troodon hat geschrieben:nee ich meine wenn das Motorrad abgemeldet wird und dann zum TÜV zb nach Bayern geht, müßte das doch problemlos gehen
Das Problem ist nicht der TÜV, des Problem in Hessen ist die Bündelungsbehörde. Dort wird das Gutachten des Sachverständigen vom TÜV nochmals geprüft.
Wenn jetzt der Schreibtischtäter dort der Meinung ist, dass geht aber so nicht, dann erteilt er keine Genehmigung dazu. Egal was der gute mann vom TÜV vorher dazu sagte.
Wie zu umgehen wurde ja schon gesagt.... das Fz einer Vertrauensperson außerhalb Hessens übergeben, diese Person meldet das Fz an - solange es noch eine gültige HU hat - und lässt dann den Umbau vom TÜV Prüfer prüfen... lässt außerhalb Hessens dann die ganze Sache in die Papiere eintragen.
Jetzt kann das Fz problemlos in Hessen umgemeldet werden, da jetzt die Behörde nix mehr zu melden hat bzw. die Zulassungsbehörde der Bündelungsbehörde keine Meldung machen muss,
Und das in einer Zeit wo alle über die EU lachen wenn mal wieder unsinnige Richtlinien erlassen werden.
Also die Idee mit deiner Mutter zum Anmelden für die Eintragungen war garnet mal so übel.
Auf Mami eintragen lassen und dann in Hessen wieder ummelden, das geht.
Gruß
der Indianer, der in Rheinland-Pfalz seid 10 Jahren mit einem Kennzeichen aus dem Schwarzwald rumfährt