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Vorgaben für Lenkertaster (TÜV/Dekra)

Technische Fragen und Antworten, Tipps und Tricks für Profis und Bastler
DSCN
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Vorgaben für Lenkertaster (TÜV/Dekra)

Beitrag von DSCN »

Hallo und "Moin moin",

ich hatte heute nochmals ein Gespräch mit meinem Prüfer bei der Dekra bei der um die Lenkertaster meiner BMW R80 aus 1982 ging.
Er sagte mir, dass man durchaus andere Lenkertaster als die Originalen (z.B. Motone) verbauen kann. Er sagte im gleichen Atemzug jedoch, dass für jeden "Dritten" erkennbar sein muss wofür welche Taste belegt ist.
Hintergrund: ich möchte die Taster gerne so programmieren, dass einzelne Taster mehrere Funktionen haben (z.B. 1x drücken = Blinker links / 2x drücken = blinker rechts). Ich möchte die Anzahl der Taster so minimalistisch wie möglich halten.
Die farblichen Dioden (Abblendlicht, Fernlicht, Blinker usw.) würde ich zu meinem Tacho (Motoscope mini) entsprechend mitberücksichtigen.

Ich kann dazu jedoch keinen Gesetzestext finden und er konnte mir auch keinen nennen, der dies gemäß StVO vorgibt. Habt ihr Erfahrungen dazu?
Mein Prüfer lässt wohl mit sich reden, wenn ich ihm dazu weitere Informationen liefern kann.

Danke und Gruß
Julian

ManniP
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Re: Vorgaben für Lenkertaster (TÜV/Dekra)

Beitrag von ManniP »

Bei meinem Street Tracker habe ich einzelne Drucktaster mit einem selbstgebauten Gehäuse kombiniert. Die Ringe um die Taster habe ich farblich markiert. Das fand der aaS richtig gut!
Tasterkennzeichnung.JPG
Ob eine Doppel- oder Mehrfachbelegung von Tastern zulässig ist, kann ich dir leider nicht sagen.

Beste Grüße
Manni
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Knolli
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Re: Vorgaben für Lenkertaster (TÜV/Dekra)

Beitrag von Knolli »

Hallo,
bei mir hat niemand was bemängelt wegen der fehlenden Bezeichnung.
Ich habe pro Seite zwei Taster
Soweit bin ich:
Projekt: R100 RS

Künstliche Intelligenz ist leichter zu ertragen als natürliche Dummheit

DSCN
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Re: Vorgaben für Lenkertaster (TÜV/Dekra)

Beitrag von DSCN »

Hast du denn auch eine Doppel- bzw. Mehrfachbelegung? Muss ja...
Hat da jemand ggf. nähere Informationen, ob es dahingehend eine behördliche Einschränkung gibt? Ich kann dazu nichts finden.

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mrairbrush
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Re: Vorgaben für Lenkertaster (TÜV/Dekra)

Beitrag von mrairbrush »

Bei Doppelfunktion z.B. 1x drücken = Blinker links / 2x drücken = blinker rechts könnte ich mir das problematisch vorstellen ausser es gibt für links und rechts separate Kontrollleuchte damit man erkennen kann ob man korrekt gedrückt hat. Denke nicht das Schalter unbedingt gekennzeichnet werden müssen da sich Aufdrucke ja auch abnutzen können und dann unleserlich werden. Noch nie gehört das deswegen jemand keinen TÜV bekam.
Ansonsten einfach mal hier suchen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... index.html

DSCN
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Re: Vorgaben für Lenkertaster (TÜV/Dekra)

Beitrag von DSCN »

Konnte da leider so nichts finden. Mein Prüfer lässt das nur zu, wenn ich ihm etwas gegenteiliges beibringen kann...
Spannend ist, dass scheinbar mit einer Mehrfachbelegung bisher keine Probleme mit seinem Prüfer hatte? :dontknow:

Bollermann
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Re: Vorgaben für Lenkertaster (TÜV/Dekra)

Beitrag von Bollermann »

DSCN hat geschrieben: 5. Mär 2023 Mein Prüfer lässt das nur zu, wenn ich ihm etwas gegenteiliges beibringen kann...
Was ist das denn für eine Rechtsauffassung?
Der hat wohl noch unter Erich gelernt.

:mrgreen:
Dissident in every respect

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TortugaINC
Beiträge: 5615
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Motorrad:: DR500, Ducati

Re: Vorgaben für Lenkertaster (TÜV/Dekra)

Beitrag von TortugaINC »

Offenheit für andere Meinungen und Argumente ist ganz klar ein typisches Sinnbild eines totalitären Systems, von dem her ist das Argument wirklich schlüssig. Danke.
"Happiness is only real when shared”. 

Heju
Beiträge: 77
Registriert: 23. Mär 2022
Motorrad:: Honda Gl1000

Re: Vorgaben für Lenkertaster (TÜV/Dekra)

Beitrag von Heju »

Nichts rechtsverbindliches, nur ein Erfahrungswert.
Am Straßenrand hat mich mal ein Uniformierter belehren wollen das meine Taster beschriftet sein müssten. Auch so weil ein dritter müsste ja…
Ein dritter müsste eben nicht.
1. ich weiß welcher Knopp wofür.
2. bei ner Hu bekommt der Prüfer zettel dran oder ein Freund bei ner Fahrt eine Einweisung
3. wenn irgendwer mit dem Moped ohne Unterweisung unterwegs ist, tut er dies unter rechtswidrigen Umständen. Da muss ich dem das ja nicht noch einfacher machen.

An/aus-taster war klar ersichtlich. (Rot)
Restlichen Taster alle schwarz

Da hat die Exikutive nochmal nachgucken müssen und sich dann geschlagen gegeben.

DSCN
Beiträge: 67
Registriert: 19. Aug 2018
Motorrad:: -

Re: Vorgaben für Lenkertaster (TÜV/Dekra)

Beitrag von DSCN »

Genau so sehe ich es eben auch. Nur will mein Prüfer da eben was "handfestes" - weil das eben seine Kollegen auch meinten und das "eben schon immer so sei" :stupid: - will da auch keinen großen Aufstand machen und ihn daher lieber nachweisen, dass er und seine Kollegen falsch liegen...
Zuletzt geändert von grumbern am 10. Mär 2023, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Vollzitat

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