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Versicherungskennzeichen VS. TÜV ?

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zippotech
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Versicherungskennzeichen VS. TÜV ?

Beitrag von zippotech »

Hy Zusammen,
Der eine oder andere kennt das ja vielleicht,man(n) sitzt gemütlich in der Werkstatt mit Freunden bei einem Hopfensmothie,schwelgt in erinnerungen und fabuliert über mögliche Umbauten.
Die Beste Ehefrau von allen,Ich hoffe jeder hat so ein Exemplar,sitzt dabei und äussert plötzlich Wünsche.
Sie will auch einmal so ein "Spielzeug" für sich,Dumm nur das sie zwar einen Sattelzug fahren darf aber bei 2 Rädern
auf 50ccm Limitiert ist.
Auf meine MBX hat sie eh schon lange ein Auge geworfen aber trotz "Ehelicher Meingesellschaft" kennt die MBPlastik seit erstzulassung nur einen Herrn und das bin ICH!! :P
Nun hat aber der "Schutt Abladeplatz der Zeit" (Quelle Reinhard Mey) sprich mein Keller gefühlt 1,5 Tonnen bzw. 2,5 MBX in Teilen zu bieten.Der wahre Mann ist Jäger und Sammler und vor allem er wirft nichts weg!!!

Also fängt man an gemeinschaftlich zu "Planen".
Aufgewachsen im Kreidlerland waren RS Gabel und Cupinilenker am Flory Alltag.
Mein Club ist seit Jahren Gastgeber für ein überegionales Simsontreffen und dort habe ich schon die tollsten Umbauten sehen dürfen,aber immer mit Versicherungskennzeichen.

Es stellt sich mir also die Frage was ist bei einem Mokick möglich ohne TÜV und ABE?

Gruß Zippo

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Rafflix
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Re: Versicherungskennzeichen VS. TÜV ?

Beitrag von Rafflix »

zippotech hat geschrieben: 19. Sep 2018

Es stellt sich mir also die Frage was ist bei einem Mokick möglich ohne TÜV und ABE?

Gruß Zippo
Hallo Zippo,

du hast für das Teil eine Betriebserlaubnis. Da darf bei Umbauten nix dagegenstehn, sonst erlischt die, also als wichtigstes z.B. Ritzel (übersetzung), Vergaser (z. B. wenn 12er dann nicht auf 17er umbauen), etc. was halt drinsteht.
Ansonsten bist du frei, muss halt bei Umbauten [STVO] StVZO-konform sein, sprich du bist dafür verantwortlich und sollte auch vertretbar sein. Wird aufrund der Klassifizierung schon lockerer gesehen.

Viele Grüße

Gerd
Zuletzt geändert von f104wart am 22. Sep 2018, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Sorry, Gerd, es muss StVZO heißen, nicht STVO :-))
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Erst wenn die letzte Ölplattform versenkt, die letzte Tankstelle geschlossen ist, werdet Ihr merken, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.

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recycler
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Re: Versicherungskennzeichen VS. TÜV ?

Beitrag von recycler »

Ich hatte für meine GöGa auch schon einen richtig chicken 50 ccm Classic Roller (KTM/Hercules Pony) mit 2-Farbenlackierung restauriert, aber damit ist sie nie richtig gefahren, weil Handschaltung, miese Bremsen, Gemischtanken und ankicken nicht so einfach ist. Stattdessen hat Sie einen Retro Star-Roller bekommen (diese Chinaroller mit 130 QMA/B-Motor, haben wir nun schon 3 Stück zuhause), der nicht nur nett ausschaut, sondern auch abspruchslos beim Fahren und Pflege ist - und sehr sparsam.

Frag vielleicht lieber vorher, was Sie fahren will und kann.

Ciao

recycler
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sven1
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Re: Versicherungskennzeichen VS. TÜV ?

Beitrag von sven1 »

Moin,

wie unser Wiederverwerter schon schrieb, gerade deine nostalgisch verklärten Erinnerungen an die Zeit mit Kickstarter und Angstbremsen sind nicht jedermanns Sache. Da würde ich mich auch mal vorher mit der zukünftigen Fahrerin bezüglich deren Präferenzen absprechen.
Wichtig ist hier wohl auch Handkraft und -größe bei den alten, z.T. schwergängigen Hebeleien, sowie das teilweise kiebige Ansprechen der Zweitakter mit Uraltkupplung.

Ansonsten, alles was Spaß macht und nicht in der Betriebserlaubnis eingetragen wurde.

Grüße

Sven

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zippotech
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Re: Versicherungskennzeichen VS. TÜV ?

