ist ja nicht meine erste Frage und man sieht u.U. wieder, dass ich als Wiedereinsteiger noch nicht allzu lange in den Vorschriften drinstecke, die in den letzten 40 Jahren "erfunden" wurden (früher war alles anders)

Jetzt zur Frage: An aktuellen Mopeds mit Stummellenker sehe ich (meistens?) eine Verdrehsicherung in Form einer formschlüssigen Verbindung zwischen Lenkerschelle und Brücke. Wird die außer Funktion gesetzt, weil man z.B. die Lenkerposition geändert hat, erlischt die Betriebserlaubnis - wird behauptet. Ist das so?
Und warum haben Zubehör-Stummel keine Verdrehsicherung, gleichwohl aber ein Teilegutachten oder sogar eine ABE und werden auch ohne Verdrehsicherung eingetragen?
Viele Grüße
Michael