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Bestätigung/Freigabe Rahmenkürzung für Suzuki

Modifikationen an Rahmen, Tank, Verkleidungen, Höcker, Sitzbank, Fender etc.
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baehrmar
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Bestätigung/Freigabe Rahmenkürzung für Suzuki

Beitrag von baehrmar »

Hallo,

ich möchte meine Suzuki GS 550 und oder meine GS 750 jeweils Bj. 1979 zu einem Cafe Racer umbauen. Ich war beim TÜV und habe nachgefragt auf was ich achten muss. Zum Kürzen des Hecks möchte der TÜV eine Bestätigung / Freigabe eines Suzuki Händlers oder Fachwerkstatt, das durch das Kürzen des Hecks keine fahrtechnische Beeinträchtigung besteht. Hat vielleicht jemand schon so eine Bestätigung für eines meiner Suzukis? Oder weiß wo ich es bekommen kann?

Vielen Dank und viele Grüße

Martin

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Tomster
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Re: Bestätigung/Freigabe Rahmenkürzung für Suzuki

Beitrag von Tomster »

Hallo Martin,

im Prinzip ganz simpel.
Such dir nen anderen TÜV.
Die an die du geraten bist, sind ABE-Beschauer.
Im ernst, der Sachverständige sollte das beurteilen können, nicht die Werkstatt.
Die werden vermutlich nen Teufel tun und dir das bestätigen.

Bis dahin
Tom
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Oette
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Re: Bestätigung/Freigabe Rahmenkürzung für Suzuki

Beitrag von Oette »

Sowas bestätigt dir keiner beim Hersteller, die sind doch nicht verrückt und binden sich einen rechtlichen Strick.
Ruf bei der TÜV-Hotline an und lass dir den nächsten "Amtlich Anerkannten Sachverständigen" Kurz (AAS) für deinen Bezirk nennen. Diese Leute können alles nach Ermessen ohne Gutachten/ABE oder sonstigem beurteilen und auch eintragen.

Hinsichtlich der Rahmenkürzung gilt, diese darf nur auf Hilfsrahmen bzw. mindestens 3-4 cm (Richtwert) hinter der Stoßdämpferaufnahme durchgeführt werden und sollte schweißtechnisch natürlich nicht die Struktur eines Spaghettieintopfes haben.

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Hux
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Re: Bestätigung/Freigabe Rahmenkürzung für Suzuki

Beitrag von Hux »

Hi, es gibt von einigen Herstellern Vorgaben inwiefern eine Rahmenänderungen möglich ist, ohne die Stabilität zu beeinträchtigen. Weiß leider nicht mehr welches Moped das war, aber da stand sogar drin, wo ein wie starker Querträger eingeschweißt werden sollte.
Du kannst also ruhig mal bei Suzuki Deutschland anfragen, ob die sowas haben - von einer Werkstatt macht das null Sinn.
Für die Schweißarbeiten wird dann aber von dem Tüv wahrscheinlich auch ein Nachweis gefordert, dass das jemand mit entsprechenden Scheinen durchgeführt hat.

Pauschales TÜV Bashing sehe ich da jetzt nicht, vielleicht sind's einfach keine Moped Spezis. Bin dennoch bei Tom, mal nach einem TÜV-Fachmann für Motorräder suchen ist sicher kein Schaden.
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baehrmar
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Re: Bestätigung/Freigabe Rahmenkürzung für Suzuki

Beitrag von baehrmar »

Hallo,

Danke für die Tipps. Ich habe mal bei einem Händler in meiner Nähe angerufen, der hat gleich abgewunken. Hab jetzt noch mal per Mail drei weitere Händler und Suzuki Deutschland angefragt. Mal sehen was da kommt.

Viele Grüße

Martin

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Tomster
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Re: Bestätigung/Freigabe Rahmenkürzung für Suzuki

Beitrag von Tomster »

Von Yamaha Deutschland gibt es eine "Bescheinigung" über das Kürzen des Heckrahmens der SR500.
Dann gilt aber nur noch Einmannbetrieb.

Bis dahin
Tom
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Mainländer
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Re: Bestätigung/Freigabe Rahmenkürzung für Suzuki

Beitrag von Mainländer »

Von Suzuki bekommst du keine Freigabe, habe bereits mal angefragt und das ist so wie Oette bereits erwähnt hat. Die werden sich nicht selbst ins Knie schießen.
Von Suzuki gibt es allerdings eine Richtlinie wie und ob Reparaturen, durch schweißen am Rahmen durchgeführt werden dürfen. (eigentlich für Fachhändler)
Frag mal bei Suzuki nett nach, ob du die Richtlinie bekommst.

lg Markus
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Hux
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Re: Bestätigung/Freigabe Rahmenkürzung für Suzuki

Beitrag von Hux »

Eine Freigabe oder ein Gutachten gibt's natürlich nicht. "Richtlinie", oder Empfehlung trifft's vielleicht am besten. Mit viel Glück eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Trotzdem: Motorrad-Tüffel suchen. ;)
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mdww
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Re: Bestätigung/Freigabe Rahmenkürzung für Suzuki

Beitrag von mdww »

Hi Martin,
die Firma Speer hatte für die 750/1100er Katanamodelle Heckumbauten mit Gutachten angeboten. Dabei wurde das hintere Teil des Hecks (geschlossen und geschweisst) abgeschnitten und als Ersatz ein windiger Bügel eingeschraubt. Dies alles mit dem Segen des TÜVs. Im Gutachten ist dies alles beschrieben. Vielleicht kannst Du dieses dem Herrn vom TÜV vorlegen und er ist einsichtig.
Viele Grüße, mdww
Erfahrung ist die Summe aller gemachten Dummheiten! .daumen-h1:

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baehrmar
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Re: Bestätigung/Freigabe Rahmenkürzung für Suzuki

Beitrag von baehrmar »

Hallo Zuammen,

eben kam die Absage von Suzuki:

"vielen Dank für Ihre Nachricht zu Ihrer SUZUKI GS550 und zu Ihrer
SUZUKI GS750.
Die gewünschte Freigabe für die Kürzung des Heckrahmens können wir leider auf Grund unserer nachstehenden grundsätzlichen Handhabung nicht geben.
Wir sind bei der Unterstützung von Umbauten generell sehr zurückhaltend, da wir diese in aller Regel nicht selbst durchgeführt und geprüft haben.
Eine Freigabe durch SUZUKI und damit verbunden die Mitübernahme der Produktverantwortung für das umgebaute Fahrzeug ist deshalb ausgeschlossen.
SUZUKI übernimmt grundsätzlich nur für Fahrzeuge im unveränderten Originalzustand die Produktverantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr SUZUKI Service-Team Motorräder und ATV"

Jetzt muss ich mir wohl doch einen anderen Prüfer suchen. Wo soll ich da anfangen? Ich kann doch nicht alle TÜV-Stellen abklappern? Wie habt Ihr das geschaft Eure Umbauten abnehmen zu lassen?

Gruß Martin

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