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Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV

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ED123
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Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV

Beitrag von ED123 »

Habe meine Fireblade (SC33) cafe-siert, Frontverkleidung durch einen Rundscheinwerfer ersetzt, Kabelei nach innen gelegt usw.
Als Tacho wollte ich erstmal einen kleinen Digitaltacho nehmen, aber dann zeigte sich der Zündcomputer will irgendein Signal von den Instrumenten sehen. Mag ich erstmal nicht weiter erforschen und habe daher die original-Instrumente wieder angebaut, dazu ein Alublech angefertigt, siehe Foto.

Habe auch eine (ABM-) Fußrastenanlage verbaut, also steht ohnehin eine Änderungsabnahme an.
Wenn ich richtig versteh wird dabei auch die Verkleidung "ausgetragen".

Frage1: Ist das so okay mit den Instrumenten für den TÜV, oder müssen die irgendwie verkleidet sein? Die Kabel?
Frage2: Will den fetten Bremsflk-Behälter durch das kleine Alu-Teil (links) ersetzen - interessiert das den Tüv?
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MichaelZ750Twin
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Hi Ed,
zunächst interessiert jede Änderung vom Originalzustand.
Verkleidung austragen ist die Geschichte mit der Stabilität bei hoher Geschwindigkeit (Vmax gemäß Papieren).

Jede Änderung an der Bremsanlage ist eintragungspflichtig, es sei denn, es gibt eine ABE für die Teile.
Dazu zählen die Handhebel, Bremsleitungen, natürlich der HBZ selbst, Flüssigkeitsbehälter, Zangen, Halter und Beläge.

Instrumentenhalter kannst du selber bauen, müssen stabil genug sein, werden auch nicht eingetragen, dürfen aber keine scharfen Kanten haben. Kennt man ja, das man wieder mal einen Fußgänger überfährt und dabei aufschlitzt. Das ist nicht so gern gesehen ;)
Ganz vorn scheint dein Halter noch eine Kante zu haben, die muss weg bzw. mit Kantenschutzband entschärft werden.

Offen liegende Kabel sind meist nicht das Problem, sichtbare Steckverbindungen werden schon mal wegen Korrosionsgefährdung mit nachfolgendem Funktionsausfall bemängelt. Gummischlauch drüber, ww. Isolierband, dann paßt's wieder.

Genaueres erfährst du vom TÜV-Prüfer, viel Erfolg !
LG, Michael
"Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)

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ED123
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV

Beitrag von ED123 »

Thanx.
Ein Teilegutachten gibt es für den Behälter natürlich nicht, also kommt das Originalteil dran, Hebel dito.

Mit der Verkleidung, wie wird das denn praktisch gehandhabt?
Es gibt ja zahlreiche solche Umbauten .. bauen die Leute dann alle die Verkleidung zur HU wieder dran?
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Kermit
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV

Beitrag von Kermit »

Du musst dir nen Prüfer suchen, der berechtigt ist eine Hochgeschwindigkeitsfahrt durchzuführen.
Wenn die Karre noch normal zu fahren ist, sollte der Austragung nichts im Wege stehen.
Kostet meines Wissens nach aber ne schöne Stange Geld.

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ED123
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV

Beitrag von ED123 »

Das haben all die Leute machen müssen, die solche Umbauten fahren?

Kratz, kratz
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Statler
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV

Beitrag von Statler »

Tach Ed.

Sicher nicht. Die gesetzlich korrekte Antwort hat dir Michael gegeben. Die gelebte Praxis wird davon im Einzelfall abweichen - das hängt aber zum einen vom Prüfer ab und zum anderen von deiner Einstellung dazu. Die Prüfer, die sich mit meinem Umbau beschäftigt haben, hat die fehlende Verkleidung nicht interessiert, d.h. die wurde nicht ausgetragen. Ebenso der gegen ein Frästeil (ohne E-Nummer) ausgetauschte Urinprobenbehälter. Ich bin da aber selber auch schmerzfrei - wenn das bei einer Kontrolle mal zu einem Problem führen sollte, kann ich damit leben. Die Diskussion lässt sich hier nicht allgemeingültig führen - der beste Weg ist, einen Prüfer aufzusuchen und alles vorher zu klären. Sind halt auch nur Menschen mit unterschiedlicher Bewertung des Ermessensspielraums.

