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Hux hat geschrieben:[
Wie ist das in dem Fall eigentlich? Muss man dann Ein- und Zweisitzerbetrieb "wahlweise" eintragen lassen und mit Höcker die hinteren Fußrasten abmachen?
Moin auch!!
Genau so hat man es mir beim TÜV Nord bei der Absprache erklärt und nächstes Frühjahr wird es dann so eingetragen.
Ich schau mal morgen nach dem Wortlaut wie es bei der Speedy eingetragen ist, ich bin aber der Meinung das da nur steht das für 2 Personen betrieb die Rasten montiert sein müssen. Ich habe sie auf jeden Fall immer montiert auch wenn ich den Höcker drauf habe.
Hallo zusammen,
bei abnehmbarem Höcker müsste das wie bei Iris' Monster sein. Da sind auch 2 Sitzplätze eingetragen und die Soziusabdeckung spielt dabei keine Rolle ...
Schöne Grüße, Bambi
Zuletzt geändert von Bambi am 26. Okt 2015, insgesamt 1-mal geändert.
'Find me kindness, find me beauty, find me truth' (Dreamtheater aus 'Learning to live')
Vorschriften, die direkt Ein- bzw. Zweisitzerbetrieb betreffen gibt's soweit mir bekannt diese:
- Mindest- und Maximallänge der Sitzbank
- Fußrasten
- Ggf. Riemen- / Kettenabdeckung
- Bilde mir ein, dass eine Haltevorrichtung für den Sozius auch Pflicht ist, aber das interessiert offenbar nichtmal mehr den pflichtgeilsten Cop
Beim 2. Nachdenken könnte Marlos Eintrag eventuell passender sein, da sich die Länge der Sitzbank ja nicht verändert. Ob da ein Höcker draufgeclipst ist, oder eine Sporttasche draufgeschnallt ist, ist im Grunde ja egal. Die Sitzbank ist quasi immer eine Zweisitzersitzbank. Hieße also, dass die Fußrasten auch immer dranbleiben können (oder sogar müssen), ebenso eine Kettenabdeckung auch immer dran sein müsste, weil ja jederzeit jemand zusteigen könnte.
Bin mal gespannt.
@Haisl: Glaub nicht, dass der für C passt, zumindest nicht mit dem originalen Bügel.