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TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...

Tipps, Tricks, Informationen und Fragen zu Vorschriften, Gesetzen und Schlupflöchern
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obelix
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Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...

Beitrag von obelix »

TortugaINC hat geschrieben: 22. Apr 2019
Namensgebend war das Treffen der Rocker der 1960er Jahre in den Cafés der Vororte der Großstädte wie dem legendären Ace Cafe in London. Von hier aus machten die Rocker die Straßen der Umgebung unsicher, was für die damalige Jugend auch Rebellion gegen vorhandene Gesellschaftsnormen symbolisierte.
Yo, das war in grauer Steinzeit und in England. Zwischendurch gabs dann noch die eine oder andere jugendliche Subkultur - das waren aber alles Jugendliche in ner völlig anderen Zeit. Da seh ich nu so gar keine Parallelen zu heute und unserem Alter und den Gegebenheiten. Wenn Du heute auf nen Bobby losgehst gibts keinen erhobenen Zeigefinger mehr wie damals... Die Zeiten sind vorbei, es war vorgestern. Sollte man sich mal vor Augen führen.

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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olofjosefsson
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Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...

Beitrag von olofjosefsson »

Ich meine das Thema muss jeder mit seinen "Werten" ausmachen, da wird man wohl nicht auf einen Nenner kommen.
Interessant ist aber wie unterschiedlich die "Werte" veranlagt sind.
Gruss und Danke,
Olof

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f104wart
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Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...

Beitrag von f104wart »

Vor allem ist es eines der Themen, wegen denen die Spelunke abgeschafft wurde und wegen denen René fast so weit war, das ganze Forum hin zu schmeißen.

Was erlaubt ist und was nicht steht in der StVZO und muss nicht im Forum diskutiert werden.

Wie der einzelne damit umgeht, ob er sich strikt daran hält oder welches Riskiko er im Einzelfall eingeht, muss jeder für sich selbst entscheiden und am Ende auch verantworten.

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TortugaINC
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Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...

Beitrag von TortugaINC »

obelix hat geschrieben: 22. Apr 2019
Yo, das war in grauer Steinzeit und in England. Zwischendurch gabs dann noch die eine oder andere jugendliche Subkultur - das waren aber alles Jugendliche in ner völlig anderen Zeit. Da seh ich nu so gar keine Parallelen zu heute und unserem Alter und den Gegebenheiten. Wenn Du heute auf nen Bobby losgehst gibts keinen erhobenen Zeigefinger mehr wie damals... Die Zeiten sind vorbei, es war vorgestern. Sollte man sich mal vor Augen führen.

Obelix
Und wer hat gesagt, dass du „auf den Bobby“ losgehen sollst? Hier geht es um Essen kaufen beim Überführen mit Kurzzeitkennzeichen- was soll ich mir vor Augen führen?
Vielleicht solltest du dir vor Augen führen, dass eine Überführung auch gern 8 Stunden und länger dauern kann. Und du behauptest allen Ernstes, dass es gesetztlich verboten sein soll, sich während der Fahrt essen im Supermarkt zu kaufen? Wo denn dann? Zwingt mich dein Gesetzt an einer Raststette zu essen, oder schreibt dein Gesetzt vor, vorneweg Schnitten zu schmieren? Toilette darf ich aber aufsuchen? Ist Tanken erlaubt, oder muss man Kanister mitführen? :hammer: :hammer: :hammer:
"Happiness is only real when shared”. 

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f104wart
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Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...

Beitrag von f104wart »

Merkst Du´s eigentlich immer noch nicht? :roll:

...Vielleicht hilft es, den ersten Satz in meinem letzten Beitrag nochmal zu lesen.

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grumbern
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Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...

Beitrag von grumbern »

Leute, haltet mal den Ball flach. Hier ging es in erster Linie um Bestimmungen und wie man im Vorfeld eine Probefahrt machen kann.

Alles andere, wie die Auslegung einzelner Bediensteter, oder die Gesetzestreue historischer Gestalten tun da nichts zur Sache und sollten außen vor bleiben. Obelix' Einwand mit dem öffentlichen Raum war gerechtfertigt, der HInweis, dass das im Zweifelsfall eher niemanden interessieren wird, kommt aus der Praxis. Heißt im Klartext: Kann man machen, aber wenn einer heiß ist, steht man ggf. blöde da. Punkt.
Gruß,
Andreas

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mrairbrush
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Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...

Beitrag von mrairbrush »

Öffentilcher Verkehrsraum ist sehr interesant. Dazu zählen auch alle regelmässig genutzten Wege, auch unbefestigte. Wird gerne unterschätzt.
Die STVO ist teilweise recht ungenau. Genaueres findet man in der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Nur zum TÜV leider kein Hinweis, oder ich habe es übersehen.

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Schinder
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Registriert: 4. Mär 2013
Motorrad:: -

Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...

Beitrag von Schinder »

:lachen1: ... X Seiten für einen unmissverständlichen Paragraphen ... :prost:
Ich würde mich ja gerne entschuldigen, aber es tut mir einfach nicht leid.

Ranger

Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...

Beitrag von Ranger »

Beer und Chips ..... das ist ja besser als ein Ölfred hier..... :grinsen1:
Übrigens, auch der Heimweg ist von der BG nicht abgedeckt, wenn man auch nur nen Umweg übern Bäcker macht .....

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Unbekannter92
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Motorrad:: Honda CX 500 C
Wohnort: Kassel

Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...

Beitrag von Unbekannter92 »

Gutes Thema hier :D

Dann lege ich nochmal nach und zwar: Bei meinem Motorrad ist seit einem Jahr die HU abgelaufen. Es wurde in der Zeit komplett umgebaut und ist demnach nicht mehr im Besitz einer gültigen Straßenzulassung. Jedoch ist es noch angemeldet und besitzt demnach einen "Versicherungsschutz". Darf ich damit nun auf dem direkten Weg zum TÜV fahren?

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...cooles Zeug