forum logo image
caferacer-forum.de - Das Forum für Petrolheads, Garagenschrauber, Ölfinger, Frickelracer und Alteisentreiber

Reifenfreigaben im FZG-Schein.. Interpretationshilfe bitte :D

Technische Fragen und Antworten, Tipps und Tricks für Profis und Bastler
Benutzeravatar
Revace
Beiträge: 673
Registriert: 19. Jan 2013
Motorrad:: YAMAHA XJ 550 als CR
HONDA VTR1000
XT600 43f

Reifenfreigaben im FZG-Schein.. Interpretationshilfe bitte :D

Beitrag von Revace »

Hallo zusammen,

Meine letzte Reifenfrage war zur XJ550, aber meine XT600 43f braucht für den Tüv auch frische Reifen. Ich würde gerne ein paar grobstollige aufziehen. Ausnahmsweise sogar nicht der Optik wegen, sondern das Ding soll wirklich Gelände können. Leider gibt es für das alte Möp kaum noch Freigaben seitens der Hersteller für moderne Reifen, schon garnicht für grobstollige.

Jetzt habe ich da aber noch ein Verständnisproblem mit den Reifenfreigaben. Ich weiß nicht, ob ich eine solche überhaupt benötige, oder ob es reicht wenn ich die richtigen Dimensionen wähle. In meinem FZG-Schein steht dazu ein bisschen was, ich werde aber nicht schlau draus. Ich tippe das mal ab und hoffe auf die Experten hier :prost:

AUSN.: FAHRTRICHTNANZ.FEDERND BEFESTIGT * REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN * Entstörstecker: TDT-137.WIDERSTANDSZÜNDKERZEN: NGK R DR7ES OD.NGK R DPR7WA-9 OD. NGK R DPR8EA-9 * M.SONDERLENKER TOMMAASELLI 214.B BREITE 860MM. GRIFFENDE 1149MM UB. FAHRBAHN * ZU P.2.M. LEISTUNGSSTEIG.D.GEÄND.ANSAUGSTUTZEN KENN.43F * ZU 15.1+2: A.GEN.: V0.3.00-21 43 R.HI.4.00 - 18 64R * ZU 15.1+2 A.GEN.: 90/90-21 54 T I.V.M. HI. 130/80-18 72T

Also einmal l.t Betriebsanleitung (die ich nicht mehr habe) und dann zweimal Eintragungen in Zoll und metrisch aber scheinbar ohne Fabrikatsbindung. Heißt das ich kann z.B. hinten alles in der Größe 130/80-18 aufziehen. Aber dann keine 120er Breite??

Ich bin mir relativ sicher, dass viele Tüv Prüfer mir da bei Nachfrage auch keine ganz korrekten und vollständigen Antworten geben könnten. Schön wäre es außerdem, wenn das ganze ohne eine weitere Eintragung geht und ich mir damit den Gang zum Amt sparen könnte....

Danke und viele Grüße

Benutzeravatar
obelix
ehem. Moderator
Beiträge: 8161
Registriert: 14. Aug 2014
Motorrad:: Kawasaki Z550
Wohnort: 71640
Kontaktdaten:

Re: Reifenfreigaben im FZG-Schein.. Interpretationshilfe bitte :D

Beitrag von obelix »

Revace hat geschrieben:...REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN
Also einmal l.t Betriebsanleitung (die ich nicht mehr habe)
ääähm... Die o.g. Betriebserlaubnis hat mit der Betriebsanleitung nix zu tun. die B-erlaubnis ist die ABE des Fahrzeuges, erstellt bei der Zulassung des Fahrzeugmodells in D. Die B-anleitung bekommt der "User" mit der Maschine geliefert, da steht dann drin, welcher Schalter für was ist und wo der Zündschlüssel reingesteckt wird:-)

Ich würde unter Angabe der Fahrzeugdaten einfach mal den/die Hersteller Deines Wunschreifens anschreiben und um Freigaben bitten. Wenn Du da was bekommst, musst es auch ned eintragen lassen, wenn Du Dich an die da beschriebenen Vorgaben hälst.

