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CB 400 und K&N Luftfilter

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Vitag
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Re: CB 400 und K&N Luftfilter

Beitrag von Vitag »

Mein DEKRA Prüfer würde mich auslachen mit einer Kopie eines Fahrzeugscheines. Entweder es entspricht den Vorschriften und dann kann es auch eingetragen werden, mit Geräuschmessung etc., oder es ist eben nicht eintragungsfähig.

schrauberdad
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Re: CB 400 und K&N Luftfilter

Beitrag von schrauberdad »

im Prinzip könnte eine Briefkopie bei eindeutigen Sachen funktionieren... z.B. eine auf mem Anderen Moped geprüften Beleuchtungsanlage oder so. Bei den K&N kommt wie weiter oben erwehnt der Auspuff mit ins Spiel... also aus meiner (unmaßgeblichen) Sicht nicht übertragbar... Wenn's klappt, glückwunsch :rockout:

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f104wart
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Re: CB 400 und K&N Luftfilter

Beitrag von f104wart »

Alrik hat geschrieben: 12. Feb 2019
f104wart hat geschrieben: 12. Feb 2019Mir reicht EINE Bündelungsbehörde. Wir brauchen keine 16! :roll:
Drei haben wir ja schon in Hessen. :)
Ich hatte das auf die Zahl der Bundesländer bezogen. Es ist ja im Grunde auch nur eine Behörde an drei verschiedenen Standorten. Genau wie "der TÜV" oder "die DEKRA". :wink:


...Schrauberdas´s Beispiel zeigt auch wieder mal deutlich, wohin solche Anfragen führen können. Gegen die Dummheit mancher Zeitgenossen ist eben kein Kraut gewachsen. :roll:

Fußhupe
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Re: CB 400 und K&N Luftfilter

Beitrag von Fußhupe »

f104wart hat geschrieben: 12. Feb 2019Was hat denn der Vergleich mit den Reifen damit zu tun? :roll: ...
Sollte nur ein konkretes anderes Beispiel dafür sein, daß auch hier nach einem Umbau das Fahrzeug anders ist und somit auch hier neu gemessen/geprüft werden könnte/müßte. Ich vergaß, das Wort "Beispiel" voran zu stellen, aber ok ... :roll:
(Achtung: Überspitzung als rhetorisches Mittel) Das Pfeifen des Fahrtwindes um zusätzliche Kühlrippen um den Ölfilter könnte auch Auswirkung auf das Fahrgeräusch haben. Müßte man mal nachmessen ...
f104wart hat geschrieben: 12. Feb 2019... Das Ergebnis der Fahrgeräuschmessung setzt sich aus unterschiedlichen Parametern zusammen, im Wesentlichen aber auch von den montierten Endschalldämpfern, und kann niemals von einem auf das andere Fahrzeug übertragen werden. Es sei denn, der Prüfer kann das Vergleichsfahrzeug begutachten und die Geräuschentwicklung vergleichen. Alleine nach Aktenlage zu entscheiden ist unseriös....

Achtung, Beispiel: "Die Stabilität eines Rahmens setzt sich aus unterschiedlichen Parametern zusammen, ... und kann niemals von einem auf das andere Fahrzeug übertragen werden, zumal unterschiedliche Schweißkünste zum Einsatz kommen..... Alleine nach Inaugenscheinnahme zu entscheiden ist unseriös...." Also auch hier Stabilitätsnachweis welcher Art auch immer, Schweißnähte röntgen usw?
Oft lese ich hier (Achtung: sinngemäßes Beispiel) "Mein Tüvi kennt mich und weiß, daß ich prima Arbeit abliefere. Der nimmt mir das so ab". Wäre das keine Gefälligkeitseintragung, die (leider) die Rufe nach einer Bündelungsbehörde laut werden lassen?

"...die fragwürdige Kompetenz seines Prüfers..." ist ok, wenn der den Rahmenumbau abgesegnet hat und hat unter keine Umständen Auswirkungen auf zukünftige Eintragungen oder Verschärfung der Prüfvorschriften? "... unseriöse Machenschaften ..." sehe ich hier nicht. Aber ok ... :roll:
Ich finde es interessant, daß (Achtung: evtl Überspitzung als rhetorisches Mittel) eine moralische Instanz mit 2 Maßen misst. Aber ok ... :roll:

Jetzt aber gut.

