Also ich habe gerade heute mit meinem TÜV Prüfer des Vertrauens gesprochen. Der sagte mir, dass wenn einmal ein G-KAT verbaut ist, kann man nicht zurückrüsten. Auch wenn es ähnliche Anlagen gibt. Einen U-KAT hingegen rauszuschmeißen ist dagegen einfacher...cafetogo hat geschrieben: 18. Okt 2017 Ich baue gerade für jemanden eine Ansauganlage da kommt man nicht dran vorbei sich zu informieren, für die k Modelle gibt es zahlreiche Unbedenklichkeitsbescheinigungen für andere Abgasanlagen von BMW, die k1100 gab es auch ohne G- Kat, wie ich das gelesen habe gibt es zwei verschiedene Steuergeräte dafür, mit und ohne G-kat.
Im Flyingbrick Forum gibt es eine PDF Datei darüber oder BMW direkt anschreiben.
Grüße
Roland
Im Falle eines G-KAT sind diese Nachrüst-Universal-Kats wohl die einzige Möglichkeit, wenn man denn auf legaler Ebene bleiben will. Wenn die Ergebnisse der AU ohnehin egal sind, so kann man verbauen was man will... Das ist dann aber nichtmehr im Sinne des Gesetzgebers.
Viele Grüße,
Marco