Ich seh Dein Problem ned... Die Radabdeckung ist halt sein persönlicher Feind, den er bekämpft:-) Da das aber kein Teil ist, das eingetragen wird/werden muss, seh ich da überhaupt kein Thema. Ob Du nachher das Ding rausoperierst oder damit rumfährst ist Dein ganz spezielles, eigenes Vergnügen. Wenn er es sehen möchte tust ihm halt den Gefallen, tut Dir ned weh und der Prüfer ist zufrieden. Und ein zufriedener Prüfer ist das Beste, was man erwarten kann. Aus Deinem Text lese ich raus, das er für alle anderen Änderungswünsche empfänglich ist - was gibts da dann noch weiter zu suchen????? Pflege ihn, behandel ihn gut, kraul ihm den Bauch und freu dich an ner guten Geschäftsbeziehung.7Fifty hat geschrieben: ↑17. Nov 2019Die erste Kontaktaufnahme zu einem Ing ist erfolgt. Ich habe ihm zwar keine Doku hingelegt, zumindest aber eine halbwegs bebilderte Wegleitung, damit er zumindest weiß, wohin die Reise gehen soll. Ergebnis: Jo... junger Mann... sieht ganz gut aus. Aber aufpassen: Radabdeckung will ich unbedingt sehen!
Selbst in ner Kontrolle später ohne Radabdeckung isses zumindest ein 5ß%50 Deal. Es existiert ja ein Schreiben vom KBA, dass fehlende Radabdeckungen nicht zu beanstanden sind. Das hältst dem Sheriif vor die Nase und i.d.R. isses dann gut.
Gruss
Obelix