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

Benutzeravatar
MichaelZ750Twin
Beiträge: 7564
Registriert: 27. Mai 2014
Motorrad:: einige Kawa Z750Twin, Z1100ST, Z440, Yamaha RD80LC1, FZR1000EXUP (zu verkaufen), Ducati 900 SL, CanAm Military 250
Wohnort: Treuchtlingen
Kontaktdaten:

Re: Reifenfreigaben im FZG-Schein.. Interpretationshilfe bitte :D

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Hi Revace,

du hast uns die standardmäßigen Reifengrößen unterschlagen und hast nur die alternativen Reifengrößen benannt.
Die ABE seines Moppeds (also größer 125 cm³) hat keiner vorliegen, die hält das KBA fest unter Verschluss !
Ich kann aus deinen Angaben keine Fabrikatsbindung erkennen, also dürfen die Reifen von verschiedenen Herstellern sein, was aber meist nicht ratsam ist, da Reifen oft als Pärchen entwickelt werden.

Allerdings ist in der letzten Zeile die Abkürzung "I.V.M." zu lesen, also "in Verbindung mit".
Das schließt eine Kombination der vorgenannten Reifen im Zollformat mit den später genannten metrischen Reifen aus.
Also entweder die Kombi V0.3.00-21 43 R.HI.4.00 - 18 64R oder die moderneren 90/90-21 54 T I.V.M. HI. 130/80-18 72T

Mittlerweile sind die Reifenhersteller und nicht mehr die Moppedhersteller für Reifenfreigaben verantwortlich.
Wenn du also irgendwo eine Freigabe eines Reifenherstellers für dein Mopped (mit exakter Typangabe, hier: 43F) findest, kannst du die montieren, ohne das ein Eintrag erfolgen muss.
Den verdammten Zettel (= Freigabe) musst du aber ausgedruckt zum TÜV mitbringen und natürlich immer mitführen !
LG, Michael
"Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)

Benutzeravatar
Revace
Beiträge: 673
Registriert: 19. Jan 2013
Motorrad:: YAMAHA XJ 550 als CR
HONDA VTR1000
XT600 43f

Re: Reifenfreigaben im FZG-Schein.. Interpretationshilfe bitte :D

Beitrag von Revace »

obelix hat geschrieben:
Revace hat geschrieben:...REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN
Also einmal l.t Betriebsanleitung (die ich nicht mehr habe)
ääähm... Die o.g. Betriebserlaubnis hat mit der Betriebsanleitung nix zu tun. die B-erlaubnis ist die ABE des Fahrzeuges, erstellt bei der Zulassung des Fahrzeugmodells in D. Die B-anleitung bekommt der "User" mit der Maschine geliefert, da steht dann drin, welcher Schalter für was ist und wo der Zündschlüssel reingesteckt wird:-)
Auwei, da war ich wohl auf der falschen Fährte. Ein wenig gewundert hab ich mich selbst schon. Die Betriebserlaubnis kann ich ja aber auch nicht einsehen, und selbst wenn wären wohl Reifen aus den 80ern eingetragen.

obelix hat geschrieben:Ich würde unter Angabe der Fahrzeugdaten einfach mal den/die Hersteller Deines Wunschreifens anschreiben und um Freigaben bitten. Wenn Du da was bekommst, musst es auch ned eintragen lassen, wenn Du Dich an die da beschriebenen Vorgaben hälst.
Jau, das wär am schönsten. Ein paar hab ich schon probiert, wollten mir aber keine Freigabe erteilen. Andere haben keine passenden im Sortiment. Werde es jetzt noch bei Heidenau probieren, obwohl deren Grobstoller nicht mein Traumkandidat ist.

Benutzeravatar
Revace
Beiträge: 673
Registriert: 19. Jan 2013
Motorrad:: YAMAHA XJ 550 als CR
HONDA VTR1000
XT600 43f

Re: Reifenfreigaben im FZG-Schein.. Interpretationshilfe bitte :D

Beitrag von Revace »

MichaelZ750Twin hat geschrieben: du hast uns die standardmäßigen Reifengrößen unterschlagen und hast nur die alternativen Reifengrößen benannt.
stimmt, die sind 3.00-21 vorne und 4.60-18 hinten.

Das heißt, wenn ich heute noch Reifen in dieser Dimension finden würde, könnte ich sie ohne Papiere fahren, solange es sich um (allgemein) strassenzugelassene Reifen handelt mit dem nötigen Geschwindigkeitsindex ?

