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Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Lackierung, Oberflächenveredelung, optische Details
mrRobe100
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von mrRobe100 »

Hab vor kurzem noch ne Duc über den tüv bekommen da war der Rahmen auch gepulvert und es gab keinerlei Probleme 👍🏼

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TortugaINC
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von TortugaINC »

CafeSchlürfer hat geschrieben: 27. Aug 2019 Genau genommen dürften an Autos die ganzen BBS 2 teiler auch nicht gepulvert werden...Interessiert auch niemand...
In den meisten Fällen. Ich kenne aber Gegenbeispiele, wobei da der persönliche Feldzug eines Polizisten gegen „Tuning“ mit rein spielt.
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Alrik
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von Alrik »

In der Regel sagt keiner was, aber man wird logischerweise nirgends nen Freifahrtschein bekommen. Alles was mit Materialabtrag, Erhöhung der Kerbwirkung, Temperatureinfluss daherkommt, ist erstmal böse.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.

Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.

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Bonde
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von Bonde »

TortugaINC hat geschrieben: 27. Aug 2019
CafeSchlürfer hat geschrieben: 27. Aug 2019 Genau genommen dürften an Autos die ganzen BBS 2 teiler auch nicht gepulvert werden...Interessiert auch niemand...
In den meisten Fällen. Ich kenne aber Gegenbeispiele, wobei da der persönliche Feldzug eines Polizisten gegen „Tuning“ mit rein spielt.
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alk
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von alk »

Wir haben hier (BZ-PIR) auch so einen.
Aber ich meine einen Herrn B..... die ersten haben schon seinen Dienstplan ins Garagentor gehängt.
Hat der am WE Dienst, bleibt die Kiste stehen oder das Ersatzmoped muß ran.

Mir ist sowas aber zu albern, hatte aber auch zum Glück noch keine pers. Bekanntschaft mit besagtem Herrn.

Wenn man aber sein Gefährt in 2 Jahren 3 x mit Vollgutachten neu zulassen darf (kein Einzelfall), wird man wohl erfinderisch.

Es ist aber schon seltsam und traurig obendrein, das man nach Ansicht seines TÜV/Dekra-Prüfers alles im gesetzlichen Rahmen richtig gemacht hat. Und dann kommt da einer auf nem persönl. Feldzug mit Dienstmarke und Ermessensspielraum im negativen Bereich und sagt einfach mal so: Nö die Prüfstellen haben eh keine Ahnung, die Auslegung der Gesetzeslage übernehme jetzt ich. Das, das und das sowieso gefällt mir gar nicht. Fahrzeug her, Papiere her...können Sie sich ggf. entwertet beides frühestens nächste Woche auf der Dienstelle XY abholen. Außerdem hat das folgende Konsequenzen und Kostet XXXXX,-€. Schönen Tag noch.

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obelix
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von obelix »

Solche Kreuzritter gabs schon immer - leider.
Da hilft nur eines - massive Gegenwehr. Ich kenne einen Fall aus den frühen 90ern, da waren auch zwei solche Kandidaten unterwegs und haben ganz gezielt Leute rausgezogen, die eben von einer Tuningfirma gekommen sind. Klar, dass da noch nix eingetragen ist. Alternativ, wenn da nix los war, getunte Fahrzeuge auf der Strecke. Und nachdem die dann eine Weile ihr Unwesen getrieben hatten, haben sich örtlilch angesiedelte Unternehmer dann massiv beim Bürgermeister beschwert, wegen andauernder Geschäftsschädigung. Auch Privatfahrer schlossen sich an.

Als Folge davon wurde die beiden an die Leine gelegt. Geht also. Muss nur Hand und Fuss haben und den Tatsachen entsprechen.

Hatte ja neulich den Film verlinkt mit der netten Dame aus Hessen - das dürfte ähnlich sein. Fahrzeugsicherstellung wegen fehlendem Kettenschutz und v-i-e-l-l-e-i-c-h-t modifiziertem DB-Eater. Bei der Messung lag der aber absolut im Rahmen, also nicht zu beanstanden.

Solche Leute haben in Kontrollen absolut nix verloren, da haben sie viel zu viel Spielraum, Ihren Napoleon-Komplex auszuleben.

Man sollte sich vielleicht angewöhnen, Kontrollen einfach davonzufahren - kommt billiger:-)

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

alk
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von alk »

Wird halt schwierig, wenn man auf Alteisen mit einer Vmax von 120-130 unterwegs ist, fährt sich´s schwer davon.

Mopedschrauber
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von Mopedschrauber »

Einfach bei jedem mal wo die über die Stränge schlagen eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, dann sind die auch ganz schnell auf Linie. Wenn die Klage erfolgreich ist, macht sich das nämlich gar nicht gut in der Personalakte und selbst wenn sie abgewiesen wird, ist der Aufwand für die Polizei gigantisch. Das machen die Chefs nicht lange an.
Gruß Werner

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xam300
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von xam300 »

Vielleicht hake ich dann mal noch mit einem Thema rein.

Untere Aluguss-Gabelbrücke.. mögliche Verfahren zur "Einfärbung":

Pulvern (laut diesem Thema bei Alu kritisch zu betrachten, vor allem bei einer Gabelbrücke, die wundervolle lange Hebelarme festzuhalten hat)

Lackieren (finde ich irgendwie unüblich für dieses Bauteil)

Eloxieren (laut einiger Eloxalanwender problematisch bei Gussteilen, da keine einheitliche Verfärbung sichergestellt werden kann)

Ich schwanke zwischen Pulvern und Eloxieren, wobei nach misslungenem Eloxieren immernoch ein anderes Verfahren einfach angewendet werden könnte.

Priorität hat aber selbstverständlich die Wahrung der Bauteilfestigkeit.

Erfahrungswerte?

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lisser
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von lisser »

Hab jetzt nicht alles gelesen... aber warum sollte man die Gabelbrücken nicht lackieren? Hab ich gemacht... alles gut ! 😉
Geht nicht gibt´s nicht.

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