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K&N Luftfilter an CB 500 four eintragen / Breifkopie oder Geräuschmessung?

Tipps, Tricks, Informationen und Fragen zu Vorschriften, Gesetzen und Schlupflöchern
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obelix
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Re: K&N Luftfilter an CB 500 four eintragen / Breifkopie oder Geräuschmessung?

Beitrag von obelix »

7Fifty hat geschrieben: 19. Nov 2019...das kann man doch nicht wirklich für bare Münze nehmen, oder?
Natürlich, unten im Dokument ist die Quellinfo, damit kannst beim KBA jederzeit nachprüfen, ob das, was Du hast, dem Original vom KBA entspricht. Darüber hinaus befass(t)en sich auch Andere mit diesem Thema intensiv, Kirschbaum schreibt zum Thema Radabdeckung:
"Das Hauptgewicht der Kommentierung liegt auf der Beantwortung technischer Einzelfragen zu den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO. Die Anmerkungen geben die in den zuständigen Fachreferaten des Bundesverkehrsministeriums vertretene Auffassung wieder. "

Und der Kommentar zu §36a lautet:

6
Hintere Radabdeckungen an Krad. Zur Frage, ob künftig die Einhaltung des Maßes 150 mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie bis zur unteren hinteren Kante der Radabdeckung entsprechend der „Vorläufigen Rili über die Anforderungen an Radabdeckungen“ gefordert wird, ist festzustellen.................Im Rahmen der Erteilung von BE nach §§ 20 oder 21 ist nach § 36a das Vorhandensein von Radabdeckungen gefordert, wenngleich mit dieser Forderung zunächst keine Anforderungen an die techn Merkmale solcher Abdeckungen verbunden sind. Im Interesse einer möglichst einheitlichen Anwendung der grundsätzlichen Vorschrift wurden die techn Merkmale bisher auf der Grundlage der „Vorläufigen Rili über die Anforderungen an Radabdeckungen“ – BMV/StV 7-4005 T/62 – vom 24. 1. 1962 (VkBl 1962, S 66 (s Erl 2)) bewertet. Aus dieser vorläufigen Rili stammt das in Bezug auf Krafträder bekannte Maß 150 mm.

Mit der Anwendung von internationalen EinzelRili im Zusammenhang mit der Erteilung von BE nach §§ 20 oder 21 kann es zul sein, dass die Radabdeckungen ganz oder teilweise nicht mehr den bisher angewendeten vorläufigen Rili entsprechen und die Erteilung der BE trotzdem nicht verweigert werden kann.

Damit erscheint es nicht mehr gerechtfertigt, wenn einzig bei Erteilung einer nationalen BE nach §§ 20 oder 21, die ausschließlich auf der Grundlage der Bau- u Betriebsvorschriften der StVZO u der nationalen Rili erteilt werden, auf dem Maß 150 mm bestanden wird.

Neben diesen Betrachtungen stellt sich die Frage, wie nachträgliche Veränderungen an Radabdeckungen von im Verkehr befindlichen Fz zu beurteilen sind.

Dennoch erscheint es nicht gerechtfertigt, wenn bei einer nachträglichen Verkürzung der hinteren Radabdeckung eines Krad vom Erlöschen der für das Krad erteilten BE ausgegangen wird, wenn andererseits die Erteilung einer BE nicht von der Einhaltung des Maßes 150 mm abhängig gemacht werden kann. Auch die Nichteinhaltung der Bau- u Betriebsvorschriften der StVZO lässt sich kaum darstellen, da die Forderung für das Maß 150mm nicht der Vorschrift selbst entspricht, sondern einer „vorläufigen Rili“, die sich im internationalen Bereich nicht wiederfindet.(1998)
Wie man sieht, ist das Thema weiträumig erfasst und diskutiert...

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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obelix
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Re: K&N Luftfilter an CB 500 four eintragen / Breifkopie oder Geräuschmessung?

Beitrag von obelix »

Zum Thema nit den berühmten 150mm zitiree ich hier mal den §36a aus der STVZO, der den Radabdeckungen gewidmet ist.
Originaltext:
(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.
(2) Absatz 1 gilt nicht für

1. Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,
2. die Hinterräder von Sattelzugmaschinen, wenn ein Sattelanhänger mitgeführt wird, dessen Aufbau die Räder überdeckt und die Anbringung einer vollen Radabdeckung nicht zulässt; in diesem Falle genügen Abdeckungen vor und hinter dem Rad, die bis zur Höhe der Radoberkante reichen,
3. eisenbereifte Fahrzeuge,
4. Anhänger zur Beförderung von Eisenbahnwagen auf der Straße (Straßenroller),
5. Anhänger, die in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind,
6. land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
7. die hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführten Sitzkarren (§ 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung),
8. die Vorderräder von mehrachsigen Anhängern für die Beförderung von Langholz.

