Denkt an die Regelung mit den entstempelten Kennzeichen. Man darf ja ohne Zulassungsstempel/TüV die erste und letzte Fahrt durchführen. Man muss allerdings ne Versicherung haben, was ja heute mit der elektronischen problemlos funzt. Hintergrund ist einfach der, dass der Versicherungssschutz (HP) vom Zulassungsatg ab 00.00h gilt und am Abmeldetag bis 23:59 läuft.
Wozu ich allerdings nie was gefunden hab: wie schaut das bei nem Fahrzeug aus, das noch nie auf den aktuellen Eigentümer zugelassen war? Und natürlich auch kein Kennzeichen hat...
Gruss
Obelix
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TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
- obelix
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Re: Kawasaki» Z 650 B2
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...
Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Stimmt soooo ungefähr, aber der Teufel steckt im Detail. Ich zitiere einfach, lesen kann ja jeder, ich hoffe verstehen auch
FZV Paragraph 10 Absatz 4
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
FZV Paragraph 10 Absatz 4
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Also bei uns wird kein Fahrzeug zugelassen, ohne das es bereits HU + ggf. AU hat. Auch nicht zum ungestempelt zum Tüv fahren. Es wird kein Schein erstellt.
- grumbern
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Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Doch doch, so hatte ich das auch schon mal. Erst "blanko"-Kennzeichen ohne alles dran gegen Vorlage der Deckungsnummer und gleichzeitig wird reserviert. Damit zum TÜV, §21, zurück zur Zulassungsstelle und mit "Bapper" gab es selbigen auch von der Zulassungsstelle, außerdem die neuen Papiere.
Aber das handhabt wohl auch jede Stelle, wie sie will, was einem so zu Ohren kommt.
Gruß,
Andreas
Aber das handhabt wohl auch jede Stelle, wie sie will, was einem so zu Ohren kommt.
Gruß,
Andreas
- Maggus2303
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Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Da glaub ich passt meine Frage jetzt recht gut rein:
Wenn ich mein Mopped iregndwann mal technisch fertig habe (Also ohne lacken,pulvern etc.) würde ich gerne ein paar KM abspulen um zu kucken ob das alles so funktioniert wie ich mir das gedacht habe.
Dazu wäre mir so eine 5-Tages-Zulassung oder Überführungskennzeichen vorgeschwebt.
Darf ich damit ohne Tüv fahren? Irgendwie muß ich ja kucken ob sich das Ding passabel fährt bevor ich alles lackiere und pulvere. Danach wirds mit Änderungen schwierig.....
Also geht das, oder nicht?
Wenn ich mein Mopped iregndwann mal technisch fertig habe (Also ohne lacken,pulvern etc.) würde ich gerne ein paar KM abspulen um zu kucken ob das alles so funktioniert wie ich mir das gedacht habe.
Dazu wäre mir so eine 5-Tages-Zulassung oder Überführungskennzeichen vorgeschwebt.
Darf ich damit ohne Tüv fahren? Irgendwie muß ich ja kucken ob sich das Ding passabel fährt bevor ich alles lackiere und pulvere. Danach wirds mit Änderungen schwierig.....
Also geht das, oder nicht?
Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Ein Überführungskennzeichen können nur Personen mit einem festen Wohnsitz im Ausland erhalten.
Für dich ist das richtige ein Kurzzeitkennzeichen. Ein Kurzzeitkennzeichen ist eben dafür gedacht, um Probefahrten durchzuführen.
Wie das jetzt mit abgelaufener HU, durchgeführten Umbauten etc aussieht, weiß ich jetzt nicht zu 100% aus dem Stegreif. Bin aber der Meinung im Hinterkopf zu haben, dass man mit einem Kurzzeitkennzeichen fast jedes motorisierte Gefährt durch die Straßen schieben darf. Einfach mal nachlesen im § 16a FVZ
Aber, am besten machst du dich bei deiner Zulassungsbehörde schlau und vereinbarst dort auch einen Termin. Die Behörden, speziell die Zulassungs-/Führerscheinbehörden kochen alle etwas ihr eigenes Süppchen und legen die eigentlich eindeutigen Vorschriften immer etwas anders aus. Das Verhalten geht vom infantilen "Nöööööö" bis hin zum Werbeslogan "nichts ist unmöglich".
Für dich ist das richtige ein Kurzzeitkennzeichen. Ein Kurzzeitkennzeichen ist eben dafür gedacht, um Probefahrten durchzuführen.
Wie das jetzt mit abgelaufener HU, durchgeführten Umbauten etc aussieht, weiß ich jetzt nicht zu 100% aus dem Stegreif. Bin aber der Meinung im Hinterkopf zu haben, dass man mit einem Kurzzeitkennzeichen fast jedes motorisierte Gefährt durch die Straßen schieben darf. Einfach mal nachlesen im § 16a FVZ
Aber, am besten machst du dich bei deiner Zulassungsbehörde schlau und vereinbarst dort auch einen Termin. Die Behörden, speziell die Zulassungs-/Führerscheinbehörden kochen alle etwas ihr eigenes Süppchen und legen die eigentlich eindeutigen Vorschriften immer etwas anders aus. Das Verhalten geht vom infantilen "Nöööööö" bis hin zum Werbeslogan "nichts ist unmöglich".
Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Also ich habe vor 2 Monaten ein Kurzzeitkennzeichen geholt. Um ein abgemeldetes Mopped zu überführen, bei dem der TÜV ein Jahr abgelaufen war. Gilt 5 Tage, aber im Fahrzeugschein stand, das es nur für Fahrten zur HU Prüfstelle gilt. Wenn ich den Schein noch finde, stell ich mal ein Bild vom genauen Text rein...
Gruß Uli
Gruß Uli
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- Saffenbuckel
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Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Schau mal . . .
https://www.strassenverkehrsamt.de/kfz- ... ennzeichen
Für das Kurzkennzeichen brauchst Du gültige Unterlagen für die HU, außer Du fährst auf dem direkten Weg zum TÜV - wehe, das klappt dann nicht.
Bei uns sind die mittlerweile ganz wild und kontrollieren das auch regelmäßig. Verstöße gegen diese Verordnung fangen bei gut 1.000 Euro an!
Ich mache das nur noch mit Anhänger, bzw. Probefahrten auf geschlossenen Privatgeländen!
https://www.strassenverkehrsamt.de/kfz- ... ennzeichen
Für das Kurzkennzeichen brauchst Du gültige Unterlagen für die HU, außer Du fährst auf dem direkten Weg zum TÜV - wehe, das klappt dann nicht.
Bei uns sind die mittlerweile ganz wild und kontrollieren das auch regelmäßig. Verstöße gegen diese Verordnung fangen bei gut 1.000 Euro an!
Ich mache das nur noch mit Anhänger, bzw. Probefahrten auf geschlossenen Privatgeländen!
Viele Grüße aus dem Bergischen
Stefan
Stefan
Re: Kawasaki» Z 650 B2
In Hamburg geht es so nicht. Ohne HU keine Zulassung. Erfahrung eines Freundes.
Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
derJohn hat geschrieben: ↑21. Apr 2019 Aber, am besten machst du dich bei deiner Zulassungsbehörde schlau und vereinbarst dort auch einen Termin. Die Behörden, speziell die Zulassungs-/Führerscheinbehörden kochen alle etwas ihr eigenes Süppchen und legen die eigentlich eindeutigen Vorschriften immer etwas anders aus. Das Verhalten geht vom infantilen "Nöööööö" bis hin zum Werbeslogan "nichts ist unmöglich".