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Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln
Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln
Stimmt genau. 2 Motoren Eintragung hat keinen Bestand.
- Hux
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Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln
Frag' am besten Deinen Prüfer wie er's haben will, die Grauzone bestimmt er.
Meiner sagt: Eintragung heißt nicht Verwendungspflicht.
Wenn man was anderes dran- oder abbaut, das wieder abnahmepflichtig ist, muss das natürlich wieder abgenommen werden. Verändert man was, das ursprünglich Teil der BE war, muss auch das abgenommen werden.
Also Rückrüstung auf original Tank muss jederzeit ohne Vorführung möglich sein.
Meiner sagt: Eintragung heißt nicht Verwendungspflicht.
Wenn man was anderes dran- oder abbaut, das wieder abnahmepflichtig ist, muss das natürlich wieder abgenommen werden. Verändert man was, das ursprünglich Teil der BE war, muss auch das abgenommen werden.
Also Rückrüstung auf original Tank muss jederzeit ohne Vorführung möglich sein.
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- Tomster
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Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln
Da sieht man mal wieder, wie unterschiedlich das alles gehandhabt wird.
Sollten vielleicht auch die mal dran denken, die immer gleich lospoltern "alles Blödsinn, mein Prüfer hat gesagt ......."
Bis dahin
Tom
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Chrom bringt dich nicht nach Hause.
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- Alrik
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Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln
Wie gesagt: Kommt auf die Formulierung in der Eintragung an. Bei nem Tank hängt sich da sicher keiner dran auf, aber wenn in Feld 22 steht, dass der Tank verbaut ist, dann hat er eigentlich auch dran zu sein. Spätestens wenn ein anderer Lenker verbaut ist, muss man sich ja z.B. auch da mal das Zusammenspiel anschauen.Hux hat geschrieben:Also Rückrüstung auf original Tank muss jederzeit ohne Vorführung möglich sein.
Wird in der Praxis sicher nicht so genau genommen, aber wenn einer fragt, wie das grundsätzlich aussehen müsste, dann siehe oben.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.
Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.
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Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln
Hab noch nie gehört, dass man einen anderen Tank eintragen lassen muss .. Ok, Kunststofftank geht nicht ... , aber ein anderer Tank, eine andere Form...? ... Muss ich denn, wenn mein Tank ne Delle bekommt und damit ne andere Form, auch zum TÜV das eintragen lassen? ... Will heißen: Ihr macht euch ein paar Gedanken zuviel - meine Meinung
Gruss Jürgen
Gruss Jürgen
- AceofSpades
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Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln
Moin
Wie hier manche immer gleich abgehen
Wo ist den das Problem wenn zwei Motoren eingetragen sind? Vor allem wenn beide Motoren sauber und ohne Pfusch jeweils eingebaut, dokumentiert und abgenommen wurden? (X)Ob das rechtens ist steht auf einem anderen Stern, darauf will ich aber auch nicht hinaus....
Wahrscheinlich hat der Prüfer sogar gesagt der zweite muß bei der Umschreibung auf den neuen Motor raus gestrichen werden....
Und, pffffft... Hat mein Prüfer bei diversen Eintragungen auch immer gesagt. Durchgestrichen hat er nichts, die Zulassungsstelle hat es nicht interessiert und ich werde ganz sicher niemanden darauf hinweisen mir teuer eingekaufte Eintragungen wieder zu streichen
(X)Wenn ich heute einen Motorschaden am Moped habe und den gleichen Motor eines anderen gleichen Mopeds wieder einbaue, gehe ich dann zum TÜV und lasse den eintragen??? Nööö, weil es ist ja der gleiche Motor und für das Moped schon abgenommen und somit zugelassen. Dann habe ich aber genauso einen Motor gewechselt und könnte diesen genauso fehlerhaft eingebaut haben wie den oben genannten bei zwei Motoreneintragungen wenn ich diesen mal wieder tauschen würde!
