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Reifenfreigaben im FZG-Schein.. Interpretationshilfe bitte :D

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Revace
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Re: Reifenfreigaben im FZG-Schein.. Interpretationshilfe bitte :D

Beitrag von Revace »

okay, danke für die ausführlichen Antworten! Für den Heidenau K60 gibts es eine Freigabe, den könnte ich zur Not nehmen. Ein stolligerer wäre mir aber lieber. TCK80 hatte ich mal auf einem alten Moped und bin auf nassem Asphalt eher schnell weggerutscht. Gefallen würde mir evtl. noch der Mitas E09. Für den gibt es jetzt aber z.B. keine Herstellerfreigabe für mein Motorrad. Solange ich mich an die unter "AUSN." eingetragenen Dimensionen halte ist das demnach egal?

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scrambler66
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Re: Reifenfreigaben im FZG-Schein.. Interpretationshilfe bitte :D

Beitrag von scrambler66 »

Revace hat geschrieben:Für den Heidenau K60 gibts es eine Freigabe, den könnte ich zur Not nehmen. Ein stolligerer wäre mir aber lieber.
Aus dem Grund bin ich schon vor Jahren vom TKC auf K60 Snowtex umgestiegen :wink: - evt. hat aber Conti inzwischen die Gummimischung des TKC aktualisiert, denn andere berichten über eine bessere Nasshaftung. Aber wie auch immer, im Gelände ist der TKC überbewertet (auch nicht besser als z.b. der K60) - der Michelin T63 greift da viel besser und ist seit Jahrzehnten bewährt. http://nx650.nx250.de/albums/userpics/1 ... 1994_4.JPG. Leider ist/soll er angeblich aus dem Programm genommen werden.

Bei deiner XT gibts aber ein kleines Problem - den Michelin gibts nur in "S" https://www.reifentiefpreis.de/motorrad ... 130-80-18/ was für deine XT völlig ausreichen würde - eingetragen ist bei dir aber eine "T"-Kennzeichnung :dontknow: .
Zuletzt geändert von f104wart am 24. Sep 2017, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat auf den eigentlichen Bezug gekürzt.
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Revace
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Re: Reifenfreigaben im FZG-Schein.. Interpretationshilfe bitte :D

Beitrag von Revace »

scrambler66 hat geschrieben: eingetragen ist bei dir aber eine "T"-Kennzeichnung :dontknow: .
Höchstgeschwindigkeit ist ja nur 151kmh eingetragen. Warum dann ein T als Geschwindigkeitsindex? Das ist ärgerlich, weil fast alle Enduroreifen nur ein S haben :(

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scrambler66
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Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten

Beitrag von scrambler66 »

f104wart hat geschrieben: 23. Sep 2017Oder man geht zum TÜV und lässt sich die Fabrikatsbindung aus- und mögliche Reifengrößen in Zoll und den vergleichbaren metrischen Größen eintragen.
Ja, und weil ich das die letzten Jahren auch immer fleißig bei all meinen Mopeds gemacht habe dachte ich, das Thema wäre für mich durch.

Doch heute bei der Zulassung meines Neuerwerbs, bei dem der Vorbesitzer schon vor 15 Jahren die Fabrikatsbindung hat austragen lassen, stand nun auf einmal wieder dieser verhaßte Satz mit der Reifenfabrikatsbindung drin :banghead: . All mein Toben hat nichts genutzt, angeblich besteht Anweisung von ganz oben (Bundesland Baden Württemberg), das dieser Satz bei Motorrädern, die ursprünglich Reifenfabrikatsbindung in der BE hatten, nicht gestrichen werden darf :stupid:.

Gilt der Bestandsschutz nicht mehr?

Muss ich nun bei meiner Domi auf die eingetragenen 18/19'' Felgen die 17/21'' Reifen der Betriebserlaubnis aufziehen?

Was nun?
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Revace
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Re: Reifenfreigaben im FZG-Schein.. Interpretationshilfe bitte :D

Beitrag von Revace »

Schnelle Frage: Ich habe hier noch einen recht frischen Schlauch in 4.00-18 rumliegen. Das entspricht ca 110 bis 120er Reifenbreite. Mein neuer Reifen ist aber 130-18. Kann ich den Schlauch bedenkenlos verbauen? Würde das nämlich sonst gerne morgen machen, und nicht noch einen 130er bestellen müssen... Und welche Rolle spielt der Schlauch bei der Betriebserlaubnis? Oo

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Bambi
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Re: Reifenfreigaben im FZG-Schein.. Interpretationshilfe bitte :D

Beitrag von Bambi »

Hallo Revace,
ich mache es nur im Notfall und tausche bei nächster Gelegenheit gegen den Richtigen. Und niemals einen zu großen Schlauch in einen kleinen Reifen. Der könnte sich in Falten legen, walken und durch die dabei entstehende Hitze beschädigt werden. In Deinem speziellen Fall würde ich, um z.B. eine anstehende Tour zu retten, den Schlauch montieren. Und am Montag den Richtigen bestellen und schnellstens montieren. Wenn Du morgen bzw. heute nicht los willst würde ich warten und gleich den korrekten Schlauch montieren.
Hinsichtlich der Betriebserlaubnis habe ich keine Ahnung, würde aber darauf tippen, daß immer der zu einem Reifen passende/gehörende Schlauch zu montieren ist. Vielleicht kann unser Recycler das genauer sagen, der macht doch in Reifen ...
Und schau mal hier, bei Heidenau werden der 130-er und der 4.00-er Reifen für den gleichen Schlauch aufgeführt wenn ich die Liste richtig verstehe.
Schöne Grüße, Bambi
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f104wart
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Re: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten

Beitrag von f104wart »

scrambler66 hat geschrieben: 20. Okt 2017 ... angeblich besteht Anweisung von ganz oben (Bundesland Baden Württemberg), das dieser Satz bei Motorrädern, die ursprünglich Reifenfabrikatsbindung in der BE hatten, nicht gestrichen werden darf :stupid:.
Das Thema hatten wir weiter oben schon:

Ganz allgemein:
Dieser Satz '...REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN' bedeutet, daß man, wenn darunter kein Reifenfabrikat/-typ eingetragen ist, jeden passenden Reifen (Größe, Tragfähigkeit, Geschwindigkeit) fahren kann.

Wenn dort ein bestimmter Reifen eingetragen ist, den man nicht fahren möchte oder den es heute nicht mehr gibt, besorgt man sich eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller und gut isses.

In Deinem Fall:
scrambler66 hat geschrieben: 20. Okt 2017Muss ich nun bei meiner Domi auf die eingetragenen 18/19'' Felgen die 17/21'' Reifen der Betriebserlaubnis aufziehen?
Sind diese Reifen/Felgenkombinationen eingetragen oder werden eingetragen, darfst Du sie natürlich fahren.



Der Satz '...REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN' bedeutet eigentlich nur, dass man in der Betriebserlaubnis nachschauen muss, ob dort eine Fabrikatsbindung vorliegt, und, dass man sie beachten muss, solange nichts anderes eingetragen ist. Das eine schließt das andere ja nicht aus. :wink:


Am Beispiel dieser Liste von Honda kann man das sehr schön beschreiben.
reifenfreigaben_CX500.pdf
Dort sind zunächst mal irgendwelche Reifen von Dunlop eingetragen und die entsprechenden Größen dazu.

Liegt nun ergänzend dazu eine Freigabe eines anderen Reifenherstellers für dieses Moped vor, dann darf natürlich auch dieser Reifen auf diesem Moped gefahren werden. Auch dann, wenn dort eine weitere (zusätzliche) Reifengröße (statt der zölligen zum Beispiel eine metrische) angegeben ist. Diese Freigabe sollte man dann, wenn die Größe NICHT im Fahrzeugschein eingetragen ist, sicherheitshalber mitführen.

Wird aufgrund einer Einzelabnahme nach §21 StVZO (§19(2) StVZO) eine andere Felgengröße eingetragen (zum Beispiel von 21" auf 19" in Verbindung mit für die Felge und die Platzverhältnisse am Moped zulässigen Reifengrößen, dann ERGÄNZT diese Eintragung die ursprüngliche, hebt sie aber nicht auf.

Du darfst also nach wie vor das 21" Rad fahren, musst es aber nicht. Ich darf auf meiner CX die Dunlop Reifen fahren, muss es aber nicht, weil es eine Freigabe des Reifenherstellers für den BT 45 gibt, usw... :mrgreen:
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MichaelZ750Twin
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Re: Reifenfreigaben im FZG-Schein.. Interpretationshilfe bitte :D

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Hi Revace,
ein Schlauch bedient immer mehrere Reifengrößen, korrekt.
Die möglichen Reifenbreiten sind idealerweise auf dem Schlauch aufgedruckt.

Hier ein Beispiel aus dem Metzeler Katalog:
Schlauch Me E 18
3.25-3.50-4.10-4.60-4.25/85-110/70-120/70-130/70-110/80-100/90-110/90-18
Schlauch Me F 18
4.00-4.25-4.50-140/70-150/70-120/80-130/80-140/80-120/90-130/90-18

Wie Bambi schon anmerkte, nie einen zu großen Schlauch in einen zu kleinen Reifen montieren, was bei deinem 130er Reifen sicher nicht zutrifft.
Einen zu kleinen Schlauch in einen zu großen Reifen zu montieren und aufzublasen heißt ihn bis an seine Dehnungsgrenze zu belasten.
Die Reserven werden weniger, wenn man an Top-Speed oder max. Zuladung denkt.
Ein frischer Schlauch mag das noch mitmachen, ein in die Jahre gekommener, zu kleiner Schlauch wird undicht.
Im schlimmsten Fall kann er platzen, die möglichen Folgen will ich nicht beschreiben.

Schau nochmal genau hin und dann triffst du die Entscheidung.
LG, Michael
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Re: Reifenfreigaben im FZG-Schein.. Interpretationshilfe bitte :D

Beitrag von Revace »

Danke für die Hilfe! Eilige Tour steht nicht an, ich werd den passenden bestellen und den Reifen erst nächste Woche aufziehen dann. Hatte auch gesehen, dass 4.00er Schläche anderer Hersteller z.T. auch für 130er sind daher dachte ich es geht. Auf meinem steht aber 130 definitiv nicht mehr mit drauf. Also lieber auf Nummer sicher gehen... Hat jemand ne Empfehlung dazu? Hab von Heidenau Schläuchen wiederholt schlechtes gehört.... ?

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MichaelZ750Twin
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Re: Reifenfreigaben im FZG-Schein.. Interpretationshilfe bitte :D

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Ich lasse gern Michelin-Schläuche montieren und die funktionieren wie sie sollen ;)
LG, Michael
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