Beitrag von zippotech »

Hy,
sven1 hat geschrieben: 20. Sep 2018 Da würde ich mich auch mal vorher mit der zukünftigen Fahrerin bezüglich deren Präferenzen absprechen.
mache ich ......vieleicht......unter umständen.....eventuell.....wenn es wirklich sein muss....... :mrgreen:

Im Moment ist es auch nur ein Gedankenspiel.
Wenn ich die Antworten richtig deute ist so ziemlich alles erlaubt solange ich nicht an Leistung und Geschwindigkeit Drehe.?
Also völlig übertrieben,Fette Gabel und Bremsen,Rahmen kürzung,Fußrastenanlage,andere Felgen und Breitere Reifen,Verkleidung und Beleuchtung........alles ohne Eintragung und Gutachten? :wow:

Könnte Spaßig werden :grin:

Gruß Zippo

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recycler
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Re: Versicherungskennzeichen VS. TÜV ?

Beitrag von recycler »

Nö, Bereifung ist z.B. Bestandteil der Betriebserlaubnis. Alle Funzeln und Blinker müssen eine E-Kennung haben, Spiegel Mindestgröße usw.

Ganz so lustig wird es leider nicht.

Viel Spaß

recycler
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sven1
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Re: Versicherungskennzeichen VS. TÜV ?

Beitrag von sven1 »

sven1 hat geschrieben: 20. Sep 2018 Ansonsten, alles was Spaß macht und nicht in der Betriebserlaubnis eingetragen wurde.

Grüße

Sven
Ich zitiere mich mal selber, guck dir mal deine Betriebserlaubnis an, das sollte weiterhelfen.
Großzügige Umbauten an Rahmen und Schwinge sind natürlich auch nicht zulässig.
Mußt du halt mal die grauen Zellen etwas kreisen lassen, dann findest du bestimmt eine gute Lösung.

Grüße

Sven

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f104wart
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Re: Versicherungskennzeichen VS. TÜV ?

Beitrag von f104wart »

recycler hat geschrieben: 22. Sep 2018Alle Funzeln und Blinker müssen eine E-Kennung haben,
Einspruch, Euer Ehren!

...ob sie eine E-Kennung brauchen, hängt vom Baujahr ab. Aber: sie müssen ein Prüfzeichen haben. :wink:

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Maggus2303
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Re: Versicherungskennzeichen VS. TÜV ?

Beitrag von Maggus2303 »

So ganz gehe ich da nicht mit mit eurer Meinung wie locker das doch gesehen wird bei Versicherungskennzeichen. Ausser da hat sich im Laufe der Jahre gehörig was verändert. Aus meiner Mofa-Zeit (so ende der 80er) hab ich die Anklageschrift als sie mich aufgehalten haben noch grob im Kopf. Da wurden zusätzlich zu der natürlich nicht erlaubten Leistungssteigerung auch Lenker (von einer Enduro), gekürztes Schutzblech und die hinteren Stoßdämpfer (etwa 4cm länger als die Originalen) als Punkte aufgeführt die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt haben. Mit dem Lenker gehe ich gerade noch so mit, weil die Fahrzeugabmessungen damit verändert wurden. Aber die hinteren Stoßdämpfer und das gekürtzte Schutzblech kann ich heute noch nicht nachvollziehen was das sollte...
Ich würd mich zu diesem Thema trotzdem an einen TÜV-Prüfer des Vertrauens wenden....

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f104wart
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Re: Versicherungskennzeichen VS. TÜV ?

Beitrag von f104wart »

Maggus2303 hat geschrieben: 22. Sep 2018Ausser da hat sich im Laufe der Jahre gehörig was verändert.
Hat es! Genau wie bei den Motorrädern auch. Oder hast Du damals irgendwo nen Cafe Racer Umbau, oder was auch immer so genannt wird, im heutigen Stil gesehen?

Ich hab das auch noch so im Hinterkopf: "...Nein, das darfst Du nicht machen, sonst erlischt die ABE!". Damals wäre niemand auf die Idee gekommen, mit einem Moped mit Versicherungskennzeichen zum TÜV zu fahren und die Änderungen als Anhang zur ABE eintragen zu lassen.

Das Highlight bei uns in der Fachoberschule war damals die 50er Hercules mit Schwingengabel eines Klassenkammeraden, die mit einem 125 ccm-Sachsmotor und 1in2-Krümmer mit Doppelauspuffanlage aufgerüstet war. :wow: ...Die hatte aber auch original schon ein Kleinkraftrad-Kennzeichen. :wink:

...Grundsätzlich aber hast Du Recht. Die Sache ist bei kleinen Mopeds mit ABE auch nicht anders als bei großen. :prost:


Eine ABE ist im Grunde nichts anderes als ein Fahrzeugbrief (neudeutsch "Zulassungsbescheinigung Teil 2"), nur mit dem Unterschied, dass hier kein amtliches Kennzeichen und keine Halter eingetragen werden und die Fahrzeuge nicht zur HU müssen. Die Zulassung beginnt und endet mit der Gültigkeitsdauer des Versicherungskennzeichens. Die Vorschriften im Sinne der StVZO aber sind die gleichen.

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