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Kotflügel - keine Pflicht

Tipps, Tricks, Informationen und Fragen zu Vorschriften, Gesetzen und Schlupflöchern
SebastianM
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von SebastianM »

Also ich hab meine TÜV-Stelle mal konkret auf dieses KBA-Infoschreiben angesprochen und ganz dreist gefragt, ob ich jetzt keinen Kotflügel mehr brauche.
Folgendes bekam ich als Antwort:

Hallo Herr xxx,

in der StVZO wird im §36a das Thema behandelt: „Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Koflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein“
Ob eine Radabdeckung „hinreichend wirksam“ ist entscheidet der Sachverständige. Die Richtlinie mit den 150 mm war eine Entscheidungshilfe für eine möglichst einheitliche Anwendung der Vorschrift.


Was fange ich jetzt damit an?... Mir ist nicht ganz klar, was der freundliche Sachverständige mir damit sagen will...

mfg

Troubadix
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von Troubadix »

SebastianM hat geschrieben: Mir ist nicht ganz klar, was der freundliche Sachverständige mir damit sagen will...

Frag den zuständigen Sachverständigen mal freundlich "wie wenig den ausreichend" sein kann, der muss es abnehmen, der Email text sagt nur aus das die 150mm mit der Generationen gequält wurden nie irgendwie offiziell waren...


Troubadix
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Und wenn ein Cafe-Racer 2 Zylinder haben sollte, na dann nehm ich doch nen Doppelten!!!

matigoal
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von matigoal »

Mein Tüver meinte zu mir, dass ich vorne kein Schutzblech brauche. "Nach EG Bestimmung nicht nötig" und dann war er mit dem Thema durch.

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MichaelZ750Twin
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Das ist wie immer die Vermischung von Zulassung nach StVZO und EG-Zulassungsrecht.
Die TÜV-Prüfer sehen die Sache mit der Länge der Schutzbleche auch bei StVZO-Moppeds heutzutage schon ziemlich locker. Solange da irgendetwas im Sinne eines Spritzschutzes dran ist, ist es wohl mittlerweile ok.
Natürlich hat der Prüfer das letzte Wort !

Im eigenen Interesse rate ich jedoch dazu, Schutzbleche, gerne auch zusammen mit dem Kennzeichen als Spritzschutz, einem inneren Spritzschutz zwischen Hinterrad und Motor sowie ein vorderes Schutzblech zu verwenden.
Wenn du mal ein paar Kilometer ohne Schutzbleche auf nasser Fahrbahn unterwegs warst, weißt du wovon ich spreche.
Es geht eben nicht nur alles über die Optik, es sollte auch die Funktion berücksichtigt werden.
Wenn du in zwei Jahren höchstens 500 km bei allerschönstem Wetter zur Eisdiele, Tankstelle und wieder zum TÜV fahren willst, brauchste natürlich keine Schutzbleche ;)
Wir sind hier aber nicht in Kalifornien mit 360 Sonnentagen im Jahr !

Das Thema geht nahtlos in die vorgeschriebenen Beleuchtungsmaße über, speziell der Blinkerabstände.
Wo gemäß StVZO noch 34 bzw. 24 cm Abstand zueinander vorgeschrieben waren, werden heute auch "alte" StVZO-mit weniger als 20 cm Blinkerabstand einfach nur durchgewunken, obwohl dafür eine Eintragung notwendig wäre.

Das ist eine ziemliche Grauzone geworden !
LG, Michael
"Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)

Spitzbart
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von Spitzbart »

Aber das liegt nicht am Regen, denn das Problem löst der kluge Rocker schon seit jeher auf diese Art:

Bild

:cool:


Auch wenn ich die Lösung optisch für sehr ansprechend halte, differenziert sich da meine Meinung etwas, wenn ich das Ganze mal technisch betrachte.

Ich hab keine Lust mit jeder Fahrt meinen Motor voll zu sauen. Daher werde ich wohl den Frontfender nicht übermäßig kürzen.

Hinten sieht das schon etwas anders aus. Da sehe ich zu, dass meine Frau auf dem Sozuis keinen nassen Rücken bei nasser Straße bekommt. Alles was darüber hinaus geht ist unnütze Balast. Den vorderen Fender des Hinterrades werde ich wohl frin lassen, da ein verdreckter Motor sch.... aussieht.

