f104wart hat geschrieben: 8. Jan 2018
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Dein Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) ist lediglich die Bescheinigung der Zulassungsbehörde, dass das Fahrzeug zugelassen wurde.
Ansonsten schlage ich vor, dass Du zur Klärung der Begrifflichkeiten einfach mal die Suchmaschine bemühst.
Also wenn wir schon bei den Begrifflichkeiten angelangt sind, dann möcht ich auch ein paar Korinthen kacken
dei Zulassungsbescheinigung
II ist NICHT der Nachweis, dass das Fz zugelassen ist, sondern ist der Nachweis, dass man der Eigentümmerd des Fahrzeuges ist (der besitzer wird nicht eingetragen, nur der Halter) aber der Besitz der Urkunde wiest auch den Besitz des Fahrzeuges aus. vergleicbar mit dem "alten Fz-Brief".
Die Zulassungsbescheinigung Teil
I - soweit nicht entwertet - weist im Gegenzug dazu eine gültige Zulassung zum Straßenverkehr aus. Immer davon ausgehend, dass das Fz auch in einem solchen Zustand sich befindet.
So nu pack ich meine Besserwissermodus wieder weg mit dem Wissen, dass die HU an meinem Moped schon seid Oktober abgelaufen ist und ich trotz Zulassungsbescheinigung I NICHT am Straßenverkehr teilnehmen darf - außer zur Fahrt zur Prüfstelle.
Gruß
der Indianer