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Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV

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ED123
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV

Beitrag von ED123 »

Alrik hat geschrieben: 6. Mai 2019 Zum Thema .. fehlende Verkleidung .. Der Prüfer, der da meint, nichts eintragen (und nicht fahren) zu müssen, ist ein Depp. Das fliegt einem bei jeder Kontrolle und bei jeder halbwegs ernsthaft durchgeführten HU um die Ohren und man ist permanent ohne Betriebserlaubnis unterwegs.
"Bei jeder Kontrolle" ist ganz sicher falsch, und das weisst du auch selbst.
Es ist mir in mehreren Jahrzehnten noch nie passiert, dass ein Polizist im Fahrzeugschein die einzelnen Posten durchgeht, ABEs durchliest und mit Anbauteilen vergleicht. Bei den letzten Kontrollen (NRW) wurde nur auf den Stempel auf dem Kz. geguckt. Es fühlt sich für die Bullen wohl auch lächerlich an, dem Verordnungs-Labyrinth - das auch dieser Thread wieder schön illustriert - hinterherzuspüren.
Wenn sich HU-Prüfer daran hochziehen, okay, wer sonst nichts im Leben zustande bringt, muss man hinnehmen.
Daher: Umbau vor der HU, dann zurück.

Wenn deine Rechtsposition lautet, abmontierten von Verkleidungsteilen bringt die "Betriebserlaubnis zum erlöschen", wie will der Herr Staatsanwalt denn diese Position durchsetzen?
Das ist reines Einschüchterungs-Gewäsch, da fehlt schlicht die Exekutive.
Und das ist auch gut so.
Zuletzt geändert von ED123 am 7. Mai 2019, insgesamt 1-mal geändert.
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Alrik
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV

Beitrag von Alrik »

Welcher Anwalt? Einschüchterung? Ich kann dir nicht ganz folgen.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.

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ED123
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV

Beitrag von ED123 »

"man ist permanent ohne Betriebserlaubnis unterwegs" nenne ich Einschüchterung.

Selbst wenn es so wäre - wen interessiert das (ausser Foren-Aktivisten) und welche Konsequenz soll das haben?
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Alrik
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV

Beitrag von Alrik »

Du kannst Fakten gern "Einschüchterung" nennen, ich versteh nur den Sinn dahinter nicht. Die technischen Zusammenhänge dazu müssen wir nicht weiter auseinandernehmen, oder?
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.

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ED123
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV

Beitrag von ED123 »

Wir können gerne die juristischen und technischen Fragen weiter besprechen.

- Welche Auswirkungen soll es haben "ohne Betriebserlaubnis" zu fahren?
- Erwartest du von einer Verkleidung bessere Fahrstabilität?
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martin58
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV

Beitrag von martin58 »

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Rostumwandler
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV

Beitrag von Rostumwandler »

ED123 hat geschrieben: 7. Mai 2019 - Welche Auswirkungen soll es haben "ohne Betriebserlaubnis" zu fahren?
Zunächst mal kostet es 50€. Wirklich interessant wirds preislich aber erst im Falle eines Unfalls, denn dann freut sich deine Versicherung wie ein Schnitzel und nimmt dich Regress. Bei erloschener BE sind sie nämlich raus.

Grüße,
Jens

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HeikoW
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV

Beitrag von HeikoW »

Ich möchte mich da auch mal einbringen :lachen1:

Fahre seit 1994 Fireblade und bin mit jeder Schraube per Du. Im Normalfall würde ich dir raten, wende dich im Firebladeforum an die Streetfighter Fraktion. Die können dir bestimmt helfen, wennes ums Austragen der Verkleidung geht.
Auf der anderen Seite habe ich mit wirklich hochrangigen Prüfingineuren gesprochen, als es darum ging, meine Gabelrohre TIN o. DLC beschichten zu lassen, was z.B. offiziell dem Ottonormalo keiner mehr einträgt. Diese Jungs haben die Wärmebehandlung der Rohre und das Austragen der Verkleidung auf eine Stufe gesetzt!
Kanns mir fast nicht vorstellen das du das so einfach hinbekommst. Eventuell über ne Moppedbude..

Übrigens denke ich auch, dass sich das weglassen der Verkleidung negativ auf vieles auswirkt. Fahrstabilität, mit Sicherheit! Selbst dein Benzin/Luftgemisch verändert sich dramatisch! usw.

Aber, Versuch macht kluch :grinsen1:

Warum der kleine Bremsflüssigkeitsbehälter nicht geht...ist klar, oder?.. mal abgesehen von der Zulassung... ist es ne einfache Volumensache. Es muss soviel Bremsflüssigkeit da sein, dass 4 Bremsbeläge abgefahren werden können ohne das Luft ins System kommt..

Falls du noch irgendwie Hilfe brauchst...melde dich..

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ED123
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV

Beitrag von ED123 »

Rostumwandler hat geschrieben: 7. Mai 2019 [Welche Auswirkungen soll es haben "ohne Betriebserlaubnis" zu fahren?]
Zunächst mal kostet es 50€.
Hmm, und ich fahre seit Jahrzehnten ohne so ein Papier herum, und wurde noch nie danach gefragt.
Ist wohl so ähnlich wie mit der dunklen Materie: Besonders faszinierend, weil man sie nicht feststellen kann.
Wirklich interessant wirds preislich aber erst im Falle eines Unfalls, denn dann freut sich deine Versicherung wie ein Schnitzel und nimmt dich Regress. Bei erloschener BE sind sie nämlich raus.
Aha - wer erklärt nach einem Unfall denn, dass die Betriebserlaubnis erloschen war?
HeikoW hat geschrieben: 7. Mai 2019 Es muss soviel Bremsflüssigkeit da sein, dass 4 Bremsbeläge abgefahren werden können ohne das Luft ins System kommt.
:lachen1:
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Alrik
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV

Beitrag von Alrik »

Ich glaub, hier ist jedes weitere Wort überflüssig.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.

Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.

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