Das ist aber nur meine Meinung. Wer nur bei schönem Wetter fährt hat sicher andere (keine) Anspräche an den Fender, außer dass er das Nummernschild hält.


.
Zuletzt geändert von f104wart am 2. Mär 2017, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat auf den eigentlichen Bezug gekürzt

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seven7
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von seven7 »

servus zusammen,

da ich keinen neuen thread eröffnen wollte, klinke ich mich hier mal ein:

nachdem ja festgestellt wurde, dass das nationale recht mit der 150mm regelung von der eu-richtlinie abgelöst bzw. in der praxis so gehandhabt wird, habe ich trotzdem nochmals ne frage:

die (nationale) regelung über radabdeckungen wurde ja erst 1962 getroffen:

Radabdeckungen BMV /StV 7 – 4005 T/62 vom 24.01.1962
36a StVZO vor 01.01.1962 Keine genaue Definition über Radabdeckungen

Was beduetet dies nun für ein Krad mit einem EZ Datum vor diesem datum?

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MichaelZ750Twin
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Hi seven7,

schön das du im Forum aktiv bist.
Hier gibt es auch eine Rubrik, in der man sich vorstellen kann und das wird gerne gesehen ;)

Bei so ganz alten Moppeds waren üppige Schutzbleche üblich, von denen wohl die Richtlinie von 1962 hergeleitet wurde.
Ob es für so alte Moppeds eine klare Handhabe gibt weiß ich nicht, aber die TÜV-Prüfer stehen dem Thema Radabdeckung mittlerweile sehr offen gegenüber.

Wenn du vorhast die Schutzbleche wegzulassen oder stark zu kürzen, ist der beste Ansprechpartner immer noch der TÜV-Prüfer deines Vertrauens. Der muß es abnehmen, eintragen oder dein Mopped wenigstens "ohne Mangel" durchwinken.

Es bleibt eine Grauzone, wobei heutzutage weder die Prüfer noch die Streckenposten (Polizei) damit einen großen Schmerz haben.
Kannste probieren ;)
LG, Michael
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seven7
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Motorrad:: CX500 -- BMW R45

Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von seven7 »

danke für die schnelle rückantwort....jetzt wissen wir aber auch nicht mehr wie zuvor...ich finde einfach nichts konkretes zu der rechtlichen lage bei motorrädern vor 1962.
wie du schon sagtests haben solche krads meist sehr üppige abdeckungen, welche den damaligen strassen und dem einsatzzweck geschuldet waren. da hat bei der konstruktion des krads niemand an dinge die heute üblich sind gedacht, somit war auch vom gesetzgeber keine notwendigkeit dahingehnd eine auflage zu machen.

in jahrelangen erfahrungen im pkw bereich mit dem tüv, muss ich jedoch leider mitteilen dass ICH derjenige war der die gesetzte kennen musste, um meinen (lokalen) diversen tüv-stellen die machbaren möglichkeiten aufzuzeigen...damit wären wir wieder am angang:

da es keine genaue definition, hinsichtlich radabdeckungen vor 1962 gab, was bedeutet das für mich, den betreiber des fahrzeuges?
kann ich (wenn mir das gefallen würde) auf radabdeckungen verzichten. in meinem persönlichen fall wäre dies vorn.

Jakop
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von Jakop »

Ich peil das nicht..
Brauche ich jetzt nen Fender oder nicht?
Die 2002 ersetzt die 1992.
Die 2002 sagt, man müsse sich auch an die STVO halten.
Die STVO sagt man brauch nen Fender.

Wo ist da die gute Nachricht?
Die 2002 ersetzt die 1992.
Damit ist kein Handlungsspielraum mit der 1992 zu argumentieren, die ist zurückgezogen. Das macht man also nicht mehr!
→ Also, wenn ich das jetzt richtig verstehe..

Der Text vom KBA ist von 1998. Damit ist er im Bezug auf die 2002 veraltet. Dann brauche ich vorne einen und hinten keinen, weil die EU-RL das sagt?

Jakop

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Jan
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von Jan »

Es ist wie beschrieben - du musst es austragen lassen...
radab.jpg
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