Ist beim Autowagen aber nicht der Hauptgrund. Mit Umrüstung auf Schnellverschlüsse wird dort eigentlich immer die originale Haubenverriegelung lahmgelegt - darum dann eintragungspflichtig!Peperoni13 hat geschrieben: ↑29. Mär 2018 PS: Mit den Haubenhaltern bei Autos hat es den Hintergrund, dass sich bei einem Unfall mit einem Fußgänger, dieser daran verletzen könnte.
Beim Mopped: Schnellverschlüsse sind ja eigentlich auch Schrauben - nur halt mit nur einem viertel, oder einem halben Gewindegang!
Die originalen Befestigungspunkte bleiben erhalten - das ist das Entscheidende! Daher m.M. nach eintragungsfrei.
Die ganzen "Lock-IT"-Gepäckträger sind ja auch zulassungsfrei genehmigt - und deren Befestigung ist nichts anderes als Schnellverschlüsse.
Andy