Denkt mal drüber nach Man kann echt alles übertreiben und aus jeder Maus einen Elefanten machen.
Das Motorradleben findet auf der Straße statt, manchmal gewinnt man, manchmal verliert man.
Was den einen Blauen nicht interessiert, macht der nächste Blaue eine Riesenwelle
Bedenklich empfinde ich, wenn offensichtlicher Pfusch eingetragen wird wie hier zum Beispiel aktuell mit diesem "1,5cm über dem Reifen Loop"!
------
Ich würde bedenkenlos zwischen beiden Tanks wechseln sofern dies bauartbedingt problemlos möglich ist und mir da keinen großen Kopf machen...
Gruß Mike
Wie hier manche immer gleich abgehen
Wo ist den das Problem wenn zwei Motoren eingetragen sind? Vor allem wenn beide Motoren sauber und ohne Pfusch jeweils eingebaut, dokumentiert und abgenommen wurden? (X)Ob das rechtens ist steht auf einem anderen Stern, darauf will ich aber auch nicht hinaus....
Wahrscheinlich hat der Prüfer sogar gesagt der zweite muß bei der Umschreibung auf den neuen Motor raus gestrichen werden....
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(X)Wenn ich heute einen Motorschaden am Moped habe und den gleichen Motor eines anderen gleichen Mopeds wieder einbaue, gehe ich dann zum TÜV und lasse den eintragen??? Nööö, weil es ist ja der gleiche Motor und für das Moped schon abgenommen und somit zugelassen. Dann habe ich aber genauso einen Motor gewechselt und könnte diesen genauso fehlerhaft eingebaut haben wie den oben genannten bei zwei Motoreneintragungen wenn ich diesen mal wieder tauschen würde!
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Es ist ein Unterschied ob du von der Leiter fällst, oder von der Leiterin
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- Alrik
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Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln
"Sagen" dass irgendwas gestrichen werden muss, reicht halt nicht, das muss in der Abnahme stehen, wird häufig vergessen. Und die Zulassungsstelle überliest sowas auch mal gerne.
Gleicher Motor ist wie ein Ersatzteil, da ändern sich ja auch weder Höchstgeschwindigkeit, Leistung noch Geräuschwerte.
Ansonsten ist von meiner Seite alles gesagt im Sinne der Frage des TE.
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- AceofSpades
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- Motorrad:: Einige alte Kawasaki Superbikes
Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln
Alrik, Du kommst mir manchmal vor wie einer vom Amt
Zu erstens... Zum Glück ist das häufig nicht so
Zu zweitens... Zum Glück ist das häufig so
Zu drittens... Diese ganzen Dinge wurden bei diesem Fahrzeug schon einmal eingetragen und waren zum Zeitpunkt der Eintragung wohl legal, warum also sollte das bei erneuten Umbau nicht mehr so sein? (Wie oben geschrieben, ob rechtens, bla,bla,bla) Genau betrachtet (ohne die Amtsbrille ) ist das kein Unterschied ob ich zwischen zwei eingetragenen Motoren wechsele oder zwischen zwei baugleichen!
Zu viertens... Kann ich verstehen
Gruß Mike
Zu erstens... Zum Glück ist das häufig nicht so
Zu zweitens... Zum Glück ist das häufig so
Zu drittens... Diese ganzen Dinge wurden bei diesem Fahrzeug schon einmal eingetragen und waren zum Zeitpunkt der Eintragung wohl legal, warum also sollte das bei erneuten Umbau nicht mehr so sein? (Wie oben geschrieben, ob rechtens, bla,bla,bla) Genau betrachtet (ohne die Amtsbrille ) ist das kein Unterschied ob ich zwischen zwei eingetragenen Motoren wechsele oder zwischen zwei baugleichen!
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- Hux
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- AceofSpades
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Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln
Das erklärt die Sache dann zumindest, war ja auch nicht böse gemeint
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