hier noch einmal mein Weiterer Ablauf:

1. Zur Zulassungsstelle bei der das Motorrad zuletzt zugelassen war (2h von mir mit dem Zug) ist scheiße aber zum Glück habe ich das Ding hier in der Nähe gekauft und nicht in Bayern.

2. Dort bekomme ich für den Kaufvertrag, insofern die Papiere nicht dort eingezogen wurden, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

3. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung bekomme ich bei Yamaha eine neue Betriebserlaubnis

4. Mit der neuen Betriebserlaubnis gehts dann mit Mopped zum TÜV, was und wie dort genau gemacht werden muss weis ich noch nicht zu 100% (GTÜ Aussage war in etwa: "Wenn du die Betriebserlaubnis von Yamaha bekommst, dann bekommen wir da auch TÜV drauf, garkein Problem")

5. Mit TÜV gibts dann neue Papiere und das Leichtkraftrad ist "zugelassen"

Diese Infos beziehen sich auf den Leichtkraftrad-Fall, ich habe das auf der Zulassungsstelle sofort mehrfach betont, dass das Krad nach aktuellen Regelungen ein Zulassungsfreies Leichtkraftrad ist und das wurde auch so bestätigt. Allerdings meinte die Chefin bei der ZuLa dann auch, dass diese ja gerne Mal frisiert wurden/werden und dass es daher sein könnte, dass die Papiere irgendwann einmal von der zuständigen ZuLA eingezogen wurden, warum das nicht "im System" vermerkt ist und ich wirklich dort hineiern muss erschließt sich mir zwar nicht, aber wir haben ja auch erst 2018 :stupid: .
Also vielleicht bei dem Punkt kein Vorteil die Leichtkraftrad-Schiene zu fahren :dontknow:

Aber alles halb so wild, da wird nix Wochenlang aufgeboten im KBA, muss nicht zu Polizei oder sonstiges, ich bin guter Dinge dass das in diesem Leben noch was wird.

Grüße
Dave

Re: Yamaha: Neue Betriebserlaubnis und grandiose GTÜ

Verfasst: 17. Mär 2018
von Ratz
Plungerism hat geschrieben: 13. Mär 2018 1. Zur Zulassungsstelle bei der das Motorrad zuletzt zugelassen war (2h von mir mit dem Zug) ist scheiße aber zum Glück habe ich das Ding hier in der Nähe gekauft und nicht in Bayern.

2. Dort bekomme ich für den Kaufvertrag, insofern die Papiere nicht dort eingezogen wurden, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
Dort wird sich vermutlich die Frage auftun wo der Fahrzeugbrief, der ja mal existend war, hingekommen ist. Eigentlich kann das auch deine Zulassungsstelle vor Ort. Das sie dich dazu zu einer anderen Zulassungsstelle schicken sieht danach aus als wollten sie sich da schon mal aus der Affaire ziehen.
Plungerism hat geschrieben: 13. Mär 2018 3. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung bekomme ich bei Yamaha eine neue Betriebserlaubnis

4. Mit der neuen Betriebserlaubnis gehts dann mit Mopped zum TÜV, was und wie dort genau gemacht werden muss weis ich noch nicht zu 100% (GTÜ Aussage war in etwa: "Wenn du die Betriebserlaubnis von Yamaha bekommst, dann bekommen wir da auch TÜV drauf, garkein Problem")
Beim TÜV wird eine Einzelabnahme gemacht. -> https://www.tuv.com/germany/de/einzelabnahme.html
D.h. Nach bestandener Einzelabnahme stellt dir der TÜV eine "Einzelbetriebserlaubnis" aus. Und somit ist dein Punkt 3. (Betriebserlaubnis bei Yamaha einholen) absolut hinfällig.