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Verdrehsicherung Stummellenker

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Revival2
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Verdrehsicherung Stummellenker

Beitrag von Revival2 »

Hallo,
ist ja nicht meine erste Frage und man sieht u.U. wieder, dass ich als Wiedereinsteiger noch nicht allzu lange in den Vorschriften drinstecke, die in den letzten 40 Jahren "erfunden" wurden (früher war alles anders) :oldtimer:

Jetzt zur Frage: An aktuellen Mopeds mit Stummellenker sehe ich (meistens?) eine Verdrehsicherung in Form einer formschlüssigen Verbindung zwischen Lenkerschelle und Brücke. Wird die außer Funktion gesetzt, weil man z.B. die Lenkerposition geändert hat, erlischt die Betriebserlaubnis - wird behauptet. Ist das so?
Und warum haben Zubehör-Stummel keine Verdrehsicherung, gleichwohl aber ein Teilegutachten oder sogar eine ABE und werden auch ohne Verdrehsicherung eingetragen?

Viele Grüße
Michael
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f104wart
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Re: Verdrehsicherung Stummellenker

Beitrag von f104wart »

Revival2 hat geschrieben: 16. Mär 2023Und warum haben Zubehör-Stummel keine Verdrehsicherung, gleichwohl aber ein Teilegutachten oder sogar eine ABE und werden auch ohne Verdrehsicherung eingetragen?
Die Erklärung ist eigentlich ganz einfach:

Weil man keine braucht.

Hat der Lenker von Haus aus aber eine formschlüssige Verdrehsicherung, die man entfernt, ist das eine Veränderung an einem in dieser Form geprüften und zugelassenen Teil und damit erlischt die Betriebserlaubnis.

Schließlich geht mit der Entfernung der Verdrehsicherung möglicherweise eine Querschnittsveränderung und damit eine Schwächung des Materials einher. Vielleicht ist der Lenker auch so konstruiert bzw so schwach ausgelegt, dass die Klemmkraft alleine nicht ausreicht, um den Lenker am Verdrehen zu hindern.

Prüf von Sonderlenkern für zwei-und dreirädrige Kfz.pdf
Schau mal unter Punkt 4. :law: ...und das war vor 40 Jahren auch nicht anders. Da hatte der TÜV nämlich noch eine Monopolstellung und hat Dich schon nach Hause geschickt, weil irgendein Birnchen, das vorher noch funktioniert hat, bei der HU seinen Dienst verweigerte.

Von wegen "gute alte Zeit" :roll: Man muss einfach nur die richtige Brille aufsetzen. :oldtimer:

Es gab noch nie so viele Umbauten wie heute und es wurde noch nie so viel Pfusch zugelassen. :roll:
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manicmecanic
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Re: Verdrehsicherung Stummellenker

Beitrag von manicmecanic »

ich habe mal länger an den Bodenraketen gearbeitet.
Viele mit Stummel ab Werk haben die vorgegebene Stellung weil die Klemmung wie bei Nachrüstteilen gar nicht vorhanden ist.Außerdem bekäme man meist auch Probleme wollte man die Stummel anders stellen,da stößt dann der Stummel irgendwo an

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Revival2
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Re: Verdrehsicherung Stummellenker

Beitrag von Revival2 »

@ f104wart. Die Erklärung leuchtet ein, ich vermutete nur, dass es inzwischen eine Vorschrift gibt, welche die Verdrehsicherung bei OEM fordert.

Zur "guten, alten Zeit": Ich war etwas unpräzise, meine Erinnerung ist eher an die 50 Jahre alt und es würde mir heute niemand glauben, mit was wir damals die Graukittel hinters Licht geführt haben. Die hatten damals, im Gegenteil zu einigen ihrer Zunft heute, absolut keine Ahnung von modernen Motorrädern. Deren Horizont war bei Adler und Horex zu Ende. Dass wir uns damit auch gelegentlich selber ins Knie geschossen hatten, ist dann eine andere Sache. Heute schütteln wir darüber den Kopf und schämen uns tappingfoot Schwamm drüber.
Je oller je doller!

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f104wart
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Re: Verdrehsicherung Stummellenker

Beitrag von f104wart »

Revival2 hat geschrieben: 16. Mär 2023 ...dass es inzwischen eine Vorschrift gibt, welche die Verdrehsicherung bei OEM fordert.
Nein, die gibt es nicht. Den Sinn und Zweck der Verdrehsicherung hat Dein Vorschreiber zutreffend beschrieben.

Revival2 hat geschrieben: 16. Mär 2023 ...und es würde mir heute niemand glauben, mit was wir damals die Graukittel hinters Licht geführt haben. Die hatten damals, (im Gegenteil zu einigen ihrer Zunft heute), absolut keine Ahnung von (modernen) Motorrädern.
Auch daran hat sich in den 50 Jahren nichts geändert.

Auch damals gab es welche, die Ahnung hatten und viele, die keine hatten.


...Und es gibt noch die, die sich, wenn man sieht, was da heute alles in die Prüfhalle gerollt wird, aus nachvollziehbaren und verständlichen Gründen nicht damit auseinander setzen wollen.

Da kann es dann schon mal passieren, dass die eine oder andere "Vorschrift" eher der Abschreckung und dem Selbstschutz des Prüfers dient.

Prüfer sind keine Versuchskaninchen und das, was sie da zwecks Prüfung probe fahren sollen oder müssten, grenzt schon an der Versuch der schweren Körperverletzung.

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TortugaINC
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Re: Verdrehsicherung Stummellenker

Beitrag von TortugaINC »

Revival2 hat geschrieben: 16. Mär 2023 Jetzt zur Frage: An aktuellen Mopeds mit Stummellenker sehe ich (meistens?) eine Verdrehsicherung in Form einer formschlüssigen Verbindung zwischen Lenkerschelle und Brücke. Wird die außer Funktion gesetzt, weil man z.B. die Lenkerposition geändert hat, erlischt die Betriebserlaubnis - wird behauptet. Ist das so?
Der Prüfer kann nicht nachvollziehen, ob die originale Verdrehsicherung notwendig ist weil die Klemmkraft der Stummel zu gering ist, oder ob diese lediglich für die einfachere Ausrichtung/Positionierung genutzt wird.
Demzufolge wird das weglassen der vorgesehenen Verdrehsicherung nicht gern gesehen. Kann ich schon nachvollziehen, würde ich persönlich nicht als Willkür abstempeln.
Bei Stummeln mit ABE kann er nachlesen, wie diese zu verbauen sind. Demzufolge geht es da ohne Verdrehsicherung.
"Happiness is only real when shared”. 

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