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Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??

Tipps, Tricks, Informationen und Fragen zu Vorschriften, Gesetzen und Schlupflöchern
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Ratz
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Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??

Beitrag von Ratz »

Der Prüfer sollte entspannt sein, nicht du. Oder willst du beim Termin das diskutieren anfangen?
Wenn du keine Angst vor dem Teufel hast brauchst du auch keinen Gott!

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Stefan82
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Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??

Beitrag von Stefan82 »

Ratz hat geschrieben: 30. Mär 2021 Der Prüfer sollte entspannt sein, nicht du. Oder willst du beim Termin das diskutieren anfangen?
@Ratz Servus, denke du sprichst mich damit an, Ich erkläre meine Situation mal, generell ist mein Prüfer entspannt, leider kann man scheinbar mit 3 Prüfern unterhalten und bekommt 3 Meinungen (mein Prüfer hat eigentlich ein gutes Wissen was seinen Job betrifft) wenn man sich selbst Aktiv mit diesem Thema beschäftigt ist das auch undurchsichtig, wahrscheinlich liegt das generell an diesen unzählig vielen Regelungen, das es eben schwer ist, alles zu wissen.
Klar kann man sich hinstellen und sagen: ist doch alles klipp und klar! Für mich ist diese Information eben NEU und Hilfreich.

Mein Prüfer ist selbst Motorradfahrer und generell der ganzen Sache nicht böse gestellt, kommt seinen Job auch nach, was gut ist da spätestens bei einer Kontrolle "Gefälligkeits Eintragungen für den :friendlyass: sind" allerdings sagte er zu mir das man sich für eine Regelung entscheiden muss EG oder StVO und NICHT das man nach Baugruppen entscheiden oder eben wechseln kann! Was einen ja bei einem Umbau eines älteren Bj. wie die meisten das hier tun generell Positiv ist und auch mal schön zu wissen.

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Refused
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Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??

Beitrag von Refused »

Ich habe auch überlegt, ob ich wirklich in einem Forum nachfragen soll, wenn es doch nachher eh auf meinen Prüfer ankommt und welche Standpunkte der vertritt.
Habe mich dann dafür entschieden, weil ich wissen möchte, ob mein Prüfer mir da ggf. „Gefälligkeitseintragungen“ macht oder ob sich eine Diskussion lohnt, sollte ich dann später bei der übernächsten HU oder in der Polizeikontrolle doch mal darauf angesprochen werden.

@Alrik: Vielen Dank für deine wie immer klare und zielgerichtete Antwort!
Gruß, Olli

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LucaGregory
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Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??

Beitrag von LucaGregory »

Refused hat geschrieben: 30. Mär 2021 Und weil das Baujahr vor 1990 ist, würde auch ein einzelner Spiegel ausreichen?
EZ muss vor dem 01.01.1989 liegen, dann geht 1 Spiegel.

Gruß Oliver
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LucaGregory
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Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??

Beitrag von LucaGregory »

LucaGregory hat geschrieben: 31. Mär 2021
Refused hat geschrieben: 30. Mär 2021 Und weil das Baujahr vor 1990 ist, würde auch ein einzelner Spiegel ausreichen?
EZ muss vor dem 01.01.1990 liegen, dann geht 1 Spiegel.

Gruß Oliver
:unbekannt:
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urban2v
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Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??

Beitrag von urban2v »

Hallo,

habe heute die Abnahme geschafft, weiß allerdings nicht ob EU oder Deutscher Norm,
wichtig waren alle Gutachten, Kennzeichen und Rücklicht ( Winkel von 60 Grad ) Blinker
abstände, freigegebene Auspuffanlage und ich denke Allgemeinzustand bzw. saubere
Verarbeitung ( Detaillösungen ) jedenfalls darf ich jetzt bis zum 19. warten, eher komme
ich nicht ins Straßenverkehrsamt ( Anmeldeliste )

Gruß Frank

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obelix
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Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??

Beitrag von obelix »

urban2v hat geschrieben: 8. Apr 2021Kennzeichen und Rücklicht ( Winkel von 60 Grad )
????????
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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vanWeaver
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Motorrad:: Fuhrpark: TDM 3VD ´94 ; XT 600 ´93 ; Honda CL250S ´84
Wohnort: Vulkaneifel

Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??

Beitrag von vanWeaver »

90° - 60° =30°

....ist quasi wie beim Hinkelstein oben, kennst du doch. :wink:

@Frank, Glückwunsch zur Abnahme. .daumen-h1:
Grüße aus dem Kurvenland
Friedhelm

Im Alter verschwendet man keine Zeit mehr darauf sich noch für seine Unsitten zu schämen.

urban2v
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Registriert: 16. Okt 2019
Motorrad:: BMW R100R BJ.1993

Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??

Beitrag von urban2v »

Wechselwinkel an Schrägen oben 60 unten 30 = 90 Grad,
quasi Ansichtssache

Gruß Frank

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