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Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln

Verfasst: 17. Jan 2019
von XJMarc
Hallo Hux,

Ich meinte nicht den Originaltank, sondern den anderen Tank als "wahlweise" eintragen zu lassen.
Ist mit Sicherheit wie immer alles stark vom Prüfer abhängig.

Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln

Verfasst: 17. Jan 2019
von Hux
Aso, sorry. Dann habe ich das falsch verstanden.

Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln

Verfasst: 17. Jan 2019
von saarspeedy
Hux hat geschrieben: 17. Jan 2019
saarspeedy hat geschrieben: 16. Jan 2019 Wenn mehrere Optionen eingetragen sind, dürfen diese auch wahlweise montiert werden.
Jein... nicht bei allem. Stehen z.B. mehrere Lenker drin (welche aber in aller Regel nicht mit WW eingetragen werden), könnte man nicht einfach mal den Sonntagslenker drauf machen.
Doch!
Bei erneuter Rückfrage bei Polizei, Prüforganisationen und Zulassungsstelle nach der offiziellen Antwtort dazu: Eindeutige Aussage: Man darf, auch wenn nicht ww da steht. (Das schließt auch den Sonntagslenker ein.)

Ich frage mich, weshalb hier Spekulationen mehr Glauben geschenkt wird, als klare Aussagen derer, die entscheiden.

Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln

Verfasst: 17. Jan 2019
von Hux
Meine Aussage kommt von 2 Prüfern, ich denk mir den Krampf ned aus.

Auch sollte es doch mittlerweile jedem klar sein, dass man bei 10 Prüfern mit bis zu 10 unterschiedlichen Antworten rechnen kann und bei 10 Cops mit 12.
Mein Prüfer will einen anderen Lenker sehen und, selbst wenn der ne ABE hätte, mit einer sog. fahrdynamischen Prüfung sicherstellen, dass alles ok ist - keine Leitungen gequetscht, Anschläge ok usw.

Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln

Verfasst: 17. Jan 2019
von cafetogo
Mich würde eher interessieren ob es eine Ordnungswidrigkeit ist oder die Betriebserlaubnis erlischt .

Grüße
Roland

Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln

Verfasst: 17. Jan 2019
von Alrik
Zweiteres. Was auch eine Ordnungswidrigkeit ist. :)

Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln

Verfasst: 17. Jan 2019
von cafetogo
Das kann ich aber nicht so recht glauben das mit den Original Tank die BE erlischt. Und was soll da viel passieren ? Wenn es angeprangert wird gibt baut man den der eingetragen ist wieder drauf.

Grüße
Roland

Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln

Verfasst: 18. Jan 2019
von Macchina
Alrik hat geschrieben: 16. Jan 2019 Kurzform: Papiere müssen zum Fahrzeug passen. Eintragung "wahlweise" geht, aber eher für Zeug, das man leicht umstecken kann (Verkleidungsscheibe oder Sitzbankabdeckung beim Mopped, Räder oder Distanzscheiben beim Auto). Tank wär da für mich drin. Aber z.B. keine zwei Lenker, keine drei Fahrwerke und ganz sicher keine zwei
Motoren.
Dem Schwachkopp, der das eingetragen hat, gehört eine mit nem Kantholz verbraten. Und da wundert sich noch irgendwer, warum die Eintragerei immer strenger reguliert wird? Da fällt einem echt nix mehr ein.
Wie bitte! Zeug das leicht umgesteckt werden kann braucht keine Eintragung, das hat eine ABE. Wenn du dich mit älteren Fahrzeugen befassen würdest, wären Dir solche Eintragungen geläufig. Vor 40-50 Jahren waren Motorschäden, Gang und gäbe. Kein Mensch ließ sich seinen 40PS Motor austragen, wenn er sich einen 44PS eintragen lassen hat. Also völlig legitim. Downgrading sollte auch heute noch der Rennleitung und den Graukitteln nichts im Wege stehen. Wenn ich einen Tank eintragen lasse, der an den Orginalen Haltern des Rahmens befestigt wird, kann ich auch wieder den Orginal Tank fahren, der ist ja Eingetragen, da Orginal. Eintragen lasse ich nur Sachen die die Leistung, Rahmen, Lautstärke, Bremsen, Fahrwerk oder ander Sachen, die die Fahrphysik beeinflussen, Falls kein ABE! Mann kann sich auch das Leben selbst schwer machen.
Gruß Christian

Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln

Verfasst: 18. Jan 2019
von Alrik
Das mit den ABEs ist so pauschal nicht richtig, außerdem gibt's genug ABEs, die trotzdem eine Abnahme erfordern.

Und mach dir mal keine Sorgen darüber, mit welchen Fahrzeugen ich mich wie beschäftige. :)
Außerdem kann hier ja jeder seine Meinung kundtun und sich danach verhalten. Er darf sich dann nur nicht wundern, wenn er die irgendwann mal zwangsweise geradegerückt bekommt.


Nix für ungut.

Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln

Verfasst: 18. Jan 2019
von Alrik

cafetogo hat geschrieben:Das kann ich aber nicht so recht glauben das mit den Original Tank die BE erlischt. Und was soll da viel passieren ? Wenn es angeprangert wird gibt baut man den der eingetragen ist wieder drauf.

Grüße
Roland
So behebst du das Problem, gar keine Frage.
Aber wenn am Fahrzeug was umgeschraubt wird und sich jemand (Polizei, Prüfer, Ordnungsamt, ...) Gedanken darüber macht, ob das so sein darf, dann wird immer erstmal eine potenzielle Gefährdung unterstellt und damit steht der Bestand der Betriebserlaubnis in Frage.
Man will halt nicht, dass Lieschen Müller einfach irgendwas umbaut und da Scheiße baut. Soviel zur Theorie zumindest.