(3) Für außen an Fahrzeugen mitgeführte Ersatzräder müssen Halterungen vorhanden sein, die die Ersatzräder sicher aufnehmen und allen betriebsüblichen Beanspruchungen standhalten können. Die Ersatzräder müssen gegen Verlieren durch zwei voneinander unabhängige Einrichtungen gesichert sein. Die Einrichtungen müssen so beschaffen sein, dass eine von ihnen wirksam bleibt, wenn die andere – insbesondere durch Bruch, Versagen oder Bedienungsfehler – ausfällt.


In keiner Zeile ist ein bestimmtes Mass vorgeschrieben oder auch nur empfohlen. Dieses Mass resultiert einzig aus Empfehlungen in Kommentaren zu diesem Paragraph und wurde offiziell nie in den Paragraphen eingepflegt. Findet man in anderen Bereichen übrigens auch, da werden TÜV-Interne RiLis als zwingende Voraussetzung benannt, die mit dem eig. Gesetz und den gültigen §§ rein nix zu tun haben.

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

7Fifty

Re: K&N Luftfilter an CB 500 four eintragen / Breifkopie oder Geräuschmessung?

Beitrag von 7Fifty »

obelix hat geschrieben: 19. Nov 2019 Natürlich, unten im Dokument ist die Quellinfo, damit kannst beim KBA jederzeit nachprüfen, ob das, was Du hast, dem Original vom KBA entspricht.
Ja, aber ich schleppe diesen Schriebs bestimmt nicht mit mir rum. Aus besagten Gründen, dem Sheriff damit garantiert nicht beeindrucken zu können. Der kennt ja nun auch nicht jeden Zettel ausm KBA... :bulle:

Kanns ja aber mal irgendwann dem Prüfer zeigen, wenn sich unsere Freundschaft gefestigt hat. :wink:
obelix hat geschrieben: 19. Nov 2019 In keiner Zeile ist ein bestimmtes Mass vorgeschrieben oder auch nur empfohlen. Dieses Mass resultiert einzig aus Empfehlungen in Kommentaren zu diesem Paragraph und wurde offiziell nie in den Paragraphen eingepflegt.
Da gebe ich dir Recht.

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f104wart
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Re: K&N Luftfilter an CB 500 four eintragen / Breifkopie oder Geräuschmessung?

Beitrag von f104wart »

7Fifty hat geschrieben: 19. Nov 2019Ja, aber ich schleppe diesen Schriebs bestimmt nicht mit mir rum.
Brauchst Du ja auch nicht. Kannst ja gegen die Mängelanzeige schriftlich Einspruch einlegen und den Schrieb als Anhang beifügen.

...Andererseits: Heutzutage hat ja fast jeder(Du wahrscheinlich schon, ich nicht!) ein Smartphone. Wo ist das Problem, irgendwelche Unterlagen dort abzuspeichern, um sie bei Bedarf vorzeigen zu können.

Es gibt Leute, die haben auf diese Weise ihr komplettes §21-Gutachten dabei. Wozu auch immer das gut sein soll.

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Ratz
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Re: K&N Luftfilter an CB 500 four eintragen / Breifkopie oder Geräuschmessung?

Beitrag von Ratz »

Hab mir heute den Schrieb auch mal reingezogen und halte ihn für authentisch.

Meiner Meinung geht es da aber um die damals angebauten Plastiklappen hinten unter dem Kennzeichen. Also die Dinger die wir früher am neu gekauften Moped abgeschraubt haben bevor die erste Fahrt statt fand. Konnte man ja auch nicht los mit so einem peinlichen Plastikschmutzfang!

Ja deswegen ist der Schrieb auch schon so alt und ja der Plastiklappen wurde damals dann auch nicht mehr gefordert. Den Schrieb jetzt dazu herzunehmen um einen kompletten Wegfall der Radabdeckungen zu begründen finde ich gewagt.

Das mag unter Umständen funktionieren, jedoch bin ich mir sicher das dieses Schreiben nicht dazu gedacht war oder ist. Da ging es nur darum ob der Plastiklappen ein wesentliches Element ist um eine Betriebserlaubnis zu erhalten. Also die Abmaße der STVZO Abdeckung überhaupt im Verhältnis zu einer nicht geforderten Radabdeckung laut EG stehen.

Zudem weiß auch niemand ob dieser Schrieb mittlerweilen nicht auch schon durch etwas substantielleres ersetzt worden ist.
Wenn du keine Angst vor dem Teufel hast brauchst du auch keinen Gott!

7Fifty

Re: K&N Luftfilter an CB 500 four eintragen / Breifkopie oder Geräuschmessung?

Beitrag von 7Fifty »

Ratz hat geschrieben: 19. Nov 2019 Meiner Meinung geht es da aber um die damals angebauten Plastiklappen hinten unter dem Kennzeichen.
Ich teile deine Einschätzung, wobei ich fast noch ein Stück weiter gehen würde: Koti kürzen war schon immer en vogue.

