Ok, den Hersteller nach Unbedenklichkeit zu fragen war damals bischen naiv... Geraten dazu hat mir mein Tüvmensch...
Für mich waren das die Anfänge des Costumiesing und ich wollte alles richtig machen, Heute läuft vieles anders, geb ich zu.
Den Schrieb hab ich gefunden. Ob ich den so ohne weiteres Veröffentlichen kann, ich bin unsicher und lass es erst mal...
Nun, hier steht allerdings :
Schweissen
Alle, nicht die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Teile von Stahlrahmen können geschweißt werden.
Dazu gehören z.B. Halterungen für Seitendeckel, Helmschlösser o. Seitenständer, ebenso der Hauptständeranschlag oder der
Lenkanschlag.
Risse und eingedrückte Rohre können nicht repariert werden, diese Rahmen sind auszutauschen blabla.
Da das Ing.büro nicht genaugenug auf meine Anfrage geantwortet hat, rief ich nochmal an, damals und wies auf das kürzen des
Rahmenheck hin.
Dann kahm es zu der Aussage: Schweissungen an der A Schleife sind zu unterlassen, Schweissungen an der
B Schleife siehe Hinweis Schweissen.
So gesehen war für mich klar, der Heckabschluss der Kawa ist ein Kennzeichen und Beleuchtungshalter, also ein Teil das die
Fahrsicherheit nicht beeinflusst.
Nett fand ich das damals schon, das der Importeur v. Kawa, meine Anfrage ernsthaft weitergeleitet hat
.
Eins ist mir allerdings aufgefallen beim nochmaligen lesen des Schriebs, Scheinbar hat der Lenkkopf in der A Schleife eine Sonderstellung.
P.4 Bei Schweissungen am Lenkkopf muss sichergestellt sein das der Sitz der Lageraussenringe nicht unrund wird. Aus diesem Grunde sollten die Lager während der Schweissung eingebaut bleiben.