Das sind die Regularien in BW für das KZK.Das Kurzzeitkennzeichen können Sie als Privatperson oder Firma für ein verkehrssicheres, aber nicht zugelassenes Fahrzeug beantragen.
Sie können es nur nutzen für:
Probefahrten und
Überführungsfahrten.
Sie können es nur für das im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeug verwenden. Das Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens für fünf aufeinander folgende Kalendertage, einschließlich des Tages der Zuteilung.
Hinweis: Der Beginn der Geltungsdauer darf nicht vordatiert werden. Berücksichtigen Sie dies vor allem, wenn Sie es vor einem Wochenende oder vor Feiertagen beantragen.
Seit dem 1. April 2015 werden Kurzzeitkennzeichen nur noch an Fahrzeuge mit gültiger EG-Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis und nur mit gültiger Hauptuntersuchsuchung/Sicherheitsprüfung vergeben. Sollte Ihr Fahrzeug diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann zwar ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt werden. Die Nutzung wird aber für bestimmte Zwecke eingeschränkt.
Wird so ein Ding auf dem Supermarktplatz gesehen, KANN das für die Rennleitung ein Grund zum eingreifen sein.
2015 wurden die Bedingungen deutlich verschärft, weil mit den KZ sehr oft Schindluder getrieben wurde. Gleiches gilt für die roten 07er Sammler-KZ und die 06er Händlerschilder. Um das besser in den Griff zu bekommen, wurde da Vieles sehr streng angezogen.
Im weiteren Text folgt dann noch:
GrussVoraussetzungen
Voraussetzungen für den Erhalt eines Kurzzeitkennzeichens sind:
Sie benötigen das Fahrzeug für
eine Probefahrt, auf der Sie die Gebrauchsfähigkeit feststellen und nachweisen können oder
eine Überführungsfahrt, um das Fahrzeug an einen anderen Ort zu bringen.
Sie haben einen eigenen konkreten Bedarf für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens. Beantragen Sie Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, müssen Sie einen Bedarfsnachweis erbringen.
Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde konkret nennen und die Daten zum Fahrzeug nachweisen.
Für das Fahrzeug muss eine EG-Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis vorliegen.
Für das Fahrzeug muss während des gesamten Gültigkeitszeitraums eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen werden.
Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren.
Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige HU oder SP hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die Fahrt
zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.
Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
Obelix