@Sebastian, hue .daumen-h1:

Gruß
Jürgen

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onkelheri
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Re: CB 400 und K&N Luftfilter

Beitrag von onkelheri »

In meinem alten zulassungsbereich hatte der tüv ein archiv mit ordnern der motorradmarken und typen und der prüfer freute sich über jedes gutachten und bat dies SELBER kopieren zu dürfen um es dort abzulegen. Das war in den 90ern ...

gruß heri
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TortugaINC
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Re: CB 400 und K&N Luftfilter

Beitrag von TortugaINC »

f104wart hat geschrieben: 12. Feb 2019 Das Ergebnis der Fahrgeräuschmessung setzt sich aus unterschiedlichen Parametern zusammen, im Wesentlichen aber auch von den montierten Endschalldämpfern, und kann niemals von einem auf das andere Fahrzeug übertragen werden.
Sind Auspuffanlage, Motor und Luftfilter identisch, spricht nichts gegen eine Übertragbarkeit. Aus diesem Grund gibt es offene K&N Filter für Autos auch ohne 21er. Wären Geräuschmessungen niemals übertragbar, müsste das bei jedem zugelassenen Fahrzeug individuell geprüft werden. Sicher ist die Übertragbarkeit in diesem Einzelfall fraglich, aber mit den Pauschalisierungen wäre ich vorsichtig- das meinte auch Fußgupe mit seinem Beispiel.

f104wart hat geschrieben: 12. Feb 2019 Gegen die Dummheit mancher Zeitgenossen ist eben kein Kraut gewachsen. :roll:
Mal wieder gut gelaunt :roll:
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f104wart
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Re: CB 400 und K&N Luftfilter

Beitrag von f104wart »

Du findest es also intelligent, wenn jemand ein Gutachten, das ihm freundlicherweise (in diesem Fall von Schrauberdad) zur Verfügung gestellt wurde, mitsamt Name und allen möglichen persönlichen Daten dann an dritte weitergibt oder sogar im Downloadbereich eines Forums postet? :shock:

...Na, dann weiß ICH zumindest, wer von mir keine Unterlagen bekommt, sollte er mal danach fragen und ich sie haben. :neener:



Es gibt an der Grenze zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz eine Prüfstelle des TÜV Rheinland, die bis Ende der 1980er Jahre für die großzügige Auslegeung ihres Entscheidungsspielraums bekannt und beliebt war. ...Bis dann mal irgend jemand, der in Hessen abgeblitzt war, meinte, er müsse seine Erfahrungen in der Bildzeitung veröffentlichen.

Seitdem gibt es dort nur noch Dienst nach Vorschrift. :law:


Auch hier im Forum hatten wir mal den Fall, dass jemand das Gutachten seiner Vollabnahme komplett(!) mit allem Zipp und Zapp, incl. Gutachten-Nummer, Name des Prüfers und allen Details öffentlich gepostet hat. Zu sehen waren darauf unter anderem die offenen LuFis und die ungedämpften Absorptionsdämpfer sowie der Eintrag, dass eine Fahrgeräuschmessung nach Meinung des Prüfers nicht erforderlich sei... Und das hier in Hessen. Da muss man sich wirklich fragen, was in manchen Köpfen so vor sich geht. :stupid: :dontknow:

Aber genau das sind dann die Leute, die am lautesten über die Bündelungsbehörde und den TÜV schimpfen, wenn sie nach Hause geschickt werden. :friendlyass:

Vielleicht sollte man, bevor man anderen unterstellt, schlecht gelaunt zu sein,
selber mal etwas mehr Weitsicht entwickeln. :wink:


Ja, bei diesem Thema bin ich schlecht gelaunt und ich kann jeden Prüfer verstehen, der bei solchen Kandidaten einer riesengroßen Bogen um den §21 macht. :salute:

schrauberdad
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Re: CB 400 und K&N Luftfilter

Beitrag von schrauberdad »

... sind die K&N jetzt schon eingetragen? Finde es immer etwas blöd wenn erst ein riesen Fass aufgemacht wird und danach keine Rückmeldung kommt... Schönen Abend

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TortugaINC
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Re: CB 400 und K&N Luftfilter

Beitrag von TortugaINC »

Ich bin auch kein Freund davon, dass Gutachten veröffentlicht werden. Deiner Argumentation kann ich aber nicht folgen.

Wer gibt denn wild fremden aus einem Forum Gutachten, ohne sich die Zeit zu nehmen sensible Daten zu schwärzen? Aber über den Aufregen, der es veröffentlicht- ist klar. Wo ist die Weitsicht, von der du sprichst?

Was unabnehmbares abnehmen und nicht durchgeführte Geräuschmessung dokumentieren- Weitsicht?
Was denkst du, wievielen Polizeikontrollen die Abnahme stand hält? Das geht völlig ohne Internetforum in die Hose.
Abgesehen davon gibt es Kontrollorgane, welche die 21er zumindest stichprobenartig überprüfen. Und früher oder später ist dann eben der Stempel weg.
"Happiness is only real when shared”. 

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