Benutzeravatar
MichaelZ750Twin
Beiträge: 7564
Registriert: 27. Mai 2014
Motorrad:: einige Kawa Z750Twin, Z1100ST, Z440, Yamaha RD80LC1, FZR1000EXUP (zu verkaufen), Ducati 900 SL, CanAm Military 250
Wohnort: Treuchtlingen
Kontaktdaten:

Re: Reifenfreigaben im FZG-Schein.. Interpretationshilfe bitte :D

Beitrag von MichaelZ750Twin »

absolut korrekt, sind ja eingetragen !
Wenn sich sonst kein Eintrag wie "Reifen vorn und hinten vom selber Hersteller" finden läßt hast du freie Auswahl.

Der 4.60 ist natürlich ungnädig.
Da wirste für aktuellere Reifen doch wohl auf die alternativen Reifengrößen zurückgreifen müssen.
Ich tendiere klar zu den moderneren, metrischen Größen.
Damit bekommste zumindest halbwegs moderne Reifen oder ein Hersteller prescht da voran und bietet Top-Reifen an, die mir aber mangels Enduroerfahrung nicht bekannt sind.
Was bietet denn Heidenau mit Freigabe für deine XT an, um diesen Hersteller mal wieder zu herauszufordern ;)

Grobstollig ist der Conti TKC 80:
https://www.continental-reifen.de/motor ... uro/tkc-80
Habe zwar schon zwei solche Hinterreifen montiert, bin damit aber selber noch nie ernsthaft auf der Strasse gefahren.
Kenne Jungs, die damit auf der Strasse ziemlich zügig unterwegs sind ;)

Im tiefem Gelände wie feuchter, matschiger Waldboden, sind die überfordert, aber meine Alternative, noch grobstolligere Crossreifen haben nur noch eine NHS-Kennung und sind nicht mehr auf der Strasse zulassungsfähig.
Auf Schotter funktionieren die TKC 80 ganz gut, soweit ich das beurteilen kann.

Über eine nasse Wiese zu fahren ist natürlich kein Problem, aber eine starke Steigung im Wald zu erklimmen, aus dem Stand aus einer Pfütze heraus, da lassen sie einen (fast) im Stich.
Musst selber entscheiden, in welch schwieriges Gelände du dich begeben willst ;)
LG, Michael
"Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)

Benutzeravatar
Bambi
Beiträge: 11877
Registriert: 15. Jan 2014
Motorrad:: Triumph Tiger Trail 750 - Suzuki DR Big 750-Gespann - Suzuki GN 400 - mehrere MZ - Hercules GS 175/7
Wohnort: Linz/Rhein

Re: Reifenfreigaben im FZG-Schein.. Interpretationshilfe bitte :D

Beitrag von Bambi »

Hallo Revace, hallo zusammen,
wie wäre es mit diesen hier:
http://de.reifenwerk-heidenau.com/modul ... =39&pic=61
Ach je, schon wieder Heidenau ...
Dann hättest Du beide Reifen vom gleichen Hersteller in korrekter Größe und Kombination. Auf eines solltest Du allerdings achten:
Wenn die Mittelblöcke des Vorderreifens im Vergleich zu den nächsten Seitenblöcken höher sind hast Du ev. deutliches Lenkerrühren beim Umlegen in Wechselkurven. Ging mir auf der Trail so. Die gleich bereiften und nur trommelgebremsten XT 500 meiner Freunde blieben in dieser Situation ruhig. Da dies aber nicht auf der Bremse vorkam könnte ich mir eher vorstellen, daß es wohl auf die 25 - 30 kg Mehrgewicht meiner Triumph zurückzuführen ist.
Dieser hier für vorne und den vorgenannten für hinten ginge auch:
http://de.reifenwerk-heidenau.com/modul ... =37&pic=47
In ähnlicher Art habe ich meine Tiger Trail etliche Jahre (Metzeler Enduro I in 3.00 - 21 und Trial 4.00 - 18) gefahren bis Metzeler die Trial-Reifen aus dem Programm genommen hat. Und die Triumph habe ich immer sehr schräg gefahren. Der Metzeler-Mann mit dem ich nach der Einstellung telefonierte war über diese von mir geschilderte Kombi selbst äußerst erstaunt ...
Aber als erstes würde ich versuchen, von Heidenau eine Freigabe für deren K 60 Scout in 90/90 - 21 vorne und 4.00 - 18 hinten zu bekommen. Das ist der beste Enduro-Reifen für gemischten Betrieb den ich bisher kenne. Den werd' ich der Triumph nach ihrer Wiederbelebung auch spendieren.
Noch ganz allgemein: im Gelände muß der Luftdruck reduziert werden, mit einem Straßendruck von 1,8 - 2,2 bar dreht der beste Dreckreifen durch! Mit ca 1,2 bar habe ich gute Erfahrungen gemacht, allerdings braucht es dann ev. schon Reifenhalter (hat die Triumph) oder eine Doppelhump-Felge (hat die Big).
Schöne Grüße, Bambi Deren K 60 Scout
'Find me kindness, find me beauty, find me truth' (Dreamtheater aus 'Learning to live')