Meiner Meinung wurde anno 1998 nur ein Versuch unternommen, den Fz-Besitzern und den prüfenden und überwachenden Institutionen eine halbwegs verbindliche Handhabe zu geben, weil die Bevölkerung eben grösstenteils wohl nicht an Geschmacks-Verirrung leidet.

Anbei mal ein Bild meiner SF im Kaufzustand mit dem Lappen, den du vermutlich meinst. Leute... also beim besten Willen und Verständnis für meinen nachfolgenden Verkehr - wir haben doch alle etwas Auge für Architektur - das sieht aus wie vom grobmotorisch veranlagten Zimmermann... :grin:

13824

Zudem weiß auch niemand ob dieser Schrieb mittlerweilen nicht auch schon durch etwas substantielleres ersetzt worden ist.
Dem stimme ich zu.
f104wart hat geschrieben: 19. Nov 2019 Andererseits: Heutzutage hat ja fast jeder(Du wahrscheinlich schon, ich nicht!) ein Smartphone. Wo ist das Problem, irgendwelche Unterlagen dort abzuspeichern, um sie bei Bedarf vorzeigen zu können.
Diese Variante hatte ich ehrlich gesagt noch nicht auf dem Schirm, danke für den Tipp. Wobei ich dem Sheriff nun auch nicht unbedingt seitenweise irgendwas aus meinem Smartphone in Smombie-Haltung vorlesen will - der wird verrückt, glaub' ich. :mrgreen:

Den Sachsen unter uns heute einen schönen Rest-Feiertag gewünscht... :prost:

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f104wart
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Re: K&N Luftfilter an CB 500 four eintragen / Breifkopie oder Geräuschmessung?

Beitrag von f104wart »

7Fifty hat geschrieben: 20. Nov 2019 der wird verrückt, glaub' ich.
Was Du so alles glaubst...

Wenn ich glauben will, dann geh ich in die Kirche. :neener:


...Du hast den Link bekommen. Was Du daraus machst, ist Deine Sache.

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MichaelZ750Twin
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Re: K&N Luftfilter an CB 500 four eintragen / Breifkopie oder Geräuschmessung?

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Sind die Luftfilter jetzt eigentlich schon eingetragen ?
LG, Michael
"Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)

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excelsior1929
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etc. etc. etc.

Re: K&N Luftfilter an CB 500 four eintragen / Breifkopie oder Geräuschmessung?

Beitrag von excelsior1929 »

Alohaaaaaa alle miteinander

Ich wollte euch mal eben auf den neusten Stand bringen.
Die Honda ist vom Tüv zurück und wohnt jetzt wieder bei mir in der Garage.
Leider hat sie die Abnahme nur ganz knapp nicht geschafft.
Neben ein paar Kleinigkeiten ( Seitenständer in org. Zustand und Rückstrahler unterm Nummernschild)
hat das gute Mopped, laut dem Prüfer, doch drei große Probleme.

1. Es ist zu laut
Es wundert mich jetzt nicht sonderlich und ich werde etwas nacharbeiten und dann sollte es klappen

2. Die Felgen sind so nicht eintragbar.
Das stört mich persönlich am meisten da ich die Räder bei einer Firma hab machen lassen.
Normal dachte ich man könnte erwarten dass die Leute wissen was sie tun.

3. Der Nachlauf wurde manipuliert.
Durch den Einbau der CBX Gabel habe ich etwas an der Lenkgeometrie zum Schlechten verändert.
Der Sache muss ich jetzt mal dringend auf den Grund gehen und alles nochmal sauber nachmessen.
Im Moment weiß ich noch nicht wo der Fehler genau liegt.


Zu allen drei Problemen werde ich dieses Forum durchsuchen und wenn ich nicht so richtig fündig werde
traue ich mich einfach und stelle eine Frage in einem neuen extra Thread speziell zu einem der drei Probleme.

Bis dahin
Gruß Arno
Zucker ist ein weißer Stoff, der dem Kaffee einen schlechten Geschmack gibt, wenn man vergisst, ihn hineinzutun.

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Palzwerk
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Re: K&N Luftfilter an CB 500 four eintragen / Breifkopie oder Geräuschmessung?

Beitrag von Palzwerk »

Gabel ist klar, Die CBX Gabel hat garantiert ein kleineres Offset. Dadurch wird der Nachlauf größer. Sehe ich bei einem relativ leichten Moped als unkritisch an. Wir halt etwas unhandlicher und läuft besser geradeaus. Drum bestehen hier zumindest die Prüfer mit denen ich bisher gesprochen habe auf einem Fahrversuch. Obwohl das schon viele gemacht haben war es für mich auch ziemlich schwierig jemanden zu finden, dar da mitspielt. Kompensation gibt's teilweise mit durchgesteckter Gabel oder im Fall der 500 Four mit einem 18" Vorderrad. Geht halt alles auf die Schräglagenfreiheit. Dritte Möglichkeit ein längere Federbeine hinten. Sieht aber besch... . aus wenn's zuviel ist.
Gruß aus de Palz
Werner

...was annerschwu ä Blummewas des is bei uns ä Dubbeglas...

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