Der Prüfingenieur hat mich dieses Mal wirklich gefordert. Angefangen von den (zugegebenermaßen nachvollziehbar kritischen) Blinkerpositionen vorne und hinten, zum unzulässigen (zeitgenössischen) Zubehörrücklicht, über die Kennzeichenbeleuchtung (die nur noch nach Vorlage der Montagezeichnung des Herstellers genehmigungsfähig sein soll), zum nachzuweisenden Übersetzungsverhältnis der Hinterradbremse, dem Nachweis der geänderten Lenkkopflagergrößen, dem Nachweis des Nachlaufs nach Gabelumbau, bis zur Fahrgeräuschmessung wegen der Einzelluftfilter.
Also habe ich die Blinker geändert. Vorne Kellermann Lenkerendenblinker BL2000, hinten Bullet Atto. Anderes Rücklicht... (zum Glück hatte Dieter von Kickstarter etwas Passendes im Shop). Das Thema Kennzeichenbeleuchtung ist krasser als man es annehmen mag. Irgendwie scheint es da andere TÜV-interne Anweisungen zu geben. Ich hatte sowohl in Oldenburg (Niedersachsen) mit meiner Triumph und in Bremen das gleiche Problem, obwohl es sich um andere Bundesländer handelt. Die Zulassung der Kennzeichenbeleuchtungen ist hier regional nur noch mit dem Nachweis der geprüften Montageposition zulässig. Die E-Nummer besagt nur, dass es geprüft wurde, aber nicht in welcher Position. Und Ihr glaubt gar nicht, wie weit die Dinger abstehen müssen, um die Zulassung zu erhalten.

Aber das Problem ist, erstmal an dieser Montageanleitungen zu kommen. Selbst Kellermann hat da seine Probleme. Schaut Euch mal die Montagezeichnung an und beachtet man den Wert X=100. In der Realität hat der ausgelieferte Halter jedoch nur 35 mm. Naja, nach langem hin und her, habe ich es dann doch so durch bekommen. Tja und das nachzuweisende Übersetzungsverhältnis der hinteren Bremse hat sich dann doch als deutlich aufwendiger erwiesen, als zuerst vermutet. So musste doch die Umlenkung anpassen, obwohl die Bremse auch so hervorragend funktioniert hat. Da hat man schon mal das Glück, dass man eine Fußrastenanlage aus den 70ern, mit einem Gutachten hat, aber letztendlich zählt das doch nichts. Also musste ich meine Teilekisten durchwühlen und eine andere Welle anpassen. Vielen Dank hier noch mal an Martin und Markus für Eure Hilfe und die professionelle Umsetzung. Der Nachweis bzgl. des Nachlaufs und dem Austausch der Lenkkopflager waren zum Glück kein größeres Problem. Tja..., aber die Fahrgeräuschmessung stand im Raum. Ich bin da lieber auf Nummer sicher gegangen und habe den leisesten dB-Eater + zusätzlichem Vorschalldämpfer "SuperQuiet" zwischen Krümmer und Endtopf verbaut und habe zusätzlich noch Würfelschaum unter dem Tank montiert, sowie den vollgetankt, um das Resonanzvolumen zu reduzieren. Glücklicherweise hat der Prüfer darauf verzichtet und mich freundlicherweise damit so durch gewunken.
Für den verbauten TMR-Flachschiebervergaser musste ich mit einem Prüfstandprotokoll nachweisen, dass der Umbau zu keiner Leistungssteigerung geführt hat.

Dann hatte ich ja noch das Problem, dass der Rahmen eine Neuzulassung in Österreich von 2008 hatte und ursprünglich sogar eine Ausnahmegenehmigung des Verkehrsministeriums erforderlich war, dass ich trotzdem nach dem Vorschriften der 70er-Jahre zulassen durfte. Diese Ausnahmegenehmigung hatte ich über den Leiter der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt und auch erhalten. Freundlicherweise hat der Prüfer aber den Tag der Erstzulassung auf 1978 festgelegt und mich so vor der engen Kontrollen zur Ausnahmegenehmigung befreit.

Alles in allem war das auch ohne Fahrgeräuschmessung schon ein teurer Spaß.
TÜV-Termin 1: 294,- Euronen
TÜV-Termin 2: 318,- Euronen
Zulassung mit Ausnahmegenehmigungen: 88,- Euronen
Macht dezente 700,- Tacken.

Hier mal der groben Schritte des Umbaus. Da kann man mit los.