Troubadix
Beiträge: 3979
Registriert: 10. Okt 2014
Motorrad:: 4 x Kawasaki

ZRX 1200S LKM Motor Bj 2003

Zephyr 750 "Die Orange" Bj 1991

Zephyr 750, Bj 1993

Z400 4 Zylinder, Bj 1981
Wohnort: Nähe Limburg/Lahn

Re: Reifenfreigaben im FZG-Schein.. Interpretationshilfe bitte :D

Beitrag von Troubadix »

In meiner Motorrad Whatsapp Gruppe fällt bei Enduro immer wieder mal der Name MITAS...



Troubadix
"Ever Tried? Ever failed? No matter. Try again. Fail again. Fail better"

(Samuel Beckett)

Und wenn ein Cafe-Racer 2 Zylinder haben sollte, na dann nehm ich doch nen Doppelten!!!

Benutzeravatar
f104wart
ehem. Moderator
Beiträge: 19046
Registriert: 1. Apr 2013
Motorrad:: CX 500C (PC01), CX 650E "L´abono carrera" im Umbau, CX 500 EML
Wohnort: 35315 Homberg Ohm

Re: Reifenfreigaben im FZG-Schein.. Interpretationshilfe bitte :D

Beitrag von f104wart »

obelix hat geschrieben:
Revace hat geschrieben:...REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN
Also einmal l.t Betriebsanleitung (die ich nicht mehr habe)
ääähm... Die o.g. Betriebserlaubnis hat mit der Betriebsanleitung nix zu tun. die B-erlaubnis ist die ABE des Fahrzeuges, erstellt bei der Zulassung des Fahrzeugmodells in D.
ABE und Betriebserlaubnis müssen nicht zwangsläufig identisch sein. Nach einem Umbau oder einer Änderung kann man auf Basis des §21 StVZO auch eine Einzelbetriebserlaubnis (im Gegensatz zur ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis) beantragen.

Die Fabrikatsbindung bei Reifen ist im Grunde hinfällig, da es Reifen, die damals vor 30 Jahren eingetragen waren, heute gar nicht mehr gibt.

Ergo besorgt man sich eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller und gut isses. Oder man geht zum TÜV und lässt sich die Fabrikatsbindung aus- und mögliche Reifengrößen in Zoll und den vergleichbaren metrischen Größen eintragen. Auch dabei kann eine Freigabe des Reifenherstellers helfen, wenn es zum Beispiel um bestimmte Felgen-/Reifenkombinationen geht. Wie z.B. 120/90-18 auf einer 2.15er Felge.

Benutzeravatar
Bambi
Beiträge: 11877
Registriert: 15. Jan 2014
Motorrad:: Triumph Tiger Trail 750 - Suzuki DR Big 750-Gespann - Suzuki GN 400 - mehrere MZ - Hercules GS 175/7
Wohnort: Linz/Rhein

Re: Reifenfreigaben im FZG-Schein.. Interpretationshilfe bitte :D

Beitrag von Bambi »

Hallo zusammen,
dieser Satz '...REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN' bedeutet, daß man, wenn dort keine Bindung eingetragen ist, jeden passenden Reifen (Größe, Tragfähigkeit, Geschwindigkeit) fahren kann. Wenn dort ein bestimmter Reifen eingetragen ist: siehe Ralfs vorigen Kommentar!
Schöne Grüße, Bambi
PS: jetzt sehe ich auch, wohin mir in meinem vorigen Post das 'Deren K 60 Scout' verrutscht ist. Hab's trotz Vorschau nicht wiedergefunden, aber in der Grußzeile definitiv nicht vermutet und nachgesehen ... :lachen1:
'Find me kindness, find me beauty, find me truth' (Dreamtheater aus 'Learning to live')

Antworten

Zurück zu „Fahrwerk/Räder“

Axel Joost Elektronik