LastMohawk hat geschrieben: ↑10. Sep 2019
Also der Paragr. 29 Stvo ist glaub ich überregional gültig.. und der spricht eindeutig von 30 und mehr Fshrzeugen...
Mir ist diese Ausfahrerei aber trotzdem schleierhaft (aus Sicht des Veranstalters) - zumindest im regelndem Bereich.
Dabei denke ich z.B. an Situationen, in der ein Member mit Warnweste auf $Kreuzung steht, seine Karre in den Weg stellt und damit den querenden/einfahrenden Verkehr sperrt, obwohl die Ampelregelung dem einfahrwilligen Verkehr eigentlich
grün gibt. Trotzdem heizen alle munter der Meute hinterher, obwohl
rot ist. Probleme habe ich trotzdem noch nie erlebt - die kurzfristige Sperrung wurde von den übrigen Verkehrsteilnehmern immer wohlwollend akzeptiert.
Vor Jahrzehnten wurde solch eine Veranstaltung quasi beantragt, genehmigt, $Geld bezahlt und die Polizei kümmerte sich um die
übermäßige Straßenbenutzung gem. §29 StVO.. Ist aber lange her - die ist meiner Erfahrung nach aktuell nur noch als sichtendes Kontrollorgan aktiv.
Mittlerweilen übernimmt die "Sicherung" der Ausfahrt regelmäßig der veranstaltende MF oder MC. Alternativ noch die
Blue Knights.
Kann da mal wer weiter ausholen? Denn die Genehmigung von Amts wegen hat ja imho auch fast gar nix mit der
Ausführung einer diesbezüglichen Veranstaltung zu tun, oder?