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Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Lackierung, Oberflächenveredelung, optische Details
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Randomdude
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Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von Randomdude »

Hallo Forum,

vorher habe ich endlich meinen Rahmen zum Strahlen und weiß Pulverbeschichten gebracht, und dabei erfahren, dass das Motorrad später nicht mehr für den Gebrauch laut StVO zugelassen ist, da eventuelle Beschädigungen am Rahmen, wie durch Rost, nicht ausgebessert werden.

Jetzt zu meinen Fragen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Problem?
Soll ich zu einem anderen Betrieb, der ausbessert oder einfach einen kooperativen Tüvler?

Vielen Dank schon mal im voraus und einen schönen Abend noch!

Nils
Zuletzt geändert von f104wart am 22. Mär 2017, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: StVO in StVZO geändert

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mic
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVO zulässig?

Beitrag von mic »

Hallo,
Ich hatte mal davon gehört, dass die Federn der Stoßdämpfer nicht gepulvert werden dürfen wegen evtl. Risse,...
aber Felgen, Rahmen,.. :dontknow:

Gruß Micha

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Gemamo
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVO zulässig?

Beitrag von Gemamo »

Vor ca. 1,5 Jahren waren beim TÜV-Rheinland Diskussionen akut, ob gepulverte Rahmen aufgrund von thermische Einwirkung und der abrasiven Vorbehandlung noch zulässig nach StvzO seien. Das Thema ist meines Wissens aber seit ca. 1 Jahr vom Tisch.
Der TÜV-Prüfer meines Vertrauens hat seit dem keine Bedenken gegenüber gepulverten Rahmen, gepulverten Felgenringen und frisch verzinkter und gelb chromatisierter Speichen geäußert bei der Eintragung von Radumbauten.
Eine Unzulässigkeit von gepulverten Rahmen, weil korrodierte Stellen nicht ausgebessert wurden? Dann sollte auch lackieren verboten werden. Oder nicht aufgearbeitete Rahmen, denn in allen Fällen wurden korrodierte Stellen nicht repariert.
Wenn solche Stellen repariert werden, dann sind aber auch diese Rahmen nicht mehr zulässig, da die Korrosion fast immer mit einer Schweißung repariert wird. Das ist wiederum aber auch nicht erlaubt.
Werden jetzt pauschal alle Moppeds wegen Korrosionsverdacht aus dem Verkehr gezogen? :hammer: :tease:
Ich kann nur XS400 :dontknow:

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grumbern
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVO zulässig?

Beitrag von grumbern »

Es geht wohl eher darum, dass der Rahmen auf ca. 230°C aufgeheizt wird, beim Einbrennen. Bisher ist noch nichts auseinander gefallen und es hat auch noch kein TÜVer irgendwas gesagt und es wurden schon soooo vile Rahmen gepulvert und das sogar serienmäßig. Das ist Humbug. Auch Federn werden gepulvert, allerdings sehe ich da eine größere Gefahr, dass sie weich werden, denn ab 180-200°C fängt Stahl an, seine Eigenschaften zu ändern (Anlassen, Tempern).

Der Rahmen wurde ja auch geschweißt und hat deutlich mehr Hitze bekommen. Beim Lackieren wird Rostfraß auch nicht ausgebessert, sondern nur übertüncht. Das macht man generell vorher und gestrahlt wird der Kram schließlich auch. Wäre mir sehr supekt das Ganze.
Gruß,
Andreas

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Randomdude
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von Randomdude »

Wow, vielen Dank euch allen :D
Ich hab schon befürchtet, dass es keinen interessiert, dabei hab ich nur keine Benachrichtigungen bekommen.

Dann werd ich meinen Rahmen weiß pulvern lassen. Scheint wohl nur eine Klausel zum Schutz des Betriebs zu sein.

Nochmals vielen Dank an euch alle.
Deswegen ist dieses Forum so großartig. Egal welches Problem man hat, es wird einem immer geholfen.
Ihr seid spitze!

Mahlzeit noch,
Nils

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EnJay
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von EnJay »

Das Bedenken könnte daher gekommen sein, dass es mal einige Unfälle im Rennrad bereich gab. Hier wurden superleichte Felgen aus hochfestem Aluminium gepulvert. Da einige der hochfesten Aluminium Sorten schon bei ziemlich niedriger Temperatur ihre Festigkeit komplett verlieren führte das zum Versagen der Felgen.
Dass der TÜV da zum Teil bei Alufelgen im KFZ Bereich (gerade bei den super teuren superleicht Felgen) vorsichtiger ist habe ich auch schon gehört, vermutlich auch aus dem Grund.

Bei unseren Stahl Rahmen sollte eine Temperatur von 200 Grad unbedenklich sein. Bei 200-300Grad lässt man Stahl überlicherweise an. Das dient dazu Spannungen aus dem Härtevorgang abzubauen und den Stahl weniger spröde zu machen. Da wir keine gehärteten Rahmen besitzen (einen spröder, nicht zäher Rahmen ist wohl keine so gute Idee) passiert bei den Temperaturen auch nix.
Mein Umbauthread - GPz 550 zum Cafe Racer
http://www.caferacer-forum.de/viewtopic.php?f=97&t=5206

mzmann
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von mzmann »

An Deiner Stelle würde ich mal zum ausführenden Bertieb gehen-fahren und den Rahmen noch vorm Pulvern ansehen .
Nicht das der schon so mitgenommen-verbraucht Ausschaut und sie Dich deswegen Informiert haben .Ruf halt an sie sollen warten mit dem Pulvern wenns noch möglich ist .
Eine Selbstbesichtigung beruhigt auch ungemein .
Strahlen sie von Hand oder lassen die die Teile auf einem Band durchlaufen ?
Ich habe auch schon durchstrahlte Teile in der Hand gehabt .

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Randomdude
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von Randomdude »

Gerade vom Betrieb erfahren, dass es sich bei dieser Klausel nur um Felgen handelt, also ist es kein Problem.

Jetz muss ich nur noch ein oaar Wochen warten. Das ist schlimmer als Weihnachten :)

Garagenschlosser
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVO zulässig?

Beitrag von Garagenschlosser »

Auch Federn werden gepulvert, allerdings sehe ich da eine größere Gefahr, dass sie weich werden, denn ab 180-200°C fängt Stahl an, seine Eigenschaften zu ändern (Anlassen, Tempern).



Ich arbeite in einer Federfabrik. Die Temperatur beim Pulvern ist unbedenklich für das Material. Angelassen nach der Produktion wird bei uns mit bis zu 600 Grad. Je nach Material und Dicke vom Draht.
Gruß Ralf.

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Schmorbraten
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von Schmorbraten »

Das Materialgefüge ändert sich schon bei niedrigeren Temperaturen, beispiel - man soll auch keine scharfen Messer Küchenmesser in die Spülmaschine stecken.
Ne, ich hab keine Lust

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