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EWG Betriebserlaubnis

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Alrik
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Re: EWG Betriebserlaubnis

Beitrag von Alrik »

CB1000 hat geschrieben: 25. Nov 2020Muss der Auspuff also nicht eingetragen werden?
Richtig. Das stimmt aber nur solange, wie der Auspuff genau für dein Fahrzeug gedacht ist, nicht verändert wurde und/oder Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die sich auf das Thema Geräusche oder Abgasverhalten auswirken (z.B. geänderte Luftfilter).
Kann hier jemand eine verlässliche Antwort geben?
Hiermit erledigt. :)
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CB1000
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Re: EWG Betriebserlaubnis

Beitrag von CB1000 »

@Alrik
Besten Dank und Gruß in den schönen ODW.

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Alrik
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Re: EWG Betriebserlaubnis

Beitrag von Alrik »

Gruß zurück ins Schlappeseppelland. :)
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