An einer anderen Karre fahre ich seit 11 Jahren eine Bremspumpe ohne Papiere und Nummer. Ich vermeide aber auch, das bei einer Plakettenvergabe zu thematisieren. Wer auf der sicheren Seite sein will, was die Vorschriftenlage angeht, sollte das nicht tun.

Gruß,
Markus

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Hux
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV

Beitrag von Hux »

Hi, wenn es nicht auf dem Bild sehr täuscht werden Dir mindestens mal 50% aller Prüfer die vorderen Blinker nicht durchgehen lassen.
10cm Mindestabstand von Rand Hauptscheinwerfen zu Innenrand Blinker sollten nicht unterschritten werden, Innenkante zu Innenkante zw. den Blinker müssen nach EG auch 24cm sein.
Gallerie: Bikes

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derJohn
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV

Beitrag von derJohn »

MichaelZ750Twin hat geschrieben: 5. Mai 2019

Jede Änderung an der Bremsanlage ist eintragungspflichtig, es sei denn, es gibt eine ABE für die Teile.
Dazu zählen die Handhebel, Bremsleitungen, natürlich der HBZ selbst, Flüssigkeitsbehälter, Zangen, Halter und Beläge.

Für den Threadersteller reicht diese Antwort bestimmt aus, da er zu dem Anbauteil einfach nichts hat und somit auf die Originalteile zurückgreift. Aber die Aussage mit der ABE stimmt nicht zu 100%. Es gibt mehrere Möglichkeiten:

1) E-Nummer vorhanden und entsprechendes Modell/Typ darin gelistet, keine Änderungsabnahme notwendig

2a) ABE vorhanden, Modell/Typ gelistet, laut ABE Änderungsabnahme notwendig, laut Änderungsabnahme keine Eintragung in den Papieren notwendig

2b) ABE vorhanden, Modell/Typ gelistet, laut ABE Änderungsabnahme notwendig, laut Änderungsabnahme bei der nächsten Befassung mit den Papieren Eintragung notwendig

2c) ABE vorhanden, Modell/Typ gelistet, laut ABE Änderungsabnahme notwendig, laut Änderungsabnahme sofortige Eintragung in den Papieren notwendig

2d) ABE vorhanden, Modell/Typ gelistet, laut ABE keine Änderungsabnahme notwendig

(bei einer ABE immer ganz wichtig, auch wirklich von vorne bis hinten durchlesen und sämtliche Anbauhinweise darin beachten, da steckt der Teufel im Detail. Kleines Beispiel Astra H mit 110 PS keine Änderungsabnahme, Astra H mit 240 PS, Änderungsabnahme notwendig)

3) Teilegutachten vorhanden, Änderungsabnahme notwendig -> siehe 2a, 2b, 2c.

Just my 2 cents .daumen-h1:

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lexington
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV

Beitrag von lexington »

Hi,

ich musste bei meinem BMW R1100S umbau nichts austragen und es wurde auch keine "Versuchsfahrt" gemacht.
Bei meinem DR Big Umbau musste eine "Versuchsfahrt" gemacht werden, wegen der Änderungen der Reifengrößen und der Änderungen am Fahrwerk.
Die Versuchsfahrt kostet ca.150.-€ wenn ich mich recht erinnere.

Du musst aber mit dem Prüfer sprechen wenn du Klarheit willst. Die sind in der Regel sehr freundlich und aufgeschlossen und können dir genau sagen welche Möglichkeiten es gibt.

Viel Erfolg!

Alex
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obelix
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV

Beitrag von obelix »

derJohn hat geschrieben: 6. Mai 2019...Kleines Beispiel Astra H mit 110 PS keine Änderungsabnahme, Astra H mit 240 PS, Änderungsabnahme notwendig)
DAzu noch ein kleiner Hinweis:-)
Bei sehr vielen ABE'sen steht irgendwo ganz hinten der kleine aber durchaus gemeine Satz:
ABE nur gültig bei Serienstand (z.B. des Fahrwerkes bei Lenkrädern). Bedeutet im Klartext: Sowie ein mit dem ABE-Teil zusammen wirkendes Bauteil nicht dem Serienstand entspricht, ist die ABE für die Füsse und es wird ne Abnahme fällig.

So z.B. beim Auspuff mit ABE, wenn geänderte Luffis verbaut sind oder ähnlichen Dingen.

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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