Hallo,
Bei mir gab es auch keine Probleme mit der geänderten Gabelbrücke! Hatte es aber auch vorher abgesprochen!
Gruß Alex
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Gabelbrücke ändern - was ist zulässig?
- Hux
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Re: Gabelbrücke ändern - was ist zulässig?
Also ich habe, bevor ich das hier geschrieben habe - um Halbwissen auszuklammern - mit dem Chef einer Versicherungsagentur und einem frisch fertigen Versicherungsfuzzi telefoniert und die Aussagen haben sich gedeckt. Aus lauter Spaß an der Freude habe ich mir von einem weiteren Bekannten (Unfallchirurg) auch noch sagen lassen welche Kosten bei einem Schädelbasisbruch eines Unfallopfers anfallen... Macht, was ihr wollt, aber jammert hinterher nicht, das wäre erbärmlich, vor allem, wenn es passende Blindstopfen für 2€ gibt.
Gallerie: Bikes
Re: Gabelbrücke ändern - was ist zulässig?
Ich hänge mich hier mal dran.
Ich mag die Abdeckung der FuseBox, mir baut die Schose aber zu hoch auf und die Klemmung ist auch überflüssig.
Könnte mir jemand den Bereich zwischen den Linien sauber abfräsen?
(Möchte es aber noch mit meinem Prüfer absprechen).
Ich mag die Abdeckung der FuseBox, mir baut die Schose aber zu hoch auf und die Klemmung ist auch überflüssig.
Könnte mir jemand den Bereich zwischen den Linien sauber abfräsen?
(Möchte es aber noch mit meinem Prüfer absprechen).
Umbau-Projekt: CB 750F RC04
Re: Gabelbrücke ändern - was ist zulässig?
Darauf einen Dujardin, So ein SchmalzHux hat geschrieben:Also ich habe, bevor ich das hier geschrieben habe - um Halbwissen auszuklammern - mit dem Chef einer Versicherungsagentur und einem frisch fertigen Versicherungsfuzzi telefoniert und die Aussagen haben sich gedeckt. Aus lauter Spaß an der Freude habe ich mir von einem weiteren Bekannten (Unfallchirurg) auch noch sagen lassen welche Kosten bei einem Schädelbasisbruch eines Unfallopfers anfallen... Macht, was ihr wollt, aber jammert hinterher nicht, das wäre erbärmlich, vor allem, wenn es passende Blindstopfen für 2€ gibt.
- onkelheri
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Re: Gabelbrücke ändern - was ist zulässig?
Wofür man den noch anruft will ich glaub ich nicht wissen....
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Onlineobelix
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Re: Gabelbrücke ändern - was ist zulässig?
Zunächst mal sollten wir feststellen, ds wir von der KFZ-Haftpflicht reden, denn nur die ist hierfür relevant.Hux hat geschrieben:Das stimmt so schlichtweg nicht.
1. Mit erloschener BE erlischt der Versicherungsschutz, Punkt -> . <-
Das kann zur Folge haben, dass die Versicherung zwar erstmal zahlt, sich aber jeden Cent über Regress wieder holt... oder auch erst gar nicht zahlt. Der Sachverständige sagt "BE erloschen", damit ist sein Job vorbei.
2. Ist der Versicherungssnehmer im Fall einer erloschenen BE in der Pflicht zu beweisen, dass die Modifikation, die zum erlöschen der BE führte, den Unfall nicht verursacht oder begünstigt hat, nicht der Versicherer.
Zu Punkt 1: Stimmt so nicht, die HP muss leisten, das ist grundsätzlich so. Regressforderungen sind im Bereich der KFZ-HP auf max. 5000 € begrenzt. Mehr kann sie nicht fordern (§5 Kraftfahrzeugpflichtversicherungsverordnung). Womit wir beim Kausalzusammenhang angekommen sind und Deinem
Punkt 2: Regressforderungen können grundsätzlich nur dann erhoben werden, wenn der Nachweis geführt werden kann, das der Unfall durch das veränderte Teil verursacht worden ist, bzw. ohne die Veränderung abwendbar gewesen wäre.
Deine Versicherungsjungs sollten mal wieder Ihre Wissensgrundlagen auffrischen...
Gruss
Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...
- f104wart
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Re: Gabelbrücke ändern - was ist zulässig?
Kann es sein, dass Du da was verwechselst oder habe ich Dich jetzt falsch verstanden? Was haben die Lenkerböcke auf der Gabelbrücke mit der Klemmfläche zu tun?onkelheri hat geschrieben:Das runterfraesen verkleinert die Klemmflaeche,
- Endert
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Re: Gabelbrücke ändern - was ist zulässig?
Ralf... du hast auch keine Phantasie ! Wenn du die Böcke abfräst, kannst du deine Wurstfinger nicht mehr in die dafür vorgesehen Lenkerklemmung packen und mit prächtigen 20 Nm anziehen, ergo ist die Klemmfläche - aber damit auch das !Unfallrisiko! - deutlich geringer.f104wart hat geschrieben: Was haben die Lenkerböcke auf der Gabelbrücke mit der Klemmfläche zu tun?
Keine Ahnung was der Onkel meint, das würde mich mal interessieren, seine Gedankengänge an sich finde ich nämlich immer ziemlich Interessant.
mit besten Grüßen
Endert #76
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Endert #76
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Re: Gabelbrücke ändern - was ist zulässig?
obelix hat geschrieben:Zunächst mal sollten wir feststellen, ds wir von der KFZ-Haftpflicht reden, denn nur die ist hierfür relevant.Hux hat geschrieben:Das stimmt so schlichtweg nicht.
1. Mit erloschener BE erlischt der Versicherungsschutz, Punkt -> . <-
Das kann zur Folge haben, dass die Versicherung zwar erstmal zahlt, sich aber jeden Cent über Regress wieder holt... oder auch erst gar nicht zahlt. Der Sachverständige sagt "BE erloschen", damit ist sein Job vorbei.
2. Ist der Versicherungssnehmer im Fall einer erloschenen BE in der Pflicht zu beweisen, dass die Modifikation, die zum erlöschen der BE führte, den Unfall nicht verursacht oder begünstigt hat, nicht der Versicherer.
Zu Punkt 1: Stimmt so nicht, die HP muss leisten, das ist grundsätzlich so. Regressforderungen sind im Bereich der KFZ-HP auf max. 5000 € begrenzt. Mehr kann sie nicht fordern (§5 Kraftfahrzeugpflichtversicherungsverordnung). Womit wir beim Kausalzusammenhang angekommen sind und Deinem
Punkt 2: Regressforderungen können grundsätzlich nur dann erhoben werden, wenn der Nachweis geführt werden kann, das der Unfall durch das veränderte Teil verursacht worden ist, bzw. ohne die Veränderung abwendbar gewesen wäre.
Deine Versicherungsjungs sollten mal wieder Ihre Wissensgrundlagen auffrischen...
Gruss
Obelix
Hier kann ich Obelix nur Zustimmen, genauso ist es zu 100% richtig.
@Hux, such Dir einen neuen "Versicherungsberater" und keinen Versicherungsfuzzy......vielleicht klappt es ja dann auch mit
dem "Vollwissen"....
Wenn der Metzger sich mal einen Salat macht, ist er lange noch nicht ein Gärtner....
Bonnie T140V : viewtopic.php?f=57&t=239
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Re: Gabelbrücke ändern - was ist zulässig?
Na da habe ich ja was losgetreten
Also ich ziehe für mich mal jenseits von Versicherungstechnischen Spitzfindigkeiten mal Resümee.
1. Die zu empfehlende Lösung besteht darin das ganze besser Eintragen, also vorher abnicken zu lassen.
2. Die Festigkeit wird augenscheinlich nicht verändert, also sollte dem Abnicken durch einen Prüfer nichts im Wege stehen.
Daraus folgere ich für mich, der ich ja noch keinen Prüfer habe, wenn ich einen Prüfer finde, der mir das abnickt, dann ist der schon mal als halbwegs kooperativ anzusehen. Wenn er bei dieser kleinen Sache schon abwinkt kann ich es gleich beim Nächsten versuchen.
Ich danke euch
Das sieht ja ziemlich genauso aus wie ich es mir vorstelle. Ein schöne Rundung für den Tacho.alexCB400 hat geschrieben:Bei mir gab es auch keine Probleme mit der geänderten Gabelbrücke! Hatte es aber auch vorher abgesprochen!
Also ich ziehe für mich mal jenseits von Versicherungstechnischen Spitzfindigkeiten mal Resümee.
1. Die zu empfehlende Lösung besteht darin das ganze besser Eintragen, also vorher abnicken zu lassen.
2. Die Festigkeit wird augenscheinlich nicht verändert, also sollte dem Abnicken durch einen Prüfer nichts im Wege stehen.
Daraus folgere ich für mich, der ich ja noch keinen Prüfer habe, wenn ich einen Prüfer finde, der mir das abnickt, dann ist der schon mal als halbwegs kooperativ anzusehen. Wenn er bei dieser kleinen Sache schon abwinkt kann ich es gleich beim Nächsten versuchen